[Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

[Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon kauser am 30.11.2011, 19:21

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Hi!

Das wird an dieser Stelle etwas ausführlicher, ich möchte die Situation zum besseren Verständnis aber möglichst genau schildern. Für die, die den langen Text nicht durchlesen wollen, aber vielleicht dennoch helfen können: Die konkrete Frage steht ganz unten ;)

Ich bin in diesem Jahr noch Kleinunternehmer, ab 1.1.2012 dann regelbesteuert. Mit den Geschäften bin ich nun so gut wie durch, würde aber gerne noch vor Jahreswechsel Waren einkaufen, da ich einen Preisanstieg dieser Waren erwarte (die Waren würden 2012 dann wieder verkauft). Dass ich in diesem Jahr die Vorsteuer dann nicht ziehen kann (da umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer), nächstes Jahr beim Verkauf aber dennoch Umsatzsteuer abführen müsste, ist mir klar. Das braucht ihr mir an dieser Stelle nicht zu erklären :)

Es geht nun aber darum, dass ich zusätzlich zu dem "Verlust" durch die Umsatzsteuer-Sachlage auch noch einen Verlust durch die Einkommensteuer erfahren würde. Kurze Erläuterung: Dieses Jahr läge der Gewinn bei ca. 8.000 Euro, also ziemlich genau die Einkommensteuerfreibetragsgrenze. Nächstes Jahr erwarte ich einen deutlich höheren Gewinn, wenn alles gut klappt und dann müsste ich Einkommensteuer zahlen. Kaufe ich nun im Dezember 2011 noch Waren ein (Gewinnermittlung nach EÜR), wird der Gewinn von 8.000 Euro geschmälert. Die Waren würden 2012 verkauft, somit fällt der Gewinn noch höher als eh schon aus (dafür ja 2011 geringerer Gewinn als ohne den Wareneinkauf im Dezember). Also unterm Strich erfahre ich einen "Verlust".

Beispiel zur Verdeutlichung:
Gewinne ohne den Wareneinkauf Dezember 2011:
2011: 8.000
2012: 24.000

Zu versteuernder Gewinn wäre 2012 24.000 . 2011 gar nicht, da Freibetragsgrenze nicht überschritten.

Gewinne mit Wareneinkauf Dezember 2011 (zur Vereinfachung sagen wir einfach mal Wareneinkauf und Warenverkauf jeweils 2.000 Euro):
2011: 6.000
2012: 26.000

Zu versteuernder Gewinn wäre 2012 26.000 . 2011 erneut gar nicht, da Freibetragsgrenze nicht überschritten.

26.000 > 24.000 => höhere Steuerlast

Die Waren müssten sofort bezahlt werden; die einfachste Lösung, die Waren einfach erst im Januar zu bezahlen, scheidet also schonmal aus.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, die Gewinnermittlungsart zu wechseln. Wenn ich diese zum Jahreswechsel ändern würde, würde es mir nichts bringen, da man dann einen Übergangsgewinn ermitteln muss, der in meinem Fall in etwa so hoch wäre wie der Einkauf der neuen Ware. Der Übergangsgewinn wird meiner Kenntnis nach dann auf das Jahr 2012 verrechnet - insofern wäre das Ergebnis dasselbe; höhere Steuerlast durch Einkommensteuer.

Nun habe ich aber gelesen, dass Kleinunternehmer die Möglichkeit haben, die Gewinnermittlungsart für das laufende Jahr noch zu wechseln, bis der Jahresabschluss erstellt wurde. Also für 2011 könnte ich noch auf Bilanzierung umsteigen. Das wäre eine gute Lösung, da dann ja nicht das Zufluss-Abfluss-Prnzip für den Wareneinkauf (und natürlich auch alle anderen Buchungen) gelten würde und der Wareneinkauf erfolgsneutral behandelt werden könnte.

Da ich zu dem Thema aber nur eine Quelle bisher gefunden habe, wollte ich fragen, ob jemand etwas darüber weiß!? Normalerweise darf ein Einzelunternehmer ja nicht Mitte oder gegen Ende eines Wirtschaftsjahres die Gewinnermittlung ändern, da Bilanzierung zeitnah zu erfolgen hat. Die Quelle (darf man hier Links einfach posten? Bin neu im Forum...dann würde ich die Quelle sonst noch nachtragen) enthält ein Urteil aus 2008, in dem erklärt wurde, dass Kleinunternehmer bis zur Anfertigung des Jahresabschlusses die Gewinnermittlungsart wechseln dürfen.

