Wie choch muss ich zahlen

Wie choch muss ich zahlen

Beitragvon graupeter1 am 08.02.2009, 13:58

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Guten Tag !Ich habe meine Frage; Bei mir wird von Lohnabrechnung die Summe von ung. 170€ abgezogen, sttat 55€, wie bei einen Unterchaltspflichtperson, aber ich habe zwei.
Meine Ehefrau hat einen Sohn. Der biologische Vater des Sohnes wohnt in Russland und bezalt keinen Unterhalt für das Kind.Wir sind mit meiner Frau seit dem Jahr 2007 verheiratet.Das kind ist 7 Jahre alt. Besteht gegenüber dem Kind eine Unterhaltspflicht? Meinen Treuhänder sreibt mir: "Leider ist mir keine Vorschrift bekannt, aus der sich eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind hier ergibt."

Mit Freundlichem Grüss Sergey
graupeter1
 
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Re: Wie choch muss ich zahlen

Beitragvon garbs am 18.02.2009, 12:44

graupeter1 hat geschrieben:Guten Tag !Ich habe meine Frage; Bei mir wird von Lohnabrechnung die Summe von ung. 170€ abgezogen, sttat 55€, wie bei einen Unterchaltspflichtperson, aber ich habe zwei.
Meine Ehefrau hat einen Sohn. Der biologische Vater des Sohnes wohnt in Russland und bezalt keinen Unterhalt für das Kind.Wir sind mit meiner Frau seit dem Jahr 2007 verheiratet.Das kind ist 7 Jahre alt. Besteht gegenüber dem Kind eine Unterhaltspflicht? Meinen Treuhänder sreibt mir: "Leider ist mir keine Vorschrift bekannt, aus der sich eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind hier ergibt."

Mit Freundlichem Grüss Sergey


Servus Sergey, diese Frage sollte dein Treuhänder richtig beantwortet haben. Wer ist denn die "anerkannte" unterhaltspflichtige Person - deine Ehefrau oder das Kind? Pfüati.....garbs
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