Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaft als Kommanditist

Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaft als Kommanditist

Beitragvon tobias-b am 26.01.2012, 11:22

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Hallo,

Wenn eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder UG) Kommanditist einer KG ist, wie verhält sich das genau mit der Gewerbesteuer bei den Gewinnanteilen, die die Kapitalgesellschaft von der KG erhält?

Grundsätzlich zahlt die KG ja erstmal die Gewerbesteuer für den KG-Gewinn. Wenn der Kommanditist eine natürliche Person ist, wird diese mit dem 3,8fachen des Meßbetrages (= Anrechnungsbetrag) bei der Einkommenssteuer angerechnet (bei mehreren Kommanditisten dann entsprechend nur anteilig).

Folgende Szenarien sind aus meiner Sicht denkbar:

a) Aufgrund der Vermeidung der Doppelbesteuerung muss die GmbH für die Gewinnanteile KEINE Gewerbesteuer zahlen, es fällt also nur die Körperschaftssteuer an (wenn die GmbH ihre eigenen Gewinne nur thesauriert).

b) Die GmbH wird so ähnlich behandelt wie eine natürliche Person. Das könnte so aussehen, dass auch hier nur der (anteilige) Anrechnungsbetrag genommen und mit der auf den Gewinnanteil normalerweise anfallen Gewerbesteuer verrechnet wird. D.h. die GmbH würde quasi die Differenz zwischen der auf den KG-Gewinn angerechneten und der tatsächlichen Gewerbesteuer zahlen, zzgl. KSt. ...

c) Der Gewinnanteil unterliegt nochmal komplett der Gewerbesteuer (halte ich persönlich für relativ unwahrscheinlich, aber wer weiss ...)

Sollte der Fall a) tatsächlich der richtige sein, gibt es da evtl. noch Besonderheiten mit dem anteiligen Meßbetrag für die restlichen Kommanditisten (natürliche Personen), bleibt der gleich (entsprechend der prozentualen Gewinnbeteiligung) oder werden (Wunschdenken!) die Karten eventuell neu gemischt? Bleibt vermutlich gleich, oder? D.h. ein Kommanditist, der z.B. 90% der Gewinne erhält, kann grundsätzlich immer nur 90% des Gewerbesteuer-Anrechnungsbetrages bei der EKSt geltend machen ... ?

Und eine Zusatzfrage hätte ich noch: wäre es steuerlich relevant, wenn dieser 90%-Kommanditist gleichzeitig der einzige Gesellschafter der Kapitalgesellschaft (die die restlichen 10% der KG hält) wäre? Die GmbH-Gewinne würden wie gesagt ausschließlich thesauriert ...

Danke,
Tobias
tobias-b
 
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Re: Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaft als Kommanditist

Beitragvon tobias-b am 26.01.2012, 14:13

tobias-b hat geschrieben:a) Aufgrund der Vermeidung der Doppelbesteuerung muss die GmbH für die Gewinnanteile KEINE Gewerbesteuer zahlen, es fällt also nur die Körperschaftssteuer an (wenn die GmbH ihre eigenen Gewinne nur thesauriert).

Ich glaube, ich habe die Antwort selbst gefunden, §9 Nr. 2 GewStG ist hier wohl das Stichwort. Demnach würde der Gewerbeertrag um die Gewinnanteile aus der KG gekürzt und sich das ganze zu 0 saldieren (sofern die Kapitalgesellschaft nicht anderweitig aktiv ist und Gewinne erzeugt), sie zahlt also de facto nur die Körperschaftssteuer auf die Gewinnanteile. Korrekt?

Bleibt dann noch die Frage, ob das ganze Auswirkungen auf den prozentualen Anteil des Anrechnungsbetrages der anderen Kommanditisten hat oder nicht (vermutlich nicht, da ja der Gewinnanteil selbst auch entsprechend niedriger ist) und - die Wahrscheinlich entscheidende Frage - ob es in irgendeiner Form steuerlich oder gar rechtlich relevant wäre, wenn das ganze eine One-Man-Show ist.
tobias-b
 
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