Hallo Leute,
ich bin wie so manch anderer hier durch die Not auf solch ein Forum gekommen.
Bei mir sieht die Sachlage so aus, daß ich eigentlich aus dem öffentlichen Dienst gekommen bin und später dann im elterlichen Betrieb aus Altersgründen der Eltern einsteigen sollte.
Branche: Automaten-Branche
Vor ca. 15 Jahren lief der Betrieb noch prächtig. Keine Frage für mich einzusteigen. Vor 10 Jahre lief alles wirklich bestens, jedoch wurde durch neue Gesetze der Regierung diese Branche harte Bandagen angesetzt.
Durch die hohe steuerliche Abgaben wurde es immer schwerer die hohen Fixkosten zu erwirtschaften. Nach dem Tod meiner Eltern habe ich den Betrieb zwar übernommen, mußte aber die Geschwister auszahlen, wo eine noch weitere hohe Belastung auf mich zu kam.
Stand der Dinge ist nun, daß die Einnahmen nicht mehr die Ausgaben decken, geschweige von Gewinn zu sprechen. Die Schulden, die ich durch die ganze Erbengemeinschaftauseinandersetzung übernommen hatte, belaufen sich jetzt zusammen auf ca 90.000.-
Mein Haus hat einen geschätzten Wert eines Gutachters von ca. 370.000.-
Hypothek bei 150.000.-
Mir verbleiben jetzt noch ca. 2-4Monate um meinen Zahlungsverpflichtungen nach kommen zu können. Dann kann ich den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr ganz nach kommen.
Mahnungen werden reinrauschen.
Da ich klar feststelle, daß durch Modernisierung oder Investition im Betrieb keine Umsatzerhöhung stattfinden kann, möchte ich diesen Betrieb aufgeben und derzeit schon Teilverkaufen, jedoch keine Interessenten.
Wie sieht es jetzt aus, wenn ich Insolvenz mit Restschulderlassung beantrage, aber dennoch ein anderes Gewerbe anmelden möchte?
Ist das überhaupt möglich?
Ich habe mittlerweile einige Weiterbildungsseminare mitgemacht und weiß auch schon was ich machen möchte.
Kann man ein Gewerbe angemeldet haben, trotz Hartz IV?
Denn dazu wird es ja bei mir kommen.
Ebenso habe ich hier noch Betriebsmittel, wie PC, Laptop ,Monitore und weitere Einrichtungsgegenstände, die ich für mein neues Gewerbe weiter nutzen muß. Wie verhält sich sich dann mit diesen Gegenständen hinsichtlich Insolvenzmasse?
Müßte ich diese vorher auslösen? Wie?
Ich wäre über Antworten wirklich sehr dankbar!!
Gruß
John Steed