Finanzamt Bogen EÜR - ab wann

Finanzamt Bogen EÜR - ab wann

Beitragvon SMUDO am 16.11.2011, 11:44

Private Krankenversicherung - Vergleich: Sparen Sie bis zu 2.500 Euro im Jahr.

Jetzt muss demnächst die Steuer gemacht werden.

Die einzelnen Punkte im Formualar EÜR vom F-amt muss ich ja ausfüllen, und kann nicht einfach nur meinen Gewinnn mit dem Taschenrechner zusammengerechneen.
Mit Punkte meine ich Dinge wie ""Waren Rohstoffe .." oder Port, telefon" oder "REisekosten"
An anderer Stelle schrieb jemand man müsse dies nur ab einem bestimmten Umsatz oder Gewinn machen.

Stimmt das und wenn ja ab welchem?

Habe im FEbruar gegründet. Endet mein Steuerhjahr dann auch mit diesem Kalenderjahr oder ist das anders?

DAnke

Smudo
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Re: Finanzamt Bogen EÜR - ab wann

Beitragvon Gründerling am 25.11.2011, 08:46

Hallo Smudo,

sofern dein Umsatz unter 17.500 Euro liegt, kannst du auch deine Einnahmen und Ausgaben ohne Formular (bspw. mit Excel-Tool) durchführen und abgeben.

Prinzipiell kannst du den Gewinn tatsächlich mit dem Rechner zusammenzählen. :mrgreen:

Quelle: http://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Grundlagen/Einnahmen-Ueberschuss-Rechnung.html

Abweichendes Steuerjahr existiert z.B. in der Landwirtschaft.
Du darfst deine Erklärungen zum Jahresende erledigen :D

MfG,
Gründerling
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