Hallo Förderland-User,
ich hätte eine Frage und kann im Web leider nichts finden.
Folgende Ausgangssituation:
Eine GmbH die finanziell Gut da steht hat 2 Gesellschafter die jeweils zu 50 % beteiligt sind.
Einer der beiden Gesellschafter ist überschuldet und muss in die Insolvenz gehen.
Der andere hat keinerlei schwierigkeiten.
Frage:
Was passiert mit den Anteilen des Gesellschafters wenn er in die Insolvenz geht?
Können diese gepfändet werden?
Hat die (Private) Insolvenz des einen Gesellschafters negative auswirkungen auf die GmbH.
Vielen dank im voraus.