Berufsunfähigkeitsversicherung in der EÜR

Berufsunfähigkeitsversicherung in der EÜR

Beitragvon Hasiloh am 17.01.2012, 18:29

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Hallo, ich bin gerade dabei meine Eür fertig zu machen. Nun habe ich nur noch dass Problem, dann ich einfach nicht weiß ob und wo ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung angeben muss. Muss ich es dort überhaupt oder einfach nur in der Steuererklärung?

Und dann habe ich da noch eine Frage: Wenn ich etwas gekauft habe, dass ich betrieblich brauch, es vom Konto habe abbuchen lassen, dann den Kassenbon verloren, reicht nun auch der Kontoauszug?

Vielen Dank für die HILFE.
Hasiloh
 
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Re: Berufsunfähigkeitsversicherung in der EÜR

Beitragvon uvis-beratung am 06.02.2012, 16:39

@ hasiloh, ...

... wenn man einmal (Ausnahme) einen Beleg/Quittung verloren hat, darf man sich einen "Ersatzbeleg" erstellen, mit allen relevanten Daten wie Netto-, Mwst- und Bruttobetrag, Datum und möglicherweise noch Uhrzeit. Bitte ausdrücklich den Beleg als "Ersatzbeleg" kennzeichenen und eine Anmerkung machen, warum der Originalbeleg nicht vorhanden (verlorengegangen) ist. An diesem Beleg sollte die Unterschrift mit Datum der Verfassung angebracht werden, um bei einer späteren Buchprüfung die Glaubwürdigkeit zu belegen.

MfG Jürgen Arnold
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uvis-beratung
 
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