Fragen eines EÜR Novizen

Fragen eines EÜR Novizen

Beitragvon Torsten B am 11.03.2010, 21:38

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Hallo,

ich bin seit Dezember2009 als Kleinunternehmer selbständig und muss mich nun auch ernsthaft mit der EÜR beschäftigen, spätestens seit dem ich am Mittwoch die Unterlagen vom zuständigen Finanzamt erhalten habe. Ich habe einige kurze Frage dazu:

Muss ich als Selbständiger 'nur' eine EÜR aufstellen? Ist es richtig, dass ich diese auch formlos dem zuständigen Finazamt vorlgen kann? Manche Formulierungen des Vordrucks sind für mich das reinste Anglerlatein.

Ist es richtig, dass ich neben der EÜR auch noch eine 'normale' Einkommenssteuererklärung abgeben muss? Außerdem soll ich noch ein Formularvordruck S für das Jahr 2009 abgeben. Was um Gottes Willen ist das?

Um es vor weg zu sagen, bei den Vordrucken habe ich immer Angst, etwas anzugeben was mir später ungewollt zu Nachteil gereicht. Was sollte man besser lassen bei der EÜR?

Ich war bis jetzt nur davon ausgegangen eine EÜR aufzustellen!?

Kennt ihr eine Webadressen mit guten Tabellen für die EÜR?

Vielen Dank für eure Hilfe

Torsten B. :)
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Re: Fragen eines EÜR Novizen

Beitragvon ebi am 15.03.2010, 14:59

Fragen Sie einfach beim Finanzamt, wleche Formulare verlangt werden.
Die meisten Formulare hält die Stadt/Gemeinde vorrätig.
Ob Sie mit einer EÜR auskommen oder eine Bilanz aufstellen müssen, hängt von der Größe des Unternehmens und von der Unternehmensform ab.
Weitere Auskunft gern per PN.
ebi
 
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Re: Fragen eines EÜR Novizen

Beitragvon Jaquemot am 12.04.2010, 00:17

Da der Fragesteller einer selbständige Arbeit (kein Gewerbe demnach, richtig?) nachgeht, will das FA das Formular S für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit haben. Diese Einkünfte bzw. Gewinne werden mit Hilfe der EÜR dargestellt. Diese ist aus dem Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu erstellen.
In der ESt-Erklärung ist der ganze andere Kram ganz "normal" z.B. zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen und ggfls. zu weiteren Einkunftsarten (Anstellung?, Kapitaleinkünfte? etc.) anzugeben.
Mit Tabellen ist es bei der EÜR leider nicht getan. Da braucht es schon ein paar steuerliche Grundkenntnisse, um die richtig zu erstellen. Da ist im Zweifel ein StB zu Rate zu ziehen.
Herzlichen Gruß, Karl Jaquemot, Betriebsberatung
Gründung - Wachstum - Coaching, http://www.jaquemot.de
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Re: Fragen eines EÜR Novizen

Beitragvon CP1 am 28.05.2010, 10:17

Hallo,

" ... Der Aufbau der EÜR wird anhand eines vom Bundesfinanzministerium seit 2005 eingeführten Formulars bestimmt, das von den Unternehmern verpflichtend für die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben zu verwenden ist. Lediglich kleine Betriebe mit Einnahmen unter 17.500 € dürfen eine formlose Gewinnrechnung aufstellen. (1) Als Beispiel können Sie hier ein Excel-Tool für eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung herunterladen. ..."

Quelle: Rechnungswesen-Portal.de , Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Gruß, CP1
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