Moin,
ich plane die Gründung einer Weihnachtsbaumerzeugung. In den ersten 6 - 8 Jahren werde ich nur Verluste machen (EÜR auf Antrag, §13a ESTG).
Mein Ehegatte erzielt regelmäßig Einkommen aus einer nichtselbständigen Arbeit.
Wenn ich mit meinem Ehegatten zusammen veranlagt werde, reduzieren dann meine Verluste aus meiner sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung (§13a ESTG) seine (unsere) Steuern?
Oder wann und wie kann ich meine Verluste steuerlich geltend machen ?
Beste Grüße
der däne