Insolvenz und Gerichtskosten

Insolvenz und Gerichtskosten

Beitragvon Paul Schuldner am 02.04.2007, 15:53

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,
ich bin auf der Suche nach Informationen, wie ich im Rahmen der Insolvenz (läuft gerade an) mit einem Gerichtsurteil umgehen soll.

Ich bin zur Zahlung von ca. 8000 € an die Auto-M. (M wie Mafia) verurteilt worden, da ich dummerweise meinen Mercedes zu früh zurück gegeben habe - ca. 6 Monate vor Ablauf der Leasingzeit (ich bin halt Pleite gegangen).

Zudem fallen wohl noch Gerichtskosten von ca. 1000 € an.

Frage 1: Bin ich durch die Insolvenzbeantragung schon geschützt vor den Forderungen der Auto-M.?

Frage 2: Wie werden die Gerichtskosten eingefordert? (Insolvenz heißt bei mir = ich bin Pleite! Woher soll ich das Geld denn noch nehmen?)

Frage 3: Kann ich vom Gericht in Beugehaft genommen werden? (meiner Meinung nach geht das nicht - wie soll ich denn sonst Geld verdienen um die Rechnung zu bezahlen?)

Frage 4: Kann man mit dem Gericht verhandeln - wenn ja wie?

Frage 5: Stimmt es, daß die Insolvenz nicht die Gerichtsschulden tilgt?

Frage 6: Wenn vor dem offiziell eingeleiteten Insolvenzverfahren einer der Gläubiger die EV verlangt - ändern sich die Ergebnisse aus Frage 2-5?

Ich hoffe auf eine grundlegende Beantwortung der Fragen, die mir am Herzen liegen und hoffe daß die Antworten mir meine Entscheidung erleichtern.

mfg Paul
Paul Schuldner
 
Beiträge: 4
Registriert: 17.03.2007, 11:10

Beitragvon mgb-consulting am 02.04.2007, 16:58

Hallo ...

mal eine bescheidene Frage... warum schauen Sie nicht einfach in die Insolvenzordnung rein?

Da werden alle Ihre Fragen haarklein beantwortet und Sie müssen nicht das Risiko eingehen, dass Ihnen hier jemand Blödsinn erzählt, den Sie dann wiederum erst umständlich nachprüfen müssten.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

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