Das wird an dieser Stelle etwas ausführlicher, ich möchte die Situation zum besseren Verständnis aber möglichst genau schildern. Für die, die den langen Text nicht durchlesen wollen, aber vielleicht dennoch helfen können: Die konkrete Frage steht ganz unten
Ich bin in diesem Jahr noch Kleinunternehmer, ab 1.1.2012 dann regelbesteuert. Mit den Geschäften bin ich nun so gut wie durch, würde aber gerne noch vor Jahreswechsel Waren einkaufen, da ich einen Preisanstieg dieser Waren erwarte (die Waren würden 2012 dann wieder verkauft). Dass ich in diesem Jahr die Vorsteuer dann nicht ziehen kann (da umsatzsteuerbefreiter Kleinunternehmer), nächstes Jahr beim Verkauf aber dennoch Umsatzsteuer abführen müsste, ist mir klar. Das braucht ihr mir an dieser Stelle nicht zu erklären
Es geht nun aber darum, dass ich zusätzlich zu dem "Verlust" durch die Umsatzsteuer-Sachlage auch noch einen Verlust durch die Einkommensteuer erfahren würde. Kurze Erläuterung: Dieses Jahr läge der Gewinn bei ca. 8.000 Euro, also ziemlich genau die Einkommensteuerfreibetragsgrenze. Nächstes Jahr erwarte ich einen deutlich höheren Gewinn, wenn alles gut klappt und dann müsste ich Einkommensteuer zahlen. Kaufe ich nun im Dezember 2011 noch Waren ein (Gewinnermittlung nach EÜR), wird der Gewinn von 8.000 Euro geschmälert. Die Waren würden 2012 verkauft, somit fällt der Gewinn noch höher als eh schon aus (dafür ja 2011 geringerer Gewinn als ohne den Wareneinkauf im Dezember). Also unterm Strich erfahre ich einen "Verlust".
Beispiel zur Verdeutlichung:
Gewinne ohne den Wareneinkauf Dezember 2011:
2011: 8.000
2012: 24.000
Zu versteuernder Gewinn wäre 2012 24.000 . 2011 gar nicht, da Freibetragsgrenze nicht überschritten.
Gewinne mit Wareneinkauf Dezember 2011 (zur Vereinfachung sagen wir einfach mal Wareneinkauf und Warenverkauf jeweils 2.000 Euro):
2011: 6.000
2012: 26.000
Zu versteuernder Gewinn wäre 2012 26.000 . 2011 erneut gar nicht, da Freibetragsgrenze nicht überschritten.
26.000 > 24.000 => höhere Steuerlast
Die Waren müssten sofort bezahlt werden; die einfachste Lösung, die Waren einfach erst im Januar zu bezahlen, scheidet also schonmal aus.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es nicht vielleicht sinnvoll wäre, die Gewinnermittlungsart zu wechseln. Wenn ich diese zum Jahreswechsel ändern würde, würde es mir nichts bringen, da man dann einen Übergangsgewinn ermitteln muss, der in meinem Fall in etwa so hoch wäre wie der Einkauf der neuen Ware. Der Übergangsgewinn wird meiner Kenntnis nach dann auf das Jahr 2012 verrechnet - insofern wäre das Ergebnis dasselbe; höhere Steuerlast durch Einkommensteuer.
Nun habe ich aber gelesen, dass Kleinunternehmer die Möglichkeit haben, die Gewinnermittlungsart für das laufende Jahr noch zu wechseln, bis der Jahresabschluss erstellt wurde. Also für 2011 könnte ich noch auf Bilanzierung umsteigen. Das wäre eine gute Lösung, da dann ja nicht das Zufluss-Abfluss-Prnzip für den Wareneinkauf (und natürlich auch alle anderen Buchungen) gelten würde und der Wareneinkauf erfolgsneutral behandelt werden könnte.
Da ich zu dem Thema aber nur eine Quelle bisher gefunden habe, wollte ich fragen, ob jemand etwas darüber weiß!? Normalerweise darf ein Einzelunternehmer ja nicht Mitte oder gegen Ende eines Wirtschaftsjahres die Gewinnermittlung ändern, da Bilanzierung zeitnah zu erfolgen hat. Die Quelle (darf man hier Links einfach posten? Bin neu im Forum...dann würde ich die Quelle sonst noch nachtragen) enthält ein Urteil aus 2008, in dem erklärt wurde, dass Kleinunternehmer bis zur Anfertigung des Jahresabschlusses die Gewinnermittlungsart wechseln dürfen.
Ich möchte aber sichergehen, dass dem auch so ist und daher die Frage:
Darf ein Kleinunternehmer im Dezember noch von EÜR auf Bilanzierung umsteigen? Eröffnungsbilanz müsste natürlich auch nachträglich erstellt werden.
Viele Grüße & danke für Antworten!