Während Insolvenz Freundin als "Strohmann" Firma gegründet

Während Insolvenz Freundin als "Strohmann" Firma gegründet

Beitragvon San66 am 19.05.2009, 20:17

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Guten Abend,
mich würde sehr eure Meinung dazu interessieren , ein Bekannter von mir musste Insolvenz anmelden aufgrund von Steuerschulden. Seine Freundin gründete kurz danach ein Einzelunternehmen im Dienstleistungsbereich und er wurde bei Ihr als Mitarbeiter eingestellt. Nun ist es für jeden aber offensichtlich das er die Firma leitet , er verschafft Aufträge , erteilt Sie stellenweise mündlich und alle Gespräche wenn es um Aufträge oder offene Rechnungen geht usw. werden mit Ihm geführt...Als Ausenstehender würde man meinen er ist der Inhaber ....z.B. als es Probleme mit einem Auftraggeber gab dann war immer er der jenige vor Ort um Gespräche zu führen und unter anderem offene Rechnungen durch diese "einzutreiben" ....Stellenweise erteilt er Tel. Aufträge ohne schriftliche Bestätigung von seiner Freundin die eigentliche Inhaberin...Man weiß zwar das Sie die Inhaberin ist aber darf er solche Tätigkeiten die den Umfang eines Geschäftsführers haben überhaupt durchführen oder ist alles erlaubt solange er nichts schriftliches wie unter anderem einen Auftrag Unterschreibt oder ähhnliches? Er gibt auch offen zu das er für Vermittlung von Aufträgen Provision bekommt...Die Provisionsrechnung kommt aber vo seiner Freundin..Ich dachte im Insolvenzverfahren gibt es Regeln/Gesetze die nicht ohne sind oder ist das so einfach zu umgehen nur weil man eine gutgläubige Freundin hat? Er schadet Ihr mit seinen Entscheidungen aber auch Auftragnehmern....und am Ende kann Ihn nichts passieren ...??
Mfg. und danke für eure Meinungen dazu !
San66
 
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Re: Während Insolvenz Freundin als "Strohmann" Firma gegründet

Beitragvon garbs am 20.05.2009, 03:27

San66 hat geschrieben:...ein Bekannter von mir musste Insolvenz anmelden....Freundin gründete kurz danach ein Einzelunternehmen....er wurde bei Ihr als Mitarbeiter eingestellt. ...Er gibt auch offen zu das er für Vermittlung von Aufträgen Provision bekommt...


Servus,

an dieser Konstellation ist erstmal nichts verkehrt. Solange das Anstellungsverhältnis auch Sozialversicherungsrechtlich einwandfrei abgeschlossen wurde.

Wenn dein Bekannter im Insolvenzverfahren falsche Angaben gemacht hat (z.B. im Vvz) gefährdet er damit seine Restschuldbefreiung.

Und wenn seine Freundin volljährig ist, wird sie auch die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen müssen. Wenn "Er" das Geschäft wieder an die Wand fährt, dann übernimmt sie die Folgen davon. Ohne wenn und aber. Aber wir wollen doch nicht vom schlimmsten ausgehen, oder?

Hoffentlich kommt kein Gläubiger-Anwalt zu den selben Beobachtungen wie du. Wenn derjenige geschickt ist, kann er ihm eine Betriebsfortführung ans Bein binden. Und somit haben die Gläubiger Zugriff in die neue Firmenkasse.
garbs
 
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Re: Während Insolvenz Freundin als "Strohmann" Firma gegründet

Beitragvon Erfolg am 21.05.2009, 08:26

Hallo San,

habe ich es richtig verstanden, dass ER ein Gehalt bezieht und nur dies bei der Insolvenz angegeben wurde und er darüber hinaus Provisionen erhält, die er nicht angibt, weil es über seine Freundin läuft? Dann ist es Glaubigerverschleierung, Betrug, argliste Täuschung und vieles mehr und Deine Freundin macht sich mitschuldig.

Und diese Provisionen? Deine Freundin muss doch all dies versteuern? Hält er dafür Rücklagen oder nimmt er sich alles Geld, was da ist?

Mir geht es hier nicht um IHN, solche Leute sollen sonst wo schmoren... Deine Freundin ist aber in einer sehr gefährlichen Situation. Wenn irgendjemand dies den Behörden meldet, ist sie genauso wie ER dran.
Wie offen kannst Du mit ihr sprechen? Hört sie auf Dich? Würde es etwas bringen, wenn Du ihr diese Forum zeigst? Oder bei Google die Gesetzestexte, gegen die sie verstößt? Kannst Du Hilfe von Ihrer Familie bekommen, so dass diese vielleicht mit auf sie einwirken?
Du solltest dringend ein vier-Augen-Gespräch mit ihr führen, ggfls. im Beisein ihrer Familie, auf jeden Fall in Abwesenheit von IHM.
Liebt macht ja bekanntlich blind, es ist nur die Frage, ob Du verhindern kannst, dass sie auch blöd macht.
Sie muss schnellstens das Gewerbe abmeldeten aber dann geht es auch schon los, Kündigungsfristen usw., Auflösung und vieles mehr. Und wenn sie ihm die Möglichkeit "zum Mauscheln" nimmt, wird er ihr kaum helfen.
Erfolg
 
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Re: Während Insolvenz Freundin als "Strohmann" Firma gegründet

Beitragvon mgb-consulting am 21.05.2009, 09:39

Er schadet Ihr mit seinen Entscheidungen aber auch Auftragnehmern....und am Ende kann Ihn nichts passieren ...??


