Buchführung und Konot

Buchführung und Konot

Beitragvon Hasiloh am 26.05.2011, 17:45

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Hallo, ich habe mich im Januar mit Garenarbeit selbstständig gemacht. In den ersten Monaten, also Jan.-April habe ich alle meine Rechnungen über mein Privatkonto abbuchen lassen, da ich noch kein Geschäftskonto hatte. Wie mache ich es gegenüber dem Finanzamt? Und kann ich da ein Kassenbuch schon anlegen, weil ich noch kein Geschäftskonto hatte? Einnahmen die ich im Januar hatte ins Kassenbuch eintragen? Und wie mache ich das mit Kunden, die mir bereits auf mein Privatkonto überwiesen hatten?

Ich weiß, es sind viele Fragen, aber ich hoffe mir kann jemand dabei helfen. Wäre auf jeden Fall dankbar.
Hasiloh
 
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Re: Buchführung und Konot

Beitragvon kwmaster am 27.05.2011, 07:21

Ein Kassenbuch ist doch meiner Meinung nach nur für Bargeschäfte vorgesehen.

Somit hat es nichts mit Deinem Konto zu tun...

Gruß

Kai
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Re: Buchführung und Konot

Beitragvon whisky am 27.05.2011, 15:11

Das kommt ein wenig darauf an, wie du das ganze gestaltest.
Wie führst du denn die Arbeiten aus? Als Gewerbebetrieb? Ggf. mit Kleinunternehmerregelung?

Wie machst du deine Buchhaltung? Hast du eine spezielle Software oder reicht dir die Excel-Tabelle?
Letztlich ist es für die Steuer egal, wohin das Geld geflossen ist. Dennoch ist es für die Übersichtlichkeit ganz schön, wenn man es ordnet. Wenn du eine Buchhaltungssoftware verwendest, kannst du das einfach auf das SKR-Konto "1890" buchen oder du legst ein Konto "1201" an (ist das jetzt Fach-Chinesisch? Dann doch lieber Excel?)
Da würde ich mir einfach drei Tabellen anlegen:
"Konto"
"Barkasse"
"Konto privat"

In allen drei schreibst du einfach Einnahmen und Ausgaben runter und am Jahresende machst du unten dann ein Ergebnis. Dann nimmst du einen Zettel und schreibst alle drei Ergebnisse drauf und rechnest die nochmal zusammen.
Buchhaltung im kleinen Stil ist total simpel, ich hoffe, du bist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet :-)

Allgemeiner Tipp noch am Rande:
"Wer schreibt, der bleibt"
Stell dir vor, in 9 Jahren kommt das Finanzamt und fragt, warum dort ein Betrag steht, der gar nicht auf deinem Geschäftskonto ist (och, ist doch eigentlich gut, besser als anders herum). Wenn du damals einfach dahinter geschrieben hast "eingezahlt auf Privatkonto", dann brauchst du gar nicht lange zu regeln, sondern kannst gleich sagen: "Pass auf, das war damals so und so..."
Also, schon zur eigenen Erinnerung immer Notizen machen :wink:

Viele Grüße
Nils
whisky
 
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Re: Buchführung und Konot

Beitragvon SMUDO am 12.11.2011, 19:42

whisky hat geschrieben:Das kommt ein wenig darauf an, wie du das ganze gestaltest.
Wie führst du denn die Arbeiten aus? Als Gewerbebetrieb? Ggf. mit Kleinunternehmerregelung?

Wie machst du deine Buchhaltung? Hast du eine spezielle Software oder reicht dir die Excel-Tabelle?
Letztlich ist es für die Steuer egal, wohin das Geld geflossen ist. Dennoch ist es für die Übersichtlichkeit ganz schön, wenn man es ordnet. Wenn du eine Buchhaltungssoftware verwendest, kannst du das einfach auf das SKR-Konto "1890" buchen oder du legst ein Konto "1201" an (ist das jetzt Fach-Chinesisch? Dann doch lieber Excel?)
Da würde ich mir einfach drei Tabellen anlegen:
"Konto"
"Barkasse"
"Konto privat"


In allen drei schreibst du einfach Einnahmen und Ausgaben runter und am Jahresende machst du unten dann ein Ergebnis. Dann nimmst du einen Zettel und schreibst alle drei Ergebnisse drauf und rechnest die nochmal zusammen.
Buchhaltung im kleinen Stil ist total simpel, ich hoffe, du bist nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet :-)


Allgemeiner Tipp noch am Rande:
"Wer schreibt, der bleibt"
Stell dir vor, in 9 Jahren kommt das Finanzamt und fragt, warum dort ein Betrag steht, der gar nicht auf deinem Geschäftskonto ist (och, ist doch eigentlich gut, besser als anders herum). Wenn du damals einfach dahinter geschrieben hast "eingezahlt auf Privatkonto", dann brauchst du gar nicht lange zu regeln, sondern kannst gleich sagen: "Pass auf, das war damals so und so..."
Also, schon zur eigenen Erinnerung immer Notizen machen :wink:

Viele Grüße
Nils


und wie soll er damit die einzelnen Punkte im Formualar EÜR vom F-amt ausfüllen, wenn er alles einfach nur zusammengerechnet hat?
Mit Punkte meine ich Dinge wie ""Waren Rohstoffe .." oder Port, telefon" oder "REisekosten"
SMUDO
 
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Re: Buchführung und Konot

Beitragvon whisky am 13.11.2011, 13:51

Ich hab es jetzt nicht mehr genau im Kopf, aber ist das Formular nicht erst ab 17.500 € pflicht? Unter dieser Grenze geht es doch formlos. Oder liege ich da jetzt falsch, dann verbessere mich bitte.

Ansonsten gibt es unter Excel die Funktion "Summewenn()", damit geht das auch wunderbar. Sicherlich, eine abschließende Kontrolle mit dem Taschenrechner wäre gut, aber das dürfte in der Größenordnung auch machbar sein.

Wenn es mehr wird: eine simple EÜR-Software kostet nicht die Welt, es gibt sogar eine Reihe von kostenloser Software, mit der man vieles schafft.
whisky
 
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Re: Buchführung und Konot

Beitragvon Mini-GmbH am 13.11.2011, 15:00

whisky hat geschrieben:Wenn es mehr wird: eine simple EÜR-Software kostet nicht die Welt, es gibt sogar eine Reihe von kostenloser Software, mit der man vieles schafft.


Welche von den kostenlosen taugt was?

Werde das auch gelegentlich gefragt (Bei meiner eigenen Firma macht's ein Steuerbüro). Würd mich daher interessieren, welche Du kennst oder sogar empfehlen kannst.

Viele Grüße!

Timon
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