Persönliche Schulden und Betriebskostenrücklagen

Persönliche Schulden und Betriebskostenrücklagen

Beitragvon Veritas am 03.01.2011, 03:53

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich plane eine Selbstständigkeit im Onlinespielebereich. Dass aufgrund persönlicher Schulden der (über dem Pfändungsfreibetrag liegende) Gewinn wohl zwecks Schuldenregulierung gepfändet wird, ist mir klar und geht soweit ja auch in Ordnung.

Jedoch stellt sich mir die Frage, ob und wie ich die für den Betrieb des Unternehmens notwendigen Geldmittel (Kosten des Servers, Rücklagen für Sach- und Geldpreise, Werbungskosten etc.) vor einer Pfändung bewahren kann.

Besteht die Möglichkeit, einen Betrag X anzusparen (z.B. Serverkosten, welche nicht monatlich sondern halbjährlich abgerechnet werden, jährliche Geldgewinne etc.) und vor der Pfändung zu schützen, sofern eine Einigung mit den Gläubigern nicht möglich ist und diese zur Vollstreckung schreiten?

Im Voraus Danke. :wink:

MfG
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Re: Persönliche Schulden und Betriebskostenrücklagen

Beitragvon mgb-consulting am 03.01.2011, 06:07

Hallo ...

wie soll man das mit den Schulden verstehen... befinden Sie sich in einem Insolvenzverfahren oder verfügen Gläubiger über vollstreckbare Titel und pfänden über diese Titel?

MfG
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Re: Persönliche Schulden und Betriebskostenrücklagen

Beitragvon Veritas am 03.01.2011, 06:33

Hallo,

es wird über Titel vollstreckt. Ein Insolvenzverfahren wurde noch nicht eröffnet.

MfG
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Re: Persönliche Schulden und Betriebskostenrücklagen

Beitragvon mgb-consulting am 03.01.2011, 08:02

Hallo ...

dann sollten Sie entweder Zahlungsvereinbarungen mit den Gläubigern treffen oder ein Insolvenzverfahren einleiten, um nicht permanent bis an die Pfändungsfreigrenze gepfändet zu werden.

MfG
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Re: Persönliche Schulden und Betriebskostenrücklagen

Beitragvon Veritas am 03.01.2011, 21:33

Hallo,

ja, das ist schon klar, beantwortet aber meine eigentliche Frage nicht: Kann ich Rücklagen bilden und diese vor der Pfändung schützen um den Betrieb am laufen zu halten?

MfG
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Re: Persönliche Schulden und Betriebskostenrücklagen

Beitragvon mir am 03.01.2011, 21:43

Nein, das geht nicht. Wenn die Gläubiger dem nicht zustimmen kannst du nichts machen. :(
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Re: Persönliche Schulden und Betriebskostenrücklagen

Beitragvon Veritas am 04.01.2011, 00:58

Hallo,

das ist natürlich mehr als nur demotivierend. Gibt es denn nicht evtl. die Möglichkeit, den Gläubiger zu einer (angemessenen) Ratenzahlung zu "zwingen", welche beiden Seiten ermöglicht (gewerblich) zu existieren? Ich vermute ja ehr nicht...

Wäre die Gründung einer UG durch eine Vertrauensperson (Familienmitglied) mit 100% Geschäftsanteil und Einstellung von mir als Geschäftsführer auf Gehaltsbasis eine Möglichkeit dieses "Problem" zu umgehen?
Wie sähe es hierbei mit der Haftung aus? Nicht, dass dann ein Fehler meinerseits auf den "Inhaber" zurückfällt.

MfG
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Re: Persönliche Schulden und Betriebskostenrücklagen

Beitragvon mgb-consulting am 04.01.2011, 05:25

Gibt es denn nicht evtl. die Möglichkeit, den Gläubiger zu einer (angemessenen) Ratenzahlung zu "zwingen"...

