Frage zu Privatentnahmen

Frage zu Privatentnahmen

Beitragvon sadness am 23.09.2011, 09:40

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Hallo zusammen!

Ich muss für das Finanzamt eine EÜR erstellen. Das ist - zudemindest soweit ich das sehen kann - erstmal kein Problem. Nur bei einer Sache stellt sich für mich die Frage...

Ich habe ein sogenanntes Mischkonto - also nutze ich dieses geschäftlich, aber auch eben privat. Wenn ich also privat Geld benötige, hole ich mir dieses einfach von meinem Konto und bezahle meistens bar. Ein regelmäßiges "Gehalt" zahle ich mir somit also nicht aus.

Nun meine Frage: Soll / darf ich diese "Privatentnahmen" als "Gehalt" buchen? Wenn ja, hat das irgendwelche Vor- oder Nachteile? Kann ich so vielleicht meine Steuerschuld entsprechend senken?

Ich danke Euch bereits im Voraus für die Hilfe.
sadness
 
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Re: Frage zu Privatentnahmen

Beitragvon P.Spielmann am 23.09.2011, 09:58

Bei der Gewinnermittlung nach §4III (EÜR) wird immer der erwirtschaftete Gewinn versteuert.
Unabhänging davon ob dieser entnommen wird oder nicht.
(Ausnahme Thesaurierung, aber das führt zu weit)

Die Entnahmen dürfen nicht als Gehalt verbucht werden, sie mindern den Gewinn nicht!
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Re: Frage zu Privatentnahmen

Beitragvon sadness am 23.09.2011, 10:02

Ok, verstanden. Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.
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Re: Frage zu Privatentnahmen

Beitragvon sadness am 23.09.2011, 10:37

Nun habe ich dennoch eine Frage...
Kann ich die gezahlten Steuerbetrag aus der Umsatzsteuervoranmeldung angeben? Also wenn ich meine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung mache, muss ich ja die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Kann ich das z.B. unter: "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer" oder "gezahlte Vorsteuerbeträge" angeben?
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Re: Frage zu Privatentnahmen

Beitragvon P.Spielmann am 26.09.2011, 09:48

unter Einnahmen:
vereinnahmte Umsatzsteuer der Ausgangsrechnungen (12)

unter Ausgaben:
gezahlte Vorsteuerbeträge der Eingangsrechnungen (52) (Betriebsausgaben werden netto angegeben)
USt-Vorauszahlungen der Voranmeldungen an das Finanzamt (53)

Damit ist die Umsatzsteuer gewinnneutral (weitestgehend, Verschiebungen sind unvermeidlich)
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Re: Frage zu Privatentnahmen

Beitragvon sadness am 26.09.2011, 10:02

Vielen Dank für die Antwort.

Ich nutze für die EÜR ein Programm (relativ unbekannt weil Freeware). Dort muss ich ALLE Beträge als Brutto-Beträge angeben. So werden die Beträge auch ausgegeben (außer beim Formular für das Finanzamt). Mir geht es allerdings auch nicht um das Finanzamt, sondern für einen Rechtsanwalt.
Wenn dort nun überall Brutto-Beträge bei der Ausgabe stehen, müsste ich doch nur die Zahlungen ans Finanzamt eintrage - als Ausgaben, nicht aber die vereinnahmte Vorsteuer als EInnahmen oder?
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Re: Frage zu Privatentnahmen

Beitragvon sadness am 26.09.2011, 12:19

Vielleicht noch einmal zum erklären (Musterzahlen!):

Stand:
- Betriebseinnahmen
- Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen (brutto) = 20.000 EUR

- Betriebsausgaben
- Zuwendung = 10.000 EUR
- usw.

Wenn ich nun z.B. im Jahr insgesamt 5.000 EUR aus den Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt gezahlt habe, dann muss ich dies doch bei den Betriebsausgaben auch angeben, oder nicht? Denn oben habe ich ja auch die Umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen in Brutto angegeben, oder nicht?
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Re: Frage zu Privatentnahmen

Beitragvon mgb-consulting am 26.09.2011, 18:26

Hallo ...

genau so ist es... die Ausgangsrechnungen (Rechnungen an Ihre Kunden) fliessen brutto in die Betriebseinahmen und die Eingangsrechnungen (Rechnungen Ihrer Lieferanten an Sie) fliessen brutto in die Betriebsausgaben.

Die abzuführende Umsatzsteuer fliesst demzufolge in die Betriebsausgaben und erstattete Vorsteuer fliesst in die Betriebseinnahmen.

MfG
MGb-Consulting
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Re: Frage zu Privatentnahmen

Beitragvon sadness am 26.09.2011, 18:33

Vielen lieben Dank. Nun habe sogar ich es verstanden ;) Danke nochmal und nen schönen Abend.
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