Aber ich selbst muss doch ca. 30% sowieso zurücklegen, auf die ich pauschal nicht zählen kann, weil damit Steuerverbidnlichkeiten getilgt werden.Nur für die Einkommenssteuer 30% des Umsatzes zurückzulegen ist doch etwas viel, oder nicht?
Wie isses da eigentlich. Darf ich im Nebenjob mehr verdienen as im Hauptjob oder ist das nicht erlaubt?
Legion_x hat geschrieben:Okay, eine Frage hätte ich noch. Ich bin ja dann praktisch ab heute richtiger Einzelunternehmer und kann die Mehrwertsteuer für Eingangsrechnungen absetzen. Dies erfolgt monatlich.
Wenn ich also beispielsweise heute ein Laptop für 1000EUR kaufe. Und also 190EUR MwSt. im Januar geltend mache aber dem gegenüber keine Kundenprojekte in dem Monat habe. Wie verhält es sich dann?!
Habe ich dann erstmal ein -190EUR... und das wird dann mit Kundenrechnungen der Folgemonate abgeglichen?!
Denn wenn du die Kleinunternehmerregelung sprengst, ist der Schritt zum Kaufmann nicht mehr weit.
PS: Das Gesetz ist eindeutig... ja... doch wem nutzt dies was, wenn Sie es nicht verstanden haben!
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