Er schadet Ihr mit seinen Entscheidungen aber auch Auftragnehmern....und am Ende kann Ihn nichts passieren ...??
Hallo ...
mal vorweg... ich betreue drei Mandanten, die sich innerhalb der Wohlverhaltensphase befinden:
- ein Mandant arbeitet als Angestellter und betreibt einen Online-Shop im Nebengewerbe,
- ein Mandant ist selbständig,
- ein Mandant arbeitet als Angestellter bei seiner Freundin und nutzt hierbei die früheren Kontakte, wie hier im Posting beschrieben.
Ich sehe das Ganze,
solange ich nicht alle Fakten kenne, ein wenig entspannter, denn es kann ja sein, dass er mit Wissen und Erlaubnis seines Treuhänders bei der Freundin arbeitet und sein über dem pfändungsfreien Betrag liegendes Einkommen treu und brav abführt.
Klar sprechen einige Indizien dafür, dass eine Verschleierung vorliegt, z.B. durch die alleinige Geschäftsführung, aber wie gleichfalls aus dem Posting hervorgeht, muss über die Zahlungen von Rechnungen verhandelt werden, d.h. die beiden schwimmen nicht im Geld, sondern schieben und drücken.
Eine klare Verschleierung läge vor, wenn er die Geschäfte komplett alleine führen würde, sie riesige Gewinne ausweisen würde und er sich diese, quasi als Privatentnahme über die Freundin, selbst wieder zuführen würde, dies geht aus dem Posting aber nicht hervor.
Ob Betrug und Verschleierung tatsächlich vorliegen, hängt davon ab, ob der Treuhänder informiert wurde und zugestimmt hat, ob der über dem pfändungsfreien Betrag liegende Einkommensanteil abgeführt wird und ob darüber hinaus über die Freundin in die Kasse gegriffen wird und hohe Gewinne erzielt werden, die den Gläubigern vorenthalten werden.
An Gehalts- und Provisionszahlung kann ich nichts Schlimmes erkennen, es gibt tausende Geschäftsführer, die ein Fixum und eine Provision als Gehaltsbestandteil erhalten und hierüber monatlich eine korrekte Abrechnung bekommen. Dies spricht eher für die seriöse, umsatz- und ertragsorientierte Handhabung von Betriebsausgaben, denn das Gehalt wird somit den tatsächlichen Einnahmen angepasst.
Ich würde mal zusehen, ein wenig mehr an Informationen zu erhalten, oftmals zeigt man mit Fingern auf Andere und letzten Endes stellt es sich als völlig anders heraus.
Sollte es jedoch tatsächlich so sein, dass eine Verschleierung vorliegt, dann ist dies ein Betrug an den Gläubigern, denn denen wird Masse zur Befriedigung der Altverbindlichkeiten entzogen.
Hier macht sich die Freundin dann mit schuldig!
Da der Hauptgläubiger ja wohl das FA ist, das da wenig Spaß versteht, ist ganz sicher mit einem Strafverfahren zu rechnen. Wenn man dort richtig sauer ist, dann wird man ganz sicher auch ein Gewerbeuntersagungsverfahren wegen Unzuverlässigkeit für beide Beteiligten einleiten.
Aber wie gesagt... Letzteres ist reine Spekulation... es kann gut sein, dass dies alles mit Einverständnis des Treuhänders erfolgt!
MfG
MGB-Consulting
PS: Es gibt im übrigen keinen vernünftigen Grund, sich in der Wohlverhaltensphase nicht selbständig zu machen, man benötigt keinen Dritten, um irgendwas zu verschleiern!
Die Verschleierungen, die ich in den letzten Jahren kennengelernt habe, beruhten stets darauf, dass sich die Betroffenen keinen vernünftigen Rat eingeholt hatten und dann anfingen zu "tricksen".
Den meisten Betroffenen wurde erzählt, dass sie das gesamte, über dem pfändungsfreien Betrag liegende Einkommen abführen müssen, diese bekamen dann Angst keine Rücklagen schaffen zu können und begannen mit der Trickserei.
Bei Selbständigen ist dies jedoch anders... hier muss mit dem Treuhänder ein sog. "fiktives Einkommen" ausgehandelt werden und von diesem Einkommen ausgehend muss nach Abzug von Steuern und Versicherungen abgeführt werden.
Ist der Selbständige jedoch sehr erfolgreich und verdient wesentlich mehr als das ausgehandelte "fiktive Einkommen", so kann er denjenigen Teil des Einkommens, der über dem ausgehandelten "fiktiven Einkommen" liegt behalten und kann sich somit Rücklagen schaffen!
Schafft er es nicht, das "fiktive Einkommen" zu erwirtschaften, so schuldet er den nicht abgeführten Betrag dem Treuhänder und muss durch eine Nebenbeschäftigung zusehen, dass er diesen Betrag zusammenbekommt.
Ich habe in den vergangenen Jahren auch viele auf Insolvenzen spezialisierte Anwälte getroffen, denen dies nicht bewußt war, man muss also gezielt fragen, vielleicht eine Unterlage aus dem Internet mitnehmen:
http://www.anwaltskanzlei-hechler.de/do ... olvenz.pdf