Hallo ...

mal vorweg... ich betreue drei Mandanten, die sich innerhalb der Wohlverhaltensphase befinden:

- ein Mandant arbeitet als Angestellter und betreibt einen Online-Shop im Nebengewerbe,
- ein Mandant ist selbständig,
- ein Mandant arbeitet als Angestellter bei seiner Freundin und nutzt hierbei die früheren Kontakte, wie hier im Posting beschrieben.

Ich sehe das Ganze, solange ich nicht alle Fakten kenne, ein wenig entspannter, denn es kann ja sein, dass er mit Wissen und Erlaubnis seines Treuhänders bei der Freundin arbeitet und sein über dem pfändungsfreien Betrag liegendes Einkommen treu und brav abführt.

Klar sprechen einige Indizien dafür, dass eine Verschleierung vorliegt, z.B. durch die alleinige Geschäftsführung, aber wie gleichfalls aus dem Posting hervorgeht, muss über die Zahlungen von Rechnungen verhandelt werden, d.h. die beiden schwimmen nicht im Geld, sondern schieben und drücken.

Eine klare Verschleierung läge vor, wenn er die Geschäfte komplett alleine führen würde, sie riesige Gewinne ausweisen würde und er sich diese, quasi als Privatentnahme über die Freundin, selbst wieder zuführen würde, dies geht aus dem Posting aber nicht hervor.

Ob Betrug und Verschleierung tatsächlich vorliegen, hängt davon ab, ob der Treuhänder informiert wurde und zugestimmt hat, ob der über dem pfändungsfreien Betrag liegende Einkommensanteil abgeführt wird und ob darüber hinaus über die Freundin in die Kasse gegriffen wird und hohe Gewinne erzielt werden, die den Gläubigern vorenthalten werden.

An Gehalts- und Provisionszahlung kann ich nichts Schlimmes erkennen, es gibt tausende Geschäftsführer, die ein Fixum und eine Provision als Gehaltsbestandteil erhalten und hierüber monatlich eine korrekte Abrechnung bekommen. Dies spricht eher für die seriöse, umsatz- und ertragsorientierte Handhabung von Betriebsausgaben, denn das Gehalt wird somit den tatsächlichen Einnahmen angepasst.

Ich würde mal zusehen, ein wenig mehr an Informationen zu erhalten, oftmals zeigt man mit Fingern auf Andere und letzten Endes stellt es sich als völlig anders heraus.

Sollte es jedoch tatsächlich so sein, dass eine Verschleierung vorliegt, dann ist dies ein Betrug an den Gläubigern, denn denen wird Masse zur Befriedigung der Altverbindlichkeiten entzogen.

Hier macht sich die Freundin dann mit schuldig!

Da der Hauptgläubiger ja wohl das FA ist, das da wenig Spaß versteht, ist ganz sicher mit einem Strafverfahren zu rechnen. Wenn man dort richtig sauer ist, dann wird man ganz sicher auch ein Gewerbeuntersagungsverfahren wegen Unzuverlässigkeit für beide Beteiligten einleiten.

Aber wie gesagt... Letzteres ist reine Spekulation... es kann gut sein, dass dies alles mit Einverständnis des Treuhänders erfolgt!

MfG
MGB-Consulting


PS: Es gibt im übrigen keinen vernünftigen Grund, sich in der Wohlverhaltensphase nicht selbständig zu machen, man benötigt keinen Dritten, um irgendwas zu verschleiern!

Die Verschleierungen, die ich in den letzten Jahren kennengelernt habe, beruhten stets darauf, dass sich die Betroffenen keinen vernünftigen Rat eingeholt hatten und dann anfingen zu "tricksen".

Den meisten Betroffenen wurde erzählt, dass sie das gesamte, über dem pfändungsfreien Betrag liegende Einkommen abführen müssen, diese bekamen dann Angst keine Rücklagen schaffen zu können und begannen mit der Trickserei.

Bei Selbständigen ist dies jedoch anders... hier muss mit dem Treuhänder ein sog. "fiktives Einkommen" ausgehandelt werden und von diesem Einkommen ausgehend muss nach Abzug von Steuern und Versicherungen abgeführt werden.

Ist der Selbständige jedoch sehr erfolgreich und verdient wesentlich mehr als das ausgehandelte "fiktive Einkommen", so kann er denjenigen Teil des Einkommens, der über dem ausgehandelten "fiktiven Einkommen" liegt behalten und kann sich somit Rücklagen schaffen!

