1% Regelung -> zum Umsatz?

1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon schwaigerf2000 am 19.03.2010, 10:04

Private Krankenversicherung - Vergleich: Sparen Sie bis zu 2.500 Euro im Jahr.

Hi Leute,

ich hätte folgende Frage:
Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und bleibe mit dem Umsatz unter 17.500.
Wenn ich jetzt ein Auto mit der 1% Regelung in das Gewerbe bringe, muss ich die 1% zum Gewinn addieren.
D.H Bruttolistenpreis 25.000 €
1% -> 250€ * 12 = 3000€ mehr Gewinn in diesem Jahr

Zählen die 3000€ zum Umsatz dazu oder werden die nur zum tatsächlichen Gewinn addiert?

Weil sonst käme man ja schon alleine mit dem PKW auf 3000€ Umsatz pro Jahr, wobei man nur 17.500€ machen darf als Kleinunternehmer.


Danke!
schwaigerf2000
 
Beiträge: 24
Registriert: 19.03.2010, 10:01

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon schwaigerf2000 am 29.03.2010, 16:11

schwierige frage?
schwaigerf2000
 
Beiträge: 24
Registriert: 19.03.2010, 10:01

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon Brigadier am 29.03.2010, 19:29

http://www.foerderland.de/1274.0.html
Ich habe mir mal den obigen Beitrag für mich "übersetzt", weil ich die Materie auch schwierig finde, und hoffe, ich hab alles richtig verstanden. :roll:
Die 1-Prozentregelung steht ja für die pauschalierte Ermittlung des Anteils der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs, also eines geldwerten Vorteils. Du nimmst sozusagen jeden Monat 1 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs (Neuwert) zusätzlich ein. Es wird dem Umsatz zugeschlagen, nicht dem Gewinn. Anwendbar ist das Ganze nur bei über 50 % betrieblicher Nutzung.

Der Kleingewerbestatus ist aber nicht gleich null und nichtig, wenn man mal ein-, zweitausend Euro drüber ist. Wenn du im letzten Jahr unter 17.500 geblieben bist und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 50.000 liegst, ändert sich noch nix.

Falls ich mich irre, schreit hoffentlich ein Fachmann auf und erklärt, wie es korrekt wäre. :wink:

Gruß B.
Brigadier
 
Beiträge: 105
Registriert: 28.12.2009, 10:10
Wohnort: Berlin

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon schwaigerf2000 am 30.03.2010, 09:26

Also meiner Meinung nach wird das dem Gewinn hinzugefügt für das laufende Jahr - nicht zum Umsatz. Deswegen frage ich ja - Das mit dem Kleingewerbe ist mir klar....

Nur es geht mir explizit um die 1% Reglung -> wird das auf den Umsatz geschlagen oder auf den Gewinn.
Ist ja entscheidend - denn bei 3000€ was da ca draufkommt ist das nicht unentscheidend bei 17.500€ Gesamtumsatz maximal.
schwaigerf2000
 
Beiträge: 24
Registriert: 19.03.2010, 10:01

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon Brigadier am 30.03.2010, 12:40

schwaigerf2000 hat geschrieben:Also meiner Meinung nach wird das dem Gewinn hinzugefügt für das laufende Jahr - nicht zum Umsatz. Nur es geht mir explizit um die 1% Reglung -> wird das auf den Umsatz geschlagen oder auf den Gewinn. Ist ja entscheidend - denn bei 3000€ was da ca draufkommt ist das nicht unentscheidend bei 17.500€ Gesamtumsatz maximal.

Es ist eigentlich gehupft, wie gesprungen.
Der Gewinn ermittelt sich aus Umsatz ./. Kosten. Die 1 % privater Nutzungsanteil (geldwerter Vorteil) für ein betriebliches Kfz ist eine Einnahme. Einnahmen sind immer Umsatz. Wenn du keine Kosten hast, was unwahrscheinlich ist, ist es identisch mit dem Gewinn.
Wenn sich die Kosten nicht verändern, kommen 1 % bei Umsatz und Gewinn dazu.