Hallo ...

diese Möglichkeit (zwingen) gibt es zum Glück nicht, denn ansonsten würde niemals irgendjemand eine Rechnung fristgerecht zahlen.

Zum nachfolgenden Teil gebe ich keine Auskunft, da es sich um eine aktive Beihilfe zum Gläubigerbetrug handelt.

MfG
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Re: Persönliche Schulden und Betriebskostenrücklagen

Beitragvon Veritas am 04.01.2011, 10:05

Zum nachfolgenden Teil gebe ich keine Auskunft, da es sich um eine aktive Beihilfe zum Gläubigerbetrug handelt.


Inwiefern handelt es sich hierbei um Gläubigerbetrug, wenn Person A eine UG gründet, 100% der Geschäftsanteile hält, mich als Geschäftsleiter einstellt und ein angemessenes Gehalt zahlt welches mir ermöglicht meine Schulden abzuzahlen, und die Gewinne zwecks Betriebserhalt wieder in das Unternehmen fliessen?

Ich sehe hier keinen Betrug sondern die Möglichkeit ein Unternehmen aufzubauen, welches langfristig jedem zum Vorteil gereichen kann: Mir, da ich mir eine Existenz aufbauen kann, dem Gläubiger, da er die volle Summe seiner Forderungen erhält (und sich nicht mit Peanuts aus einer Privatinsolvenz zufrieden geben muss), dem Staat, da er Steuern erhält und unter Umständen womöglich auch noch Arbeitsplätze geschaffen werden.

Dann ist doch schon ehr die Flucht in die Privatinsolvenz, welche sie mir ja empfehlen, ein staatlich geförderter Betrug am Gläubiger...
Veritas
 
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Re: Persönliche Schulden und Betriebskostenrücklagen

Beitragvon mgb-consulting am 04.01.2011, 14:08

Ich sehe hier keinen Betrug sondern die Möglichkeit ein Unternehmen aufzubauen...

Hallo ...

es mag durchaus sein, dass Sie Ihr Vorhaben in Unwissenheit nicht richtig einschätzen, aber Ihr Vorhaben ist eine Einkommensverschleierung und eine vorsätzliche Täuschung der Gläubiger über Ihre tatsächlichen Vermögensverhältnisse.

Sie sind der tatsächliche geschäftsführende Gesellschafter einer zu gründenden UG, bestimmen über den vorgetäuschten Gesellschafter Ihr eigenes Einkommen und passen es der Differenz an, die Sie als für den Gläubiger gerecht empfinden.

Zwar geben Sie großzügig vor, dem Gläubiger hiermit etwas Gutes zu tun, damit dieser vielleicht mehr Geld erhält... aber de facto bestimmen Sie, ob er überhaupt etwas erhält!

Dies ist eine strafbare Handlung, die für Sie und für die- oder denjenigen, die/der den Kopf hinhalten muss ganz böse enden kann, denn es ist ein klassischer Gläubigerbetrug. Darüber hinaus kann Ihnen ein rechtskräftiges Urteil die Möglichkeit einer Privatinsolvenz für die kommenden 10 Jahre verbauen.

Den ganzen Blödsinn (nichts anderes ist es) könnten Sie lassen, wenn Sie eine einfache Regelinsolvenz einleiten, mit dem Insolvenzverwalter einen monatlichen Betrag aushandeln, den Sie abführen und somit könnten Sie genau diejenigen Rücklagen schaffen, die Sie gerne hätten und zwar völlig legal.

Im Moment versuchen Sie rumzutricksen, weil Sie keine Ahnung haben, welche Vorteile Ihnen eine Regelinsolvez bringen würde.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Persönliche Schulden und Betriebskostenrücklagen

Beitragvon mir am 04.01.2011, 15:31

Ich glaube, mgb hat Recht. Früher war das gerade in der Baubranche ein beliebtes Modell, um sich vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen. Heute werden solche Konstrukte von Gläubigeranwälten im Handumdrehen in der Luft zerfetzt, gerade wenn der familiäre Bezug da ist. :(
mir
 
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