Heiko12 hat geschrieben:Können die mir in die Firma reinpfänden und z.B. Ware aus der Ltd. & Co. KG rauspfänden ?
Primär ist das nicht möglich, weil keine Gegenseitigkeit besteht. Es ist jedoch möglich, an Stelle von Vermögen der Firma Deine Firmenanteile zu pfänden und zu versilbern, so dass Du in Deiner eigenen Firma nichts mehr zu sagen hättest.
Als Director brauchst Du aber keine Firmenanteile an der Ltd. zu halten. Diese Gefahr würde nur bestehen, wenn Du auch Shareholder wärest. Liegt der Firmenanteil jedoch nur bei 1 €, würde einer Pfändung nicht stattgegeben, weil die Nebenkosten höher wären als der zu pfändende Betrag.
Schlechter sieht es aus, wenn Du auch Kommanditist bist. Wenn im Gesellschaftsvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart ist, könnte man Deine Kommanditistenanteile pfänden und die KG kündigen, was die Auseinandersetzung zur Folge hätte, aus der der Gläubiger sich bedienen könnte. Selbst wenn im Gesellschaftsvertrag die Kündigung ausgeschlossen wäre und Du wärest alleiniger Shareholder der Ltd. und auch alleiniger Kommanditist der KG, könnte man auch beide Anteile pfänden und der Gläubiger könnte als Komplementär in Personalunion mit Anteilseigner der Ltd. die Liquidation der KG beschließen und hätte sämtliches Vermögen der KG.
Der sicherste Weg ist, eine andere Person als Shareholder zu bestimmen (da das ein engl. Rechtsgeschäft ist, kann es auch kein Insolvenzverwalter wieder rückgängig machen) und im KG-Vertrag bestimmen, dass die KG nicht durch Kündigung, sondern durch Aufhebungsbeschluss beendet wird.
homo habilis hat geschrieben:Der Gläubiger kann die Abgabe der EV verlangen.
In der ZPO gibt es aber einen Trick, das zu verhindern. Die EV darf Dir nicht abgenommen werden, wenn Du dem Gläubiger eine Ratenzahlung angeboten hast. Auf das
Angebot kommt es an, nicht auf die Höhe. Präsentierst Du dem Gerichtsvollzieher ein Schreiben an den Gläubiger, ihm monatlich 1 € zu zahlen, muss er dem Antragsteller den Antrag auf EV kostenpflichtig zurückschicken - zusammen mit Deinem Zettel. Nur die meisten Schuldner machen das nicht, weil sie durch die Abgabe der EV Ruhe vor den Gläubigern haben wollen und auf eine Restschuldbefreiung hoffen anstatt ein Leben lang
jedem einzelnen Gläubger (möglicherweise noch von ihrem Hartz-IV) monatlich 1 € zu überweisen und nur ja nicht eine einzige pünktliche Überweisung zu vergessen.
