Lappi als Kleinunternehmer von Steuer absetzen

Lappi als Kleinunternehmer von Steuer absetzen

Beitragvon Legion_x am 16.12.2011, 16:25

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Hallo,

Ich bin Kleinunternehmer und habe vor, mir noch dieses Jahr ein Laptop zu holen. Nun ist die Frage wie ich das absetzen kann:

Angenommen ich habe dieses Jahr 10.000 EUR erwirtschaftet (fiktive Summe zum rechnen) und mir als Kleinunternehmer davon ca. 3.000 für die Steuer zurückgelegt (30% lege ich immer zurück vom Gewinn). Nun kaufe ich das Lappi für 400 EUR - als Arbeitsmittel, denn ich bin Designer. Wie wird das gehandhabt:

1. wird das Lappi wird mit 400EUR Anschaffungswert von den 10.000 EUR Gewinn abgezogen?! Sodass ich beispielsweise nur noch für 9.600 EUR Steuern zahlen muss. Nehmen wir nun an, ich muss 30% Steuern abdrücken wären das bei 9.600EUR gegenüber 10.000EUR nur 120EUR Unterschied, welche ich dann gut mache.

oder

2. wird das Lappi mit den kompletten 400 EUR von den 30% Rücklagen, also den 3000 EUR abgezogen. Sodass ich nur noch 2600EUR an die Steuer zahle.

Das macht ja einen Heidenunterschied. Beim 1) bekomme ich praktisch nur 120 EUR abgeschrieben für das Lappi bei 2) bekomme ich das Lappi voll mit 400 EUR erstattet.

Ich habe sowohl über Variante 1 gelesen, als auch, dass man sein lappi vollständig absetze kann.

Also bekomme ich die vollen Kosten zurück?
Legion_x
 
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Re: Lappi als Kleinunternehmer von Steuer absetzen

Beitragvon mgb-consulting am 16.12.2011, 17:22

Hallo ...

zunächst einmal bezieht sich die Kleinunternehmerregelung nicht auf den Gewinn, sondern auf den Umsatz... Sie schreiben jedoch mehrfach von erwirtschaftet und von Gewinn... maßgeblich ist der Umsatz!

Sofern der Laptop exclusive Vorsteuer nicht mehr als 410€ kostet, können Sie ihn als geringwertiges Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung absetzen, d.h. die hierfür entstandenen Ausgaben sind Betriebsausgaben und mindern den Gewinn.

MfG
MGB-Consulting
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