Hallo Grosseworks,
wenn ich Ihre Darstellung richtig verstehe, betätigen Sie sich als Inkassounternehmen. Damit nehmen Sie die Vermögensinteressen anderer und die sich daraus ergebende höchst sensible Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten wahr. Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten setzt besondere Vertrauenswürdigkeit voraus, die ihrerseits auf Transparenz beruht, die zumindest ich nicht zu erkennen vermag.
Die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten bestehen lediglich aus einer als anonym anzusehenden E-Mailadresse und einer Mobilfunkrufnummer. Ich frage mich: Was haben Sie zu verbergen?
Verfügen Sie überhaupt über die zwingend erforderliche Inkassoerlaubnis? Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Inkassoerlaubnis waren bis Juli 2008 im Rechtsberatungsgesetz (RBerG) geregelt, welches durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst wurde. Sind Sie im Besitz einer Inkassoerlaubnis des für Ihren Bezirk zuständigen Amts- oder Landgerichtspräsidenten? Oder sind Sie bereits im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen?
Wenn Sie nicht zu verbergen haben, dürfte nichts gegen die Offenlegung überprüfbarer, vollständiger Kontaktdaten und die Glaubhaftmachung der erforderlichen Inkassoerlaubnis sprechen.
Freundliche Grüße
Peter Gehring
www.gruender-kompetenz.de