Re: Fahrtenbuch Form - Frage an Steuerberater
von Blablubb am 23.01.2012, 14:48
Auch wenn die Frage mit 2minuten Google leicht selbst zu beantworten wäre, möchte ich dich auf ein Urteil des Bundesfinanzhof verweisen. Dieses stellt unmissverständlich die Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch dar. Folgende Punkte müssen enthalten sein:
(Zitat BMF VI R 87/04 zu finden unter: iww.de/index.cfm?pid=1307&opv=061166)
1. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss grundsätzlich zu den beruflichen Reisen Angaben
zum Datum, zum Reiseziel, zum aufgesuchten Kunden oder Geschäftspartner bzw. zum
Gegenstand der dienstlichen Verrichtung und zu dem bei Abschluss der Fahrt erreichten
Gesamtkilometerstand des Fahrzeugs enthalten.
2. Mehrere Teilabschnitte einer einheitlichen beruflichen Reise können miteinander zu
einer zusammenfassenden Eintragung verbunden werden, wenn die einzelnen aufgesuchten
Kunden oder Geschäftspartner im Fahrtenbuch in der zeitlichen Reihenfolge aufgeführt
werden.
3. Der Übergang von der beruflichen Nutzung zur privaten Nutzung des Fahrzeugs ist im
Fahrtenbuch durch Angabe des bei Abschluss der beruflichen Fahrt erreichten
Gesamtkilometerstands zu dokumentieren.
4. Die erforderlichen Angaben müssen sich dem Fahrtenbuch selbst entnehmen lassen. Ein
Verweis auf ergänzende Unterlagen ist nur zulässig, wenn der geschlossene Charakter der
Fahrtenbuchaufzeichnungen dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Grüße