Hallo Leute,
wie ich schon in einem anderen Thread berichtete und um Hilfe bat, dort aber nichts erwidert oder geraten wurde, möchte ich in diesem Thread nur die Vorgehensweise mitgeteilt bekommen, wenn ich kurz vor der Insolvenz stehe und die Firma nicht mehr retten möchte.
Ich habe in der letzten Zeit die Situation meiner Firma mit Steuerberater und anderen involvierten Personen zur Genüge durchleuchtet. Eine Sanierung hat keinen Zweck mehr.
Lohnzahlungen wären noch für 2 Monate gewährleistet.
Andere Gläubiger haben sich auf Ratenzahlung offener und neuer Rechnungen mit mir geeinigt.
Nach diesen 3 Monaten ist die Liquidität erschöpft. Laufende Zahlungen könnten von den geringen Einnahmen nur noch tröpfchenweise vollzogen werden.
Am Ende der 2-3 Monate möchte ich Insolvenz mit Restschuldbefreiung beantragen.
Jetzt die Fragen:
Geht es so einfach mit Restschuldbefreiung?
Zu beantragen auf meinem zuständigem Amtsgericht?
Wird mir von dort ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt?
Da ich ja als Selbstständiger gleich ins Hartz IV wandere (so habe ich jedenfalls gehört), muß ich dieses Insolvenzverfahren auch gleich dem Sozialamt mitteilen?
Wir bewohnen zu viert noch ein Haus was mir gehört, jedoch noch mit hohen Belastungen bei der Bank. Daß wir das Haus verlassen müssen ist klar, aber wann muß man verlassen?
Wenn ich die Nebenkosten des Hauses pro Monat noch decken kann, ist ein Bleiben bis zur Zwangsvollstreckung dann noch möglich?
Ich bin sehr neugierig auf Eure Antworten.
Gruß
John