Ich möchte aber sichergehen, dass dem auch so ist und daher die Frage:
Darf ein Kleinunternehmer im Dezember noch von EÜR auf Bilanzierung umsteigen? Eröffnungsbilanz müsste natürlich auch nachträglich erstellt werden.

Viele Grüße & danke für Antworten!
kauser
 
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon garbs am 01.12.2011, 19:50

Nein.

Als Bilanzierer hast du einen Vollkaufmännischen Betrieb, das heißt, Kleinunternehmerregelung fällt aus.

Mir ist kein Fall bekannt, wo das funktioniert, was du geschildert hast. Besser du wendest dich an einen Steuerberater deines Vertrauens, der hat womöglich andere Werkzeuge an der Hand um dein Problem zu lösen.
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon kauser am 01.12.2011, 20:47

also soweit ich weiß kann ein kleinunternehmer grundsätzlich frei entscheiden, ob er senen gewinn nach eür oder bilanzierung ermitteln möchte. wenn er sich für bilanzierung entscheidet, entfällt doch nicht direkt die kleinunternehmer-regelunng...oder doch ??

ich poste einfach noch die quelle, die ich zu meiner eigentlichen frage hatte:
http://www.vetline.de/vetservices/praxismanager/geld_und_recht/freier-entscheiden-bei-gewinn-ermittlung.htm?PHPSESSID=5b1a68d7f44e0115f13f6c2e80b80ac6&PHPSESSID=5b1a68d7f44e0115f13f6c2e80b80ac6 (Nachtrag: ACHTUNG: Inhalt des Links umstritten...siehe weiter unten in diesem Thread, warum)

Also falls jemand noch weitere Quellen zu dem Thema (oder Rat) hat, lasst es mich bitte wissen :)
Zuletzt geändert von kauser am 02.12.2011, 18:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon garbs am 01.12.2011, 21:12

Hm, also noch mal: dein Problem besteht darin, dass du nicht weißt ob du noch in diesem Jahr auf die Gewinnermittlung "Bilanzierung" umsteigen darfst?

Oder möchtest du einfach nur deine Steuerlast senken bzw. optimieren?
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon kauser am 01.12.2011, 22:04

also das problem ist, dass ich nicht weiß, ob ich die gewinnermittlungsmethode wechseln darf. das ziel des wechsels wäre eine optimierung der steuerlast bzw. die vermeidung einer ziemlich, ziemlich ungünstigen steuerlast.

denn in diesem jahr bin ich ziemlich genau im bereich des freibetrages. also für 2011 müsste ich im prinzip keine einkommensteuer zahlen. eine schmälerung des gewinns wäre also kein vorteil für mich. wenn ich aber dieses jahr noch investiere, also waren einkaufe, die ich erst 2012 wieder verkaufen kann, dann schmälert das in diesem jahr den gewinn. bis hierhin nicht schlimm, da ein geringerer gewinn die steuerlast für dieses jahr ja auch nicht erhöht. steuerlast wäre nach wie vor 0 euro. also konstant.
jedoch für 2012 wird die steuerlast höher, da der gewinn ja genau um den betrag steigt, zu dem ich die waren einkaufe. angenommen mein steuersatz für jeden zusätzlichen euro in 2012 wäre 20% ... dann gehen 20% des wareneinkaufs einfach ans finanzamt und würden für mich einen verlust von 20% des wareneinkaufs darstellen. das wäre natürlich äußerst suboptimal.

daher möchte ich von der eür abweichen...nur bisher weiß ich nicht wie. meine letzte hoffnung ist, dass ich noch nachträglich für 2011 auf bilanzierung umsteigen darf. nur ob das geht, weiß ich eben nicht, da die buchungen und die erstellung einer eröffnungsbilanz ja normalerweise zeitnah gemacht werden müssen. falls jemand noch eine andere idee hat, gerne raus damit :)
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon garbs am 02.12.2011, 09:03

kauser hat geschrieben:...jedoch für 2012 wird die steuerlast höher, da der gewinn ja genau um den betrag steigt, zu dem ich die waren einkaufe. angenommen mein steuersatz für jeden zusätzlichen euro in 2012 wäre 20% ... dann gehen 20% des wareneinkaufs einfach ans finanzamt und würden für mich einen verlust von 20% des wareneinkaufs darstellen. das wäre natürlich äußerst suboptimal....


Milchmädchenrechnung....

