Insolvenzen

Insolvenzen

Beitragvon xnoelx am 22.02.2009, 14:39

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo, war schon lange nicht mehr hier und hoffe daher das ihr mir genauso gut helfen könnt wie damals auch ;)

wollte eigentlich nur wissen wie man an konkurswaren herankommt. also nicht über einen dritten händler oder so, sondern direkt an denjenigen der seine firma auflöst.

danke
xnoelx
 
Beiträge: 36
Registriert: 24.02.2007, 13:08

Re: Insolvenzen

Beitragvon garbs am 21.03.2009, 21:27

Servus,

ja, richtig: direkt bei dem jenigen, der seine Firma auflöst :mrgreen: .

Anders wirds wohl nicht möglich sein, wenn kein dritter mit von der Partie ist. Oder was meinst du?
garbs
 
Beiträge: 1259
Registriert: 31.01.2009, 10:13

Re: Insolvenzen

Beitragvon acc-schwalm am 23.03.2009, 14:40

Leider hilft es Ihnen gar nicht, dirket Kontakt mit dem "Insolventen" aufzunehmen. Dieser ist leider der letzte, der noch über seine Waren verfügen darf.

Grüße aus Frankfurt
Jennifer Schwalm
Zuletzt geändert von acc-schwalm am 23.03.2009, 15:47, insgesamt 1-mal geändert.
acc-schwalm
 
Beiträge: 7
Registriert: 20.03.2009, 17:12
Wohnort: Frankfurt

Re: Insolvenzen

Beitragvon mgb-consulting am 23.03.2009, 15:02

Hallo ...

unter einer Insolvenzverschleppung versteht man die nicht rechtzeitige Anzeige einer Insolvenz bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit (Vgl. § 15a InsO).

Den Fall den Sie hier schildern, hat absolut nichts mit einer Insolvenzverschleppung zu tun.

Im Falle eines eröffneten Insolvenzverfahrens übernimmt der eingesetzte Insolvenzverwalter nach § 148 (1) InsO das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen in Besitz und Verwaltung.

Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht des bisherigen Besitzers, jetzt Schuldners, geht mit dem eröffneten Insolvenzverfahren nach § 80 (1) InsO auf den eingesetzten Insolvenzverwalter über.

Nun zur Ausgangsfrage zurückkommend... der Schulder darf über die Insolvenzmasse nicht mehr verfügen, weil ihm § 80 (1) InsO genau dies verbietet.

Mit Insolvenzverschleppung hat dies nichts zu tun!

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

  • Anzeige

Zurück zu SCHUFA, Schulden, Creditreform und Insolvenz

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast