Neuling_1 hat geschrieben:Würde es sich von Prinzip der Erbangelegenheit auch als GF einer UG so verhalten? Mal wieder angenommen jemand führt die UG fahrlässig in die Insolvenz. Es kann ja dann durchaus vorkommen dass das Privatvermögen herangezogen wird.
Der GF hat aber eine D&O-Versicherung die es schützt. Gibt es soetwas auch für einen Einzelunternehmer?
Ich muss hier vorsichtig sein, denn ich bin kein Rechtsanwalt und das fällt unter Rechtsberatung ... deshalb ausdrücklich hier meine persönlichen Gedanken:
Eine Kapitalgesellschaft haftet generell nur mit ihrem Kapital. Der GF kann jedoch ebenfalls haftbar gemacht werden. Dies passiert z. B. oft, wenn der GF einer Firma die Insolvenz verschleppt. Es ist ein verbreitetes Vorurteil, dass man z. B. mit einer GmbH niemals haftbar gemacht werden kann. Gerade hier kann es eine Durchgriffshaftung geben.
Ich würde mich mal nach einer Berufshaftpflichtversicherung umschauen. Mit der Gesellschaft sollte ein intensives Gespräch geführt werden und die eigenen Tätigkeiten und vor allem die Haftungsrisiken realistisch dargestellt werden.
Vorsicht bei IT: Versicherer tun sich immer noch schwer die Risiken im Internet richtig einzuschätzen und klammern daher viele Risiken entweder aus, oder berechnen hierfür unnötig hohe Beiträge. Auch als "normaler Unternehmer" sollte immer ein IT-Baustein mit enthalten sein, denn ich möchte nicht privat zahlen müssen, nur weil ich eine eMail weiter geleitet habe und diese nachher einen Virus enthielt, für den ich jetzt haftbar bin

Ich rate dazu, dies zum einen mit einem Steuerberater und zum anderen mit einem Rechtsanwalt zu besprechen und hier Gewissheit zu erhalten - ich kann mich nämlich auch irren