Aber na gut: dann investierst du halt einfach 2012 genau den Betrag wieder in Wareneinkäufe, den du "zuviel" hast (kann man überhaupt zuviel Umsatz haben?) und um dessen wegen du Steuern zahlen müsstes und gut ist.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob dir bewusst ist, auf was du dich da einläßt, wenn du jetzt von der EÜR auf die Bilanz wechselst. Vielleicht hilft dir das hier weiter, ließ dir auch die entsprechenden Gesetztestexte gründlich durch:

Wechsel der Gewinnermittlungsmethode

Ich hoffe, das ist das, was du gesucht hast... :wink:
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon kauser am 02.12.2011, 12:39

garbs hat geschrieben:Milchmädchenrechnung....

Aber na gut: dann investierst du halt einfach 2012 genau den Betrag wieder in Wareneinkäufe, den du "zuviel" hast (kann man überhaupt zuviel Umsatz haben?) und um dessen wegen du Steuern zahlen müsstes und gut ist.


Die Idee hatte ich auch schon; das funktioniert auch - bis zum letztes Geschäftsjahr. Sagen wir Gewinn 2011 liegt bei 8.000 Euro, im Dezember werden (wie in jedem Folgejahr 28.000 Euro investiert). In den Folgejahren werden je 30.000 Euro Gewinn erwirtschaftet (ohne den Verkauf der Waren, die im Vorjahr bereits gekauft wurden)

Gewinn 2011: 8.000 - 28.000 Euro = -20.000 Euro
In 2012 und in allen Folgejahren werden, sagen wir mal 30.000 Euro, erwirtschaftet und am Ende auch jeweils 28.000 Euro investiert.
Dann sähe der Gewinn für 2012 so aus, oder?
2012: 30.000 + 28.000 (Waren aus dem Vorjahr verkauft) - 28.000 (Neuinvestition) = 30.000
Davon müssen 10.000 versteuert werden, da man den Verlust aus dem Vorjahr nachtragen darf ... ist das eigentlich richtig - damit kenne ich mich nicht aus.

2013: 30.000 + 28.000 - 28.000 = 30.000
2014 - x : siehe 2013
letztes Wirtschaftsjahr: hier wird dann ja nicht mehr für das Folgejahr eingekauft
=> 30.000 + 28.000 = 58.000

Der Einfachheit halber bin ich davon ausgegangen, dass der Wareneinkauf aus dem Vorjahr im Folgejahr ohne Gewinn verkauft wurde. (Der Gewinn würde die Auswirkungen noch verstärken, aber das lassen wir jetzt mal außen vor)

Wir würde es sich verhalten, wenn man rückwirkend noch für 2011 auf Bilanzierung wechseln könnte?

2011: 8.000
2012: 30.000
2013-x: 30.000
letztes Wj.: 30.000

Da werden die Gewinne dann ja absolut periodengerecht verrechnet.

Was sind jetzt die Auswirkungen bzw. Unterschiede?

2011: identische Steuerlast in Höhe von 0 Euro.
2013-x: ebenfalls Steuerlast identisch.
2012: Da hat man mit dem oberen Modell der durchgängigen EÜR-Gewinnermittlung sogar einen Vorteil, da 10.000 gegenüber 30.000 Euro Einkommen zu Buche stehen. ESt. 10.000 ca. 315 Euro ; ESt. 30.000 ca. 5.625 Euro.
letztes Wj: Unteres Modell von Vorteil: ESt. 30.000 wieder ca. 5.625 Euro ; Est. 58.000 Euro 16.187 Euro.

Wenn man also 2011 noch nachträglich zur Bilanzierung wechseln könnte, würde einem das also ca. 5.000 Euro sparen.

Sollte ich irgendwo einen Fehler gemacht haben, gerne korrigieren. Bin alles andere als ein Profi auf diesem Gebiet, da ich mich vorher mit so etwas nie beschäftigen musste.

Und vielen Dank für den Link! Ist alles sehr gut zusammengefasst. Leider wird die Frage, ob man im Laufe eines Jahres noch rückwirkend von EÜR zur Bilanzierung wechseln kann, auch dort nicht behandelt.
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon P.Spielmann am 02.12.2011, 14:20

In dem Urteil das gepostet wurde geht es um den Wechsel von der Bilanzierung zur Ermittlung nach §4 Abs.3. Da ist das Problem dass man ja schon zu Beginn des Jahres eigentlich eine Eröffnungsbilanz beim Finanzamt einreichen muss und sich auf die Bilanzierung festlegt. Bisher wurde vermutlich nur der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eingereicht, so wirklich verbindlich ist das nicht.