"Die Versteuerung der Privaten Kfz-Nutzung für Unternehmer und Selbständige erfolgt ebenfalls über die 1%-Regelung. Dieser Betrag ist als Betriebseinnahme " - also Umsatz - "anzusehen und erhöht den Gewinn." Quelle: www.steuer-abendteuer.de

Gruß B.
Brigadier
 
Beiträge: 105
Registriert: 28.12.2009, 10:10
Wohnort: Berlin

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon schwaigerf2000 am 30.03.2010, 14:10

ah okay, also zum umsatz ist klar!
D.h es geht nur mehr ab 50% betriebliche Nutzung -> dann versteh ich das nicht, deswegen gabs ja Fahrtenbuch ODER 1% Regelung.
Wie lauft das dann mit der "Kontrolle" ab ?
schwaigerf2000
 
Beiträge: 24
Registriert: 19.03.2010, 10:01

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon Brigadier am 30.03.2010, 18:03

schwaigerf2000 hat geschrieben:D.h es geht nur mehr ab 50% betriebliche Nutzung -> dann versteh ich das nicht, deswegen gabs ja Fahrtenbuch ODER 1% Regelung. Wie lauft das dann mit der "Kontrolle" ab ?

Du musst den jeweiligen Nutzungsanteil - betrieblich oder privat - "glaubhaft" machen, heißt: Fahrtenbuch, Kundentermine im Kalender, die zeigen, du hast dich zu denen hin bewegt hast... sollte irgendwie alles halt plausibel sein.
Aber warum willst du unbedingt die 1 %-Regelung in Anspruch nehmen? Wenn der Text in dem Artikel von Förderland stimmt (siehe oben), ist die Regelung auf Nutzungen von über 50 % im Betrieb beschränkt. "Beschränkt" heißt für mich, nur wer dieses Kriterium erfüllt, darf die Regelung in Anspruch nehmen. Umkehrschluss: Muss er aber nicht. Die Fahrtenbuch ODER 1 %-Regelung gibt es also immer noch.
Du könntest dir das Leben einfacher machen. - Fahrtenbuch, aber nur über deine privaten Fahrten, um den prozentualen Anteil, der natürlich verdammt gering ist :wink: , zu belegen. Dieser Anteil wird dann von den Kosten, die du für das Fahrzeug geltend machst (ob konkret oder pauschaliert über die 30 Cent pro km) abgezogen und den Einnahmen/ Gewinn zugeschlagen.
Beispiel: Das Fahrzeug verursacht im Jahr alles in allem 2.500 Euro Kosten, du nutzt es aber nur mit 25 % privat und kannst das auch in etwa belegen, dann musst du 25 % der Kosten (625 €) abziehen und dem Umsatz (+ Gewinn) zuschlagen und versteuern. Die Mehrwertsteuer, die auf den privaten Verbrauch draufgeschlagen werden müsste, ist unbeachtlich, da du in der Kleingewerberegelung nur mit Bruttobeträgen rechnest und eh keine Vorsteuer geltend machen kannst. Die gebuchten Kosten sind schon Bruttobeträge inkl. MWSt.
Dein Umsatz erhöht sich also nur um den tatsächlichen privaten Verbrauch, sprich um die tatsächliche Entnahme.

Und jetzt hab ich einen Knoten im Hirn :lol: und hoffe, ich hab nix Falsches geschrieben und noch mehr zur Verwirrung beigetragen.

Gruß B.
Brigadier
 
Beiträge: 105
Registriert: 28.12.2009, 10:10
Wohnort: Berlin

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon schwaigerf2000 am 31.03.2010, 08:47

Okay, das klingt plausibel.
Das heißt aber auch dass die Fahrtenbuch-Variante, wenn der private Teil nicht so hoch ist, viel günstiger kommt als die pauschalierte 1% Regelung, sehe ich das richtig?
Muss ich beim Fahrtenbuch sowohl private als auch geschäftliche Fahrten eintragen oder nur private oder umgekerhrt?
schwaigerf2000
 
Beiträge: 24
Registriert: 19.03.2010, 10:01

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon Brigadier am 31.03.2010, 12:42

schwaigerf2000 hat geschrieben:Das heißt aber auch dass die Fahrtenbuch-Variante, wenn der private Teil nicht so hoch ist, viel günstiger kommt als die pauschalierte 1% Regelung, sehe ich das richtig?

Ja, es macht nur mehr Arbeit. Die ersparen sich Nutzer der 1-Prozentregelung. Denn Zeit ist auch Geld.
schwaigerf2000 hat geschrieben:Muss ich beim Fahrtenbuch sowohl private als auch geschäftliche Fahrten eintragen oder nur private oder umgekerhrt?

