Huhu,
ich habe gerade ein akutes Problem, da die Bestellung eigentlich schon raus gehen sollte.
Ich möchte zum ersten Mal Waren aus Finnland importieren, dort liegt die VAT bei 22 %.
Zur Zeit nehme ich die Kleinunternehmerregelung nach &19 UStG in Anspruch.
Wenn ich dort öfter bestellen möchte, dann würde sich für mich auf jeden Fall eine USt-Id lohnen, oder?
Allerdings habe ich Angst vor dem höheren Verwaltungsaufwand, der sich durch das Abführen der USt entsteht.
Kann ich dann weiterhin die EÜR in Anspruch nehmen oder muss ich zur doppelten Buchführung wechseln, wenn ich UST erhebe?
Hmm, wo kann ich mich zum Thema USt am Besten schlau machen? Also mich interessiert am Meisten der praktische Ablauf, wie das ganze theoretisch funktioniert weiß ich.
Wozu würdet ihr mir raten?
Liebe Grüße,
Minky