Ich gehe davon aus dass es für das Finanzamt kein Problem ist wenn mit der Einkommensteuererklärung eine Eröffnungsbilanz zusammen mit dem Jahresabschluss eingereicht wird.
Im Zweifel könnte das Finanzamt vielleicht wegen der Angabe im Fragebogen auf eine Gewinnermittlung nach §4 Abs.3 bestehen, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.

Ich sehe das schon auch so dass es schade um den Grundfreibetrag in 2011 wäre wenn durch den Wareneinkauf das zvE unter den Grundfreibetrag fällt. Der Steuervorteil in 2011 wäre unwiederbringlich verloren. Durch zusätzlichen Wareneinkauf würde man das in 2012 auch nicht aufholen können, weil der Wareneinkauf den alten Einkauf zwar ausgleicht, aber ja wieder der Vorteil des neuen Einkaufs fehlt. (angenommen ab 2012 ist das Einkommen immer über dem Grundfreibetrag).
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon kauser am 02.12.2011, 14:46

Genau so sehe ich es eigentlich auch: Es ist irgendwo sehr schade und nicht besonders "fair" (auch wenn man die Frage nach Fairness eh nie stellen sollte :P ), dass einem der Vorteil durch den Grundfreibetrag genommen würde, nur weil man noch investieren möchte.

Mittlerweile glaube ich aber, dass man daran nichts groß schrauben kann. Ich habe nämlich nochmal nach dem Aktenzeichen des Urteils gesucht und mir das Ganze mal durchgelesen. Dort heißt es:
"Ebenso scheidet die Wahl der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich aus, wenn der Steuerpflichtige nicht zeitnah zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums eine Eröffnungsbilanz aufgestellt und eine kaufmännische Buchführung eingerichtet hat (BFH-Urteile in BFHE 211, 262, BStBl II 2006, 509, und in BFHE 125, 45, BStBl II 1978, 431; HHR/Bergkemper, § 4 EStG Rz 552; Drüen, DStR 1999, 1589, 1592)"

Das würde also bedeuten, dass ich jetzt nicht mehr für 2011 zur Bilanzierung wechseln könnte.

Die erste Quelle, die ich gepostet hatte, verstehe ich nach Lesen des Urteils nicht wirklich. Es kann meiner Interpretation nach nicht davon die Rede sein, dass ein Kleinunternehmer bis zur Einreichung des Jahresabschlusses noch zwischen EÜR und Bilanzierung wechseln kann. Das besagt ja das eben genannte Zitat recht deutlich. Denn unter "zeitnah" versteht man ja nicht den Zeitraum mehrerer Monate (schätze ich mal)...
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon P.Spielmann am 02.12.2011, 17:15

Die Meldung auf der Seite und das Urteil passen wirklich absolut nicht zusammen.
Da hat jemand wohl nur einen Absatz gelesen und das als News eingestellt.

War 2011 das erste Jahr oder wurde für 2010 schon eine Gewinnermittlung eingereicht?
Ich bin oben davon ausgegangen dass 2011 das erste Jahr war, falls nicht stehen die Chancen tatsächlich schlecht.

Was wann welche Auswirkungen hat kann man aber mit Beispielzahlen leider nicht wirklich berechnen.
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon kauser am 02.12.2011, 17:40

Nein, ich bin schon seit ein paar jahren Kleinunternehmer und habe meinen Gewinn stets nach EÜR berechnet. Von daher sind mir die Hände wohl gebunden. Das Geschäftsjahr 2011 zu verkürzen, würde ebenfalls nicht gehen, oder? Ich schätze, da bräuchte man einen anderen Grund als den Einkauf von Waren. Und kann man überhaupt zu einem Datum wie z.B. 15.12.2011 verkürzen oder muss ein neues Geschäftsjahr stets an einem Monatsanfang (also z.B. 1.12.2011) beginnen?
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon P.Spielmann am 02.12.2011, 18:05

Ein abweichendes Wirtschaftsjahr gibt es bei der EÜR nicht.


Wenn Sie trotzdem in 2011 noch Ware einkaufen kann der Vorsteuerabzug dafür nach §15a Abs.2 UStG berichtigt werden. Für Ware die in 2012 umsatzsteuerpflichtig verkauft wird bekommen Sie in 2012 die Vorsteuer aus der in 2011 gekauften Ware.