Wenn man logisch ran geht, wäre das Führen von zwei Fahrtenbüchern Quark. Ich würde die Kilometerstände der Fahrten erfassen, die weniger Arbeit machen :lol: , entweder privat oder geschäftlich. Es geht ja nur um die Ermittlung des Prozentsatzes, um den privaten Teil zu errechnen. - Alles unter dem Vorbehalt der Nachprüfung geschrieben. Ich bin kein Experte.

Gruß B.
Brigadier
 
Beiträge: 105
Registriert: 28.12.2009, 10:10
Wohnort: Berlin

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon schwaigerf2000 am 31.03.2010, 15:13

Naja, wenn der private Anteil der ist, der weniger ist, dann würde das Fahrtenbuch für private Fahrten wohl für sinnvoller.
Gibts denn eigentlich eine Schätzung wieviele km man ca fahren "muss" privat, dass sich die 1% Regelung wieder auszahlt?
Wären das:
Bruttolistenpreis Auto: 30.000.-
1% Regelung / Jahr = 3600€ pro Jahr
d.h X x 0,30€ = 3600, wobei X die gefahrenen km sind.
In meinem Beispiel: ab 12.000km private Fahrten zahlt sich die 1% Regelung aus.
Ist die Rechnung korrekt?
schwaigerf2000
 
Beiträge: 24
Registriert: 19.03.2010, 10:01

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon Brigadier am 31.03.2010, 19:41

schwaigerf2000 hat geschrieben:Gibts denn eigentlich eine Schätzung wieviele km man ca fahren "muss" privat, dass sich die 1% Regelung wieder auszahlt?
Wären das: Bruttolistenpreis Auto: 30.000.-/ 1% Regelung / Jahr = 3600€ pro Jahr
d.h X x 0,30€ = 3600, wobei X die gefahrenen km sind. In meinem Beispiel: ab 12.000km private Fahrten zahlt sich die 1% Regelung aus. Ist die Rechnung korrekt?

klingt auf den ersten Blick logisch :? Dein Beispiel mit den 12.000 km ist die Stelle, wo es sozusagen +/- Null ausgeht. Aber dass sich das "auszahlt" im Sinne von, da hab ich mit der Regelung was gespart, kann ich nicht erkennen. Gibst du wirklich im Jahr über 7.000 Euro an Verbrauchs- und sonstigen Kosten für das Auto aus (jetzt mal angenommen, der private Anteil ist nahe an 50 %)? - kann ich mir nicht vorstellen. Du müsstest regelmäßig 3.600 € mehr versteuern, kannst aber nur die tatsächlichen km oder Kosten für den Betriebsteil absetzen, die du außerdem glaubhaft machen musst, um überhaupt zur 1-% Regel berechtigt zu sein.
Messlatte für die Entscheidung, 1%-Reg. oder nicht, kann allein die Steuer sein, die du tatsächlich sparst oder nicht (falls du überhaupt berechtigt bist). 1-% vom Listenpreis ist ein Papiertiger, du kriegst die Kohle nicht, kannst dir nix für kaufen, zahlst die auch nicht, es ist nur ein fiktiver Zuschlag zum Umsatz. Und darauf zahlst du Einkommenssteuer nach deiner persönlichen Steuerklasse. - Und nun stell dir das Ganze spaßeshalber mal mit einem verunfallten Ferrari Enzo vor, den du dir vom Schrottplatz geholt und wieder aufgemöbelt hast, um bei deinen Kunden Eindruck zu machen... :lol:

Auf jeden Fall nutzt dir das alles überhaupt nix, wenn du innerhalb der Kleingewerberegelung bleiben willst und den Umsatz drücken musst, was ja die Ausgangsfrage war.

HÜÜÜÜÜÜÜÜÜLFE - kann nicht mal einer vorbei kommen, der Vor- und Nachteile korrekt rechnen und "populärwissenschaftlich" aufbereiten kann. :?:
Brigadier
 
Beiträge: 105
Registriert: 28.12.2009, 10:10
Wohnort: Berlin

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon schwaigerf2000 am 31.03.2010, 19:59

naja, deswegen war ja meiner meinung nach die fahrtenbuch-variante für private Fahrten das "bessere".
Ich möchte gerne als Kleinunternehmer < 17.500€ bleiben - und wenn ich nun Fahrtenbuch wähle, dann schreibe ich die privaten Fahrten in das Fahrtenbuch -> d.h die betrieblichen Fahrten überwiegen da natürlich.
D.h ich muss für die privaten Fahrten pro km 30cent zum Umsatz addieren -> auf der anderen Seite kann ich mir für betriebliche Fahrten 30cent pro km als Ausgabe definieren.