Schafft er es nicht, das "fiktive Einkommen" zu erwirtschaften, so schuldet er den nicht abgeführten Betrag dem Treuhänder und muss durch eine Nebenbeschäftigung zusehen, dass er diesen Betrag zusammenbekommt.

Ich habe in den vergangenen Jahren auch viele auf Insolvenzen spezialisierte Anwälte getroffen, denen dies nicht bewußt war, man muss also gezielt fragen, vielleicht eine Unterlage aus dem Internet mitnehmen: http://www.anwaltskanzlei-hechler.de/do ... olvenz.pdf
mgb-consulting
 

Re: Während Insolvenz Freundin als "Strohmann" Firma gegründet

Beitragvon Erfolg am 21.05.2009, 10:59

Ich verstehe den Beitrag von San66 so, dass ER nur das Gehalt bei der Insolvenz angegeben hat und dass er die Provisionen auf Rechnung der Freundin macht und das Geld für sich bezieht. Die Straftaten sind damit garantiert.
Hätte er nicht Einkünfte verschleiern wollen, hätte er das Gewerbe auf sich angemeldet, aber ich kann mir gut vorstellen, dass ER bereit ein Gewerbeverbot hat. Außerdem mag es es sicherlich sein, dass das Finanzamt der Hauptgläubiger ist, ich ehe aber davon aus, dass es noch andere Gläubiger gibt.

Nicht nur dem Finanzamt gegenüber mach SIE sich jedoch ebenfalls in diverser Hinsicht strafbar!!!!
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Re: Während Insolvenz Freundin als "Strohmann" Firma gegründet

Beitragvon mgb-consulting am 21.05.2009, 11:11

Hallo ...

wir bewegen uns hier auf dem Gebiet der reinen Spekulation und ich möchte hier nichts in den Fall "einbauen", was vielleicht gar nicht vorhanden ist.

Denkbar wäre z.B. dass mit dem Insolvenzverwalter abgesprochen wurde, dass er als Angestellter bei der Freundin so lange tätig ist, bis er in die 2. Phase der Insolvenz eintritt und während dieser Zeit alle Einkünfte über dem Freibetrag abführt.

Was die Provision angeht, so habe ich es so verstanden, dass er ein Fixum und eine Provision erhält. Die Provision wäre in diesem Falle nach 68 LStR (Nebentätigkeit bei demselben Arbeitgeber) Teil des Arbeitslohnes, hier läge dann keine Verschleierung vor.

Ich bin der Auffassung, dass hier viel zu wenig Informationen vorliegen, um eine Einschätzung vornehmen zu können.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Während Insolvenz Freundin als "Strohmann" Firma gegründet

Beitragvon Erfolg am 21.05.2009, 11:19

Würde "ER" alle Einnahmen bei seinem Treuhänder ordnungsgemäß machen, würde sich San bestimmt nicht solche Sorgen machen.

P.S. Sorry für die obigen Tippfehler. Die Tastatur eines Laptops ist doch etwas anders :lol:
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Re: Während Insolvenz Freundin als "Strohmann" Firma gegründet

Beitragvon Staak am 21.05.2009, 11:47

Ich verstehe den Beitrag von San66 aus so, dass Geld am Treuhänder vorbei geht. Oje, helfe Deiner Freundin bitte.
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Re: Während Insolvenz Freundin als "Strohmann" Firma gegründet

Beitragvon riese am 28.07.2009, 14:21

Hallo,

wenn ich den Beitrag richtig lese, ist das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen. Denn dann würde ihm erst förmlich untersagt, einen Betrieb zu führen (auch wenn er nicht Betriebsinhaber ist). Während des lfd. Verfahrens würde nur auffallen, wenn er selber ein neues Gewerbe anmelden oder sich zum GF bestellen lassen würde (weil das lfd. Insolvenzverfahren gespeichert ist).

Wenn man ihn aber packt, ist die Freundin wegen Beihilfe dran!

Gruß
Rainer
riese
 
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Re: Während Insolvenz Freundin als "Strohmann" Firma gegründet

Beitragvon jenny25111 am 08.12.2009, 11:40

Hallo Ihr Lieben,

kenne genau so einen Fall, Mann hat Gewerbeuntersagung, gründet auf den namen seiner Freundin eine neue Firma lässt sich unter der Pfändungsgrenze anstellen und führt alle Geschäfte wie vorher weiter.
Bedient sich aus dem eingenommennen Geld der Freundin und braucht seinen Gläubigern nichts zahlen und auch keinen Kindesunterhalt zahlen.
Mein Frage ist nun: wer ist denn hierfür zuständig, welches Amt?
Es kann doch irgendwie nicht in Ordnung sein, kann mir jemand
sagen, wer hierüber die KOntrolle hat?
Im Voraus schon mal vielen Dank
jenny25111
 
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