Guten Abend,
ich hatte letzte Woche einen Anwalt beauftragt für Einklagen offener Forderungen von Ex Auftraggeber. Nun sind meine Gewinne fast gegen Null in letzter Zeit und ich hatte beim Amtsgericht angerufen zwecks Möglichkeit der Kostenübernahme. Diese meinten einfach Einnahmen Ausgaben darlegen und ich würde einen Berechtigungsschein bekommen. Nun hab ich den Anwalt seit letzter Woche schon mit der Sache beauftragt und er berechnet jetzt einen Kostenvorschuss für Mahn/Klagevefahren. Hätte ich den Beratungsschein vorher beantragen sollen für die Kostenerstattung ? Und was ist wenn ich jetzt z.B. den Anwalt wechseln will da ich merke der aktuelle Beauftragte lässt sich mit allen Zeit und ist einfach nicht gut in seinem Fachgebiet?
Ich bin kein Experte aber wenn er die einfachsten Sachen nicht weiß gibt mir das zu denken und ich kann es mir nicht leisten dadurch wertvolle Zeit zu verlieren oder durch Fehler das mögliche Klageverfahren.
Bin für jede Info und Meinung dankbar und würde mir sehr helfen !
Mfg