Sozusagen ist die Fahrtenbuchmethode auf den ersten Blick lukrativer, vorallem weil ich 1/6 pro Jahr vom Kaufpreis noch als Ausgabe buchen darf.

Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
schwaigerf2000
 
Beiträge: 24
Registriert: 19.03.2010, 10:01

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon Brigadier am 01.04.2010, 08:57

schwaigerf2000 hat geschrieben:Sozusagen ist die Fahrtenbuchmethode auf den ersten Blick lukrativer, vorallem weil ich 1/6 pro Jahr vom Kaufpreis noch als Ausgabe buchen darf.

Ich glaube, auf den zweiten Blick auch.
Die AfA wirkt sich aber nicht auf deine 17.500 aus, sondern nur auf den Gewinn.
Und jetzt muss ich mich mal um meine eigene Buchhaltung kümmern :(
schöne Ostern ... B.
Brigadier
 
Beiträge: 105
Registriert: 28.12.2009, 10:10
Wohnort: Berlin

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon schwaigerf2000 am 01.04.2010, 09:18

Ja klar wirkt sich die AfA dort aus,
bsp: 15.000€ Umsatz, 8.000€ Ausgaben, 4000€ Abschreibungen -> bleibt 3.000€ Gewinn
schwaigerf2000
 
Beiträge: 24
Registriert: 19.03.2010, 10:01

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon riese am 06.04.2010, 10:24

Eine andere Variante wäre, eine UG oder eine UG & Co KG aus dem Laden zu machen. Dann erhöht der geldwerte Vorteil zunächst die Personalkosten des GF und wird anschließend wieder abgezogen. Der Gewinn bleibt also unverändert.

Allerdings sollte man dann alle Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen (z.B. den Wegfall des Gewerbesteuerfreibetrages bei einer reinen UG).

Gruß
Rainer
riese
 
Beiträge: 602
Registriert: 29.07.2007, 22:50

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon schwaigerf2000 am 06.04.2010, 10:32

Hallo,
könntest du mir das näher erklären?
schwaigerf2000
 
Beiträge: 24
Registriert: 19.03.2010, 10:01

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon riese am 06.04.2010, 14:11

Hallo,

da steht doch genug von im Forum. Geh mal auf die Suchfunktion und gib mal ein
- UG
- UG & Co KG
- Mini-GmbH
- Umwandlung des Einzelbetriebes

Gruß
Rainer
riese
 
Beiträge: 602
Registriert: 29.07.2007, 22:50

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon schwaigerf2000 am 06.04.2010, 15:47

Ich habe mir die genannten Rechtsformen angesehen jedoch erkenne ich jetzt keinen Vorteil gegenüber der Kleinunternehmerregelung (Umsatz bis 17.5k pro Jahr) - von dieser möchte ich nicht wegkommen da ich keine Ust ausweisen möchte...wo würde dann mein Vorteil liegen?
schwaigerf2000
 
Beiträge: 24
Registriert: 19.03.2010, 10:01

Re: 1% Regelung -> zum Umsatz?

Beitragvon riese am 07.04.2010, 15:55

Hallo,

da verwechselst Du was. Die Kleinunternehmerregelung ist nicht rechtsform-, sondern umsatzbezogen. Auch eine GmbH kann Kleinunternehmer sein, wenn sie weniger als 17.500,00 € Jahresumsatz macht.

Nur 2 UG's sind 2 juristische Personen, während 2 Einzelbetriebe als 1 Betrieb desselben Inhabers anzusehen sind, so dass die Umsätze addiert werden.

Aber wie Du auch schon erkennst - es sind auch noch eine Reihe anderer Dinge zu beachten und abzuwägen (z.B. der Fortfall des Gewerbesteuerfreibetrages und wesentlich höhere IHK-Beiträge).

Gruß
Rainer
riese
 
Beiträge: 602
Registriert: 29.07.2007, 22:50

  • Anzeige

Zurück zu Steuern, Finanzamt, Buchhaltung

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast