Ich werde ab 2012 bilanzieren und habe mir dafür nun auch schon ein Programm zugelegt. MS Buchhalter 3.0, falls das jemandem etwas sagt. Bisher teste ich noch die Demo-Version, um mich reinzufinden - Erfahrungsberichte sind also herzlich willkommen
Zur eigentlichen Frage: Bei dem Programm kann man den einzelnen Buchungen auch direkt Belege zuordnen, jede Buchung muss ja belegt werden. Wenn ich also etwas verkauft habe, ordne ich der Buchung die Rechnung zu. Meine Frage ist nun: Ist es zulässig und üblich, dass man die Belege ausschließlich in digitaler Form aufbewahrt? Also die Eingangsrechnungen würde ich dann einscannen und den Buchungen auch wieder zuordnen.
Aber ist das legitim oder muss man die Belege auch in Papierform aufbewahren, weil das Finanzamt die z.B. Eingangsrechnungen im Originalzustand sehen will?
MfG,
kauser