Einnahmeüberschußrechnung-Verlust übertragbar auf Ehegatten?

Einnahmeüberschußrechnung-Verlust übertragbar auf Ehegatten?

Beitragvon Dänemark am 25.08.2010, 20:32

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Moin,

ich plane die Gründung einer Weihnachtsbaumerzeugung. In den ersten 6 - 8 Jahren werde ich nur Verluste machen (EÜR auf Antrag, §13a ESTG).
Mein Ehegatte erzielt regelmäßig Einkommen aus einer nichtselbständigen Arbeit.
Wenn ich mit meinem Ehegatten zusammen veranlagt werde, reduzieren dann meine Verluste aus meiner sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung (§13a ESTG) seine (unsere) Steuern?

Oder wann und wie kann ich meine Verluste steuerlich geltend machen ?

Beste Grüße
der däne
Dänemark
 
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Re: Einnahmeüberschußrechnung-Verlust übertragbar auf Ehegat

Beitragvon Jaquemot am 05.12.2010, 23:40

Hallo :-)
Tatsächlich werden die Gewinne/Verluste der gemeinsam veranlagten (!) Ehegatten zusammengerechnet. Der Gesamtbetrag der Einkünfte besteht aus allen "Töpfen", die diese Ehegatten einbringen. Hat einer der Töpfe einen negativen Betrag, wird er verrechnet.
Ich würde allerdings aufpassen, dass die Verlustphase nicht so lang wird, sonst wird das verlustreiche Gewerbe als Liebhaberei/Steuersparmodell vom Finanzamt abgelehnt. Da muss dann schon eine gute Begründung her, warum die Weihnachtsbäume erst nach mehreren Jahren Gewinne produzieren.
Herzlichen Gruß, Karl Jaquemot, Betriebsberatung
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