Rettung vor Insolvenz - altes Geschäft auf NEU

Rettung vor Insolvenz - altes Geschäft auf NEU

Beitragvon charlotta_fee am 10.11.2007, 16:27

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich hoffe, das mir hier jmd weiterhelfen kann.
Wir besitzen seit ca 20 Jahren eine Schreibwarenfachgeschäft in einem kleineren Ort. Im Sommer platzt der Ort aus allen Nähten vor lauter Tourismus.
Im Laden werden Schreibwaren, Zeitschriften, Spielzeug, Bastelwaren und ein bißchen Angel- und Campingbedarf angeboten.
Seit der Schulsitz aus dem Ort ausgegliedert wurde, läuft das Geschäft nur noch schleppend. Die Einnahmen kommen nun noch über Zeitschriftenverkauf, Lotto und eine Versandabteilung (Brief + Paketpost). Mit den Einnahmen müssen die Nebenkosten und Lebenserhaltungskosten finanziert werden. Die Einnahmen gehen stetig zurück und offene Kredite sind auch noch zu tilgen. Wir wollen den Laden nicht einfach so aufgeben, nicht nach den Jahren. Wir haben schon über Franchising nachgedacht, sind aber nicht sicher ob es sich rentieren würde in unserer kleinen Ortschaft.

Welche Möglichkeiten/ Ideen gibt es noch?

Ich hoffe, man kann mir helfen?

Liebe Grüße

charlotta
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Beitragvon mgb-consulting am 10.11.2007, 19:29

Hallo Charlotta,

zunächst müssen Sie mal einen Status machen und feststellen, wie hoch die derzeitigen Einnahmen und Ausgaben sind und ob hieraus Steuern, Tilgung und Lebenshaltungskosten gedeckt werden können.

Wenn dem nicht so sein sollte, dann müssen Sie klären, ob evt. die Rechtsform die Anmeldung einer Insolvenz erforderlich macht, weil eine Überschuldung vorliegt (vgl. § 64 (Antragspflicht) GmbHG), ich gehe aber eher davon aus, dass "nur" ein Gewerbebetrieb vorliegt?!

Dann sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie das Geschäft ggf. umstrukturieren können, sodass Sie in den Sommermonaten denjenigen Umsatz und Ertrag "einfahren", um die Wintermonate damit überstehen zu können, ohne weitere Kenntnisse werden wir das hier im Forum nur schwer tun können.

Wenn Steuervorauszahlungen zu leisten sind, dann sollte der StB zunächst einen Herabsetzungsantrag stellen, um weitere Belastungen zu vermeiden und dann sollten Sie sich schnellstens nach einer Existenzerweiterung umschauen, wobei ich meine, dass Sie hierfür "neutrale" externe Hilfe benötigen, die die Sache unbefangen bewertet.

Sie haben eine Menge Arbeit vor sich!

Viel Erfolg dabei!

MfG
MGB-Consulting
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Beitragvon charlotta_fee am 15.11.2007, 17:50

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Eine Umstruktierunge würde vorraussetzen, dass man in Vorkasse geht bzw. erstmal investieren muss. Das ist leider nicht möglich.

Nun fehl nur noch die Geschäftsidee und eine schnellsmögliche Umsetzung.

Mit lieben Grüßen :D
charlotta_fee
 
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Beitragvon purpur am 04.01.2008, 12:48

Hallo Charlotte,

wie ist es Ihnen denn in den letzten beiden Monaten ergangen? Ich hoffe, Sie haben einen Weg gefunden, um Ihr Geschäft rentabler zu gestallten.

Vielleicht könnten Sie hier ja mal Ihre Erfahrungen schildern, es gibt sicherlich auch den ein oder anderen hier, der in einer ähnlichen Situation ist und aus Ihren Erfahrungen lernen kann.

Viele Grüße
purpur
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Beitragvon mike_wert am 18.04.2008, 10:53

Ich habe mich in einem ähnlichen Fall von der proCon treuHand (http://www.procon-treuhand.de) beraten lassen. Nachdem ich völlig anonym und unverbindlich meine Lage geschildert hatte, entstand daraus eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit. Vielleicht hilft es ja dem Ein oder Anderem. Weiterhin viel Erfolg auf Eurem Weg.

Ciao Mike
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Beitragvon Bravoboy am 23.04.2008, 09:41

Hallo Charlotta,

ich fänd es schön, wenn Sie mal berichten würden, wie es in den letzten Monaten so gelaufen ist. Wie purpur schon angemerkt hat, könnten vielleicht andere was daraus lernen.

Gruß, Bravoboy
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Deutsche Insolvenz - Restschuldbefreiung in den Niederlanden

Beitragvon ursa am 28.04.2008, 20:59

Wie ist es mit der Handhabung deutscher Gesetze, wenn ein Niederländer, der in D in den privaten insolvenz geraten ist und dem eine übliche Restschuldbefreiung gewährt wurde, in seine Heimat zurückkehrt? Gilt zur "Überwachung" der Wohlverhaltensperiode der gleiche deutsche Insolvenzverwalter, wird es auf NL-Instanzen übertragen oder ändern sich dadurch grundsätzlich die Regeln?
Wer weiß hierüber Bescheid?
ursa
 
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Beitragvon Powerseller am 30.04.2008, 14:00

Hallo Ursa,

ich würde einfach beim Amt nachfragen, dann hast du Gewisheit.

Grüße Powerseller
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