Hallo leute. Eine ganz elementare und blöde Frage. Ich habe eine Telefonanlage gekauft. Da ist auch die MWst ausgewiesen, die ich ja mitbezahlt habe. Bekomme ich die eigentlich wieder im nächsten Jahr? Bzw. ist dies an irgendwelche Bedingungen verknüpft?
Hinzukommt, dass ich als Dienstleister im Finanzwesen kein MWst-pflichtigen Produkte verkaufe, sondern nur an den Provisionen für Vermittlung von Finanzprodukten verdiene. Dies ist ja USt-befreit.
Habe also nichts, womit ich die von mir bezahlte MWst für die Telefonanlage entgegenrechnen könnte, oder?
Vielen Dank