Sanierung oder Insolvenz?

Sanierung oder Insolvenz?

Beitragvon xyz am 22.10.2007, 23:34

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

wie bei vermutlich sovielen Insolvenzen, bin ich mit s.g. 'Schicksalsschlägen'
nicht klargekommen und habe ich die Kontrolle meines Nebengewerbes (ca. 20.000 Umsatz/Monat steigend) verloren (hat mich nicht mehr interessiert).

Mittlerweile habe ich mich wieder gefangen, die Post von einem Jahr gecheckt, Papiere geordnet und bin teilweise Forderungen nachgekommen, habe dafür aber mit anderen noch nicht einmal gesprochen bzw. habe ich keinen Überblick mehr, wer was will.
Ich schätze meine Verpflichtungen auf ca. Eur 10.000 und meine Forderungen (soweit noch eintreibbar auf ca. Eur 5.000).


Durch einen Subunternehmer wurden zudem Aufträge weiter abgearbeit,
fälschlicherweise jedoch auf meinem Namen, da die Rechnungen nicht geändert wurden.

Da die von mir programmierte Software so gut funktioniert und entsprechend viele Kunden/Umsatz bringt, möchte ich versuchen
das ganze zu retten und evtl. als Franchise zu wandeln.

Meine Fragen:
- Was benötige ich da? Schuldnerberater, Unternehmensberater?
Einen Steuerberater besitze ich nicht.
- Wer (in Bremen o. Berlin) ist engagiert, gut und trotzdem günstigst? Was kostest das?
- Ich habe noch keinerlei Förderung vom Staat erhalten
(Gründung Jan '05), gibt es diesbezüglich Förderung vom Staat?

Ich hoffe jmd kann mir helfen..
xyz
 
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Beitragvon trading am 23.10.2007, 07:48

Hallo,

für Ihr Problem sind hier 2- 3 sehr kompetente user, wenden
Sie sich an einen von ihnen.

Sie schreiben günstigst: denken Sie daran, daß man, wenn
man mit Bananen bezahlt, Affen bekommt und die nützen Ihnen
in Ihrem Fall absolut nichts.


Gruß

trading
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Beitragvon mgb-consulting am 23.10.2007, 09:54

Hallo ...

um feststellen zu können, wer Ihnen helfen könnte, müssten Sie zunächst einmal Ihre Verbindlichkeiten sortieren, um zu ermitteln, wie hoch diese insgesamt sind.

Danach muss festgestellt werden, wie die Möglichkeiten sind, durch die bisherigen Einnahmequellen, die wieder aufgebaut werden müssen, mittelfristig die Verbindlichkeiten zu decken.

Wenn die zweite Voraussetzung gegeben ist, dann kann man über einen Unternehmensberater nachdenken, ist dies nicht der Fall, dann kann man über einen Schuldnerberater nachdenken.

Nun sind 10.000€ an Verbindlichkeiten ja nicht sooo viel, als das man sich gleich mit dem nächstbesten Strick erschiesst :-) wenn realistische Möglichkeiten der Abzahlung gegeben sind.

Stellen Sie dies vielleicht zunächst einmal fest und danach können Sie weiterdenken!

Die Beratung durch einen Unternehmensberater kann bezuschusst werden, die Beratung eines Steuerberaters hingegen kann u.U. nicht bezuschusst werden und zwar dann, wenn sich der StB nicht zu mehr als 50% mit der Unternehmensberatung beschäftigt.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Beitragvon xyz am 23.10.2007, 23:37

Sie schreiben günstigst: denken Sie daran, daß man, wenn
man mit Bananen bezahlt, Affen bekommt und die nützen Ihnen
in Ihrem Fall absolut nichts.


Ja, das sehe ich genauso. Habe dabei aber auch an Tipps gedacht:
Wie gut sind studentische Beratungen? Gibt es evtl. Berater
e.V.'s, die sich gegen Mitgliedschaft um solche Sachen kümmern?

Wie dem auch sei; Ich habe jetzt eine Liste der vermuteten
Forderungen aufgestellt (all jene Dich mich postialisch -
nach Umzug - errreicht haben). Ich denke aber das müssten
alle sein. Was ist, wenn das doch nicht alle Forderungen sind, weil
sich der Gläubiger nur noch nicht gemeldet hat.
Soll mich sowas derzeit interssieren?

Insgesamt sind es ca. 19 Gläubiger, deren einzelne Summen
ich nicht kenne, die Gesamtsumme jetzt auf ca. 15.000 schätze.

