Re: Franchise bereits gegründet - jetzt kommt der Gläubiger.
von mgb-consulting am 26.03.2011, 10:42
Hallo ...
es liegt gar nicht in Ihrer Hand Etwas entscheiden zu müssen, das macht schon der Gläubiger für Sie!
Sie können allenfalls darum bitten, dass Ihnen der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung zugesteht, ansonsten pfändet er Ihnen Alles weg, bis Ihre Schulden bