Bekomme ich die USt beim Kauf einer Telefonanlage wieder?

Bekomme ich die USt beim Kauf einer Telefonanlage wieder?

Beitragvon parlox am 03.09.2011, 15:21

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Hallo leute. Eine ganz elementare und blöde Frage. Ich habe eine Telefonanlage gekauft. Da ist auch die MWst ausgewiesen, die ich ja mitbezahlt habe. Bekomme ich die eigentlich wieder im nächsten Jahr? Bzw. ist dies an irgendwelche Bedingungen verknüpft?

Hinzukommt, dass ich als Dienstleister im Finanzwesen kein MWst-pflichtigen Produkte verkaufe, sondern nur an den Provisionen für Vermittlung von Finanzprodukten verdiene. Dies ist ja USt-befreit.

Habe also nichts, womit ich die von mir bezahlte MWst für die Telefonanlage entgegenrechnen könnte, oder?

Vielen Dank
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Re: Bekomme ich die USt beim Kauf einer Telefonanlage wieder

Beitragvon TobyDdorf am 03.09.2011, 18:55

Am besten verwendest Du künftig die Begriffe Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Unklar ist, wie Du darauf kommst, dass die Provisionen umsatzsteuerfrei ausgezahlt werden. Von wem erhälst Du denn Provisionen? Bspw. zahlen Versicherungsgeber diese, so war es vor Jahren bei mir, mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus. Sofern man die Kleinunternehmerregelung nutzen kann, braucht man diese nicht an das Finanzamt abführen - im Gegenzug hat man dafür auch nicht die Möglichkeit Vorsteuer geltend zu machen.
Fällst Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung, dann kannst Du die geleistete Vorsteuer beim Telefonanlagenkauf geltend machen. Diese würde dann bspw. mit der Umsatzsteuerschuld aus den erhaltenen Provisionen verrechnet werden.

Bei Fragen fragen.
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Re: Bekomme ich die USt beim Kauf einer Telefonanlage wieder

Beitragvon parlox am 05.09.2011, 20:41

Danke für deine ausführliche antwort!!

muss mich da in paar monaten mal mit einem buchhalter schlau machen... blicke da nicht ganz durch..

zu der Steuer auf erhalten provision, das hatte ich in einem anderen thread besprochen, und so verstanden, dass darauf keine steuer zu zahlen ist. Es handelt sich hierbei um provision, die ich von brokern für die vermittlung von kunden erhalte. dabei ist da keine Steuer ausgewiesen. Auch wird diese nicht berechnet. Einige Firmen sitzen auch im Ausland, und da wird sowieso nichts berechnet...

Hier in diesem Thread haben wir es besprochen:

steuern-finanzamt-buchhaltung-f26/erhaltene-vermittlungsprovision-wie-abrechnen-durc-t8044.html
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Re: Bekomme ich die USt beim Kauf einer Telefonanlage wieder

Beitragvon VogaM am 06.09.2011, 11:04

Die VHS veranstaltet fast überall Buchhaltungskurse.

Selbst mit Steuerberater/Buchhalter war es für mich wirklich hilfreich, an diesem Kurs teilgenommen zu haben. Hat fast nichts gekostet und es waren nur ein paar Stunden Zeitaufwand und ich habe sehr viel gelernt.

Falls du vorhast länger selbstständig zu bleiben, dann ist es hilfreich, wenn du dich mit Buchhaltung auskennen, damit du die Tipps deines Steuerberaters wirklich verstehst und nicht nur blind befolgst.
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Re: Bekomme ich die USt beim Kauf einer Telefonanlage wieder

Beitragvon TobyDdorf am 07.09.2011, 10:33

Hallo parlox,
Danke für´s Feedback und weitergehenden Infos.

Eine Vielzahl an Dienstleistungen ist in dem Sektor tatsächlich USt-befreit. Es gibt aber auch Ausnahmen - die Dein Vorhaben aber wohl wahrscheinlich nicht betreffen (hierzu sind die Infos zu Deinem Leistungsangebot halt zu dürftig).

Konkrete Informationen kannst Du § 4 Nr. 8 UStG entnehmen. Diesen § kannst Du hier -wie auch andere Gesetze- kostenlos einsehen: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html

Nur zur Info - Versicherung: § 4 Nr. 10 b UStG.

Ob und wie ggf. Steuern im Ausland erhoben werden, kann ich nicht nachvollziehen.

Gruß aus Düsseldorf

Tobi
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