Ein bisschen gerecht ist das Steuerrecht dann doch :)
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon kauser am 02.12.2011, 18:10

P.Spielmann hat geschrieben:Ein abweichendes Wirtschaftsjahr gibt es bei der EÜR nicht.


Wenn Sie trotzdem in 2011 noch Ware einkaufen kann der Vorsteuerabzug dafür nach §15a Abs.2 UStG berichtigt werden. Für Ware die in 2012 umsatzsteuerpflichtig verkauft wird bekommen Sie in 2012 die Vorsteuer aus der in 2011 gekauften Ware.

Ein bisschen gerecht ist das Steuerrecht dann doch :)


Immerhin :) Ich kaufe oftmals von Privatleuten; da würde das dann keinen Unterschied machen.

Eine letzte Idee hätte ich noch, die aber vermutlich auch nicht umsetzbar wäre: Wenn jetzt ein Bekannter oder ein Familiemitglied die Waren in 2011 kaufen würde und mir dann 2012 zum selben Preis verkaufen würde. dann wäre das problem ja gelöst, da ich die Ausgabe dann 2012 hätte. Da mir die Waren zum gleichen Preis verkauft würden, würde meinem Bekannten ja kein gewerblicher Handel unterstellt werden, sodass er dafür nicht extra ein Gewerbe anmelden müsste. (oder?)

Aber ich schätze, dass man das so nicht machen darf, oder? Sonst könnte man seinen Gewinn ja fast nach Belieben steuern. Die Vorsteuer könnte ich dann nicht ziehen, da ich dann wieder von privat kaufen würde - das ist mir klar. Aber bei einigen Waren würde das für mich keinen Unterschied machen, da ich diese ohnehin von Privatleuten gekauft hätte.
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon P.Spielmann am 02.12.2011, 18:45

ich frag mich grade wirklich welche Waren das sind die von privat gekauft werden und pünktlich zum 01.01.12 so erheblich teurer werden ;)

Die letzte Idee sollte eine Idee bleiben :)
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon kauser am 02.12.2011, 19:43

P.Spielmann hat geschrieben:Die letzte Idee sollte eine Idee bleiben :)


Ok, das hatte ich mir gedacht. War auch eher eine Idee, die aus der Verzweiflung resultierte :)

Dann kann man wohl nichts machen und ich muss das so hinnehmen, dass ich nichts machen kann.

Dennoch vielen Dank für die Hilfe und ein schönes Wochenende !!
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Re: [Kleinunternehmer] Nachträglich von EÜR auf Bilanzierung

Beitragvon kauser am 26.12.2011, 18:41

Frohe Weihnachten erstmal :)

Meine Wartezeit auf 2012 neigt sich allmählich dem Ende entgegen und nun steht der Übergang von EÜR zur Bilanzierung unmittelbar bevor! Ich hätte dazu noch ein paar kleinere Fragen.

1.) Muss ich das Finanzamt über den Wechsel von EÜR zur Bilanzierung informieren? Oder ist es in Ordnung, wenn das Finanzamt vom Wechsel von EÜR zur Bilanzierung erst 2013 erfährt, wenn ich meine Steuererklärung für 2012 (das erste Jahr mit Bilanzierung) einreiche?

2.) Ich hab jetzt einen sauberen Schnitt gemacht. Sprich: Ich nehme keine Waren, Forderungen, Verbindlichkeiten "mit rüber" ins neue Jahr. Auch keine Umsatzsteuerschuld, da derzeit ja noch Kleinunternehmer. Somit würde mein Übergangsgewinn 0 Euro betragen. Den Übergangsgewinn teilt man dem Finanzamt dann doch erst mit, sobald man die Steuererklärung für das erste Jahr der Bilanzierung einreicht, oder? In meinem Fall also wieder 2013. Korrekt? Und schreib ich dann einfach einen Zweizeiler, dass ich einen sauberen Schnitt gemacht habe und der Übergangsgewinn somit 0 Euro beträgt? Oder muss ich das dennoch irgendwie "berechnen", nur dass alle relevanten Posten den Wert 0 Euro besitzen?

3.) Eröffnungsbilanz. Diese muss "zeitnah" erstellt werden. Bis zum 7.1. habe ich voraussichtlich nur 1 oder 2 Buchungen. Dann dürfte es doch reichen, wenn ich die Eröffnungsbilanz am 8.1. erstelle, oder? Bis dahin kann ich ja noch einwandfrei die Anfangswerte der Eröffnungsbilanz rekonstruieren und die 1,2 Buchungen bis zum 7.1. im Anschluss direkt buchen.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten :)
kauser
 
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