Ich habe mir jetzt gedacht jeden Gläubiger anzurufen, zu fragen
wie hoch die Forderung ist, da ich die Summe für den Insolvenzantrag
benötige und gleichzeitig zu fragen mit welcher SofortGeldSumme
Sie einverstanden wären, um die Forderung aufzugeben.
Oder zu fragen, wie es mit einer Ratenzahlung aussieht.

Meine Fragen hierzu:
Ist das per Telefon ok, oder sollte ich sowas schriftlich anfragen?
Vereinbarungen werden natürlich trotzdem schriftlich getroffen.
Habt Ihr irgendwelche Tipps fürs Gespräch, muss ich was beachten?
xyz
 
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Beitragvon trading am 24.10.2007, 05:52

Hallo,

1. Sie meinen wohl Verbindlichkeiten, nicht Forderungen.

2. mein Rat, wenden Sie sich an mgb-consulting. Alles andere
hilft Ihnen nicht richtig weiter. Für die Probleme, die in Ihrer
Lage auf Sie zu kommen, haben Sie einfach zuwenig Wissen,
dies können Sie durch ein paar Tips nicht ausgleichen.

Gruß

trading
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Beitragvon mgb-consulting am 24.10.2007, 08:02

Hallo ...

Ihnen muss aber klar sein, dass Sie, wenn Sie einen Vergleich schliessen möchten, auch über die jeweilige Vergleichssumme verfügen müssen und diese dann die Gläubiger, unter deren Verzicht auf die restliche Forderung, auszahlen müssen.

Muster für solche Schreiben finden Sie hier: http://www.sozialnetz.de/ca/xh/xqi/

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Beitragvon xyz am 24.10.2007, 10:02

Ich habe mir die Musterbriefe alle angeschaut, dem habe ich folgendes Entnommen:

1. Auf jeden Fall schriftlich den Antrag stellen
2. Es dauert ca. 6-8Wochen damit ich weiß was los ist
3. Folglich kann ich dann auch erst über eine Vergleichssumme verhandeln

Jetzt bitte nicht lachen; auf RTL hat der Typ die Forderungen an einem
Tag rausbekommen und gleichzeitig die Vergleichsumme ausgehandelt.

Ist das wirklich nur Fernsehen und muss ich wirklich bis zu 8 Wochen
warten, um zu wissen was los ist? Ich möchte da am liebstens anrufen.

..Für die Probleme, die in Ihrer
Lage auf Sie zu kommen, haben Sie einfach zuwenig Wissen,
dies können Sie durch ein paar Tips nicht ausgleichen.

Wie MGB-Consulting schon sagte:
um feststellen zu können, wer Ihnen helfen könnte, müssten Sie zunächst einmal Ihre Verbindlichkeiten sortieren, um zu ermitteln, wie hoch diese insgesamt sind.

Das versuche ich doch..
xyz
 
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Beitragvon mgb-consulting am 24.10.2007, 11:24

Hallo ...

im Fernsehen wirkt das natürlich noch dramatischer, wenn sich ein Schuldnerberater mit den Gläubigern in Verbindung setzt und einen Vergleich aushandelt.

In der Realität werden Sie kaum einen Schuldnerberater finde, der "mal eben" 20 Gläubiger abtelefoniert und um Schuldenerlass bettelt. Hier wird nackt und nüchtern ein Vergleichsvorschlag gemacht und auf die Antwort gewartet. Bestenfalls wird der eine oder andere Großgläubiger angerufen, um die tendenzielle Bereitschaft zu prüfen.

Sie können es gerne probieren, selbst telefonisch tätig zu werden, es ist jedoch wesentlich einfacher, einen RA damit zu beauftragen, ganz einfach aus dem Grunde, dass ein unbeteiligter Dritter neutraler rüberkommt als Sie als Schuldner.

Ein unbeteiligter Dritter kann die Sachlage glaubwürdiger schildern, währenddessen Sie zunächst erstmal Emotionen erwecken, die das Gespräch negativ beeinflussen... so etwa: "Jetzt meldet der sich nach zig Monaten erst und bittet mich dann noch um Schuldenerlass... so ein unverschämter Kerl!"

Sowas weckt ausschliesslich negative Emotionen, sodass es in dieser Lage sicherlich sinnvoller ist in einem neutralen Schreiben um einen Teilerlass der Schulden zu bitten, denn dieses kann der gläubiger erstmal zur Seite legen und wenn die erste Wut dann verraucht ist, in Ruhe nochmals lesen und ernsthaft über einen Erlass nachdenken.

MfG
MGB-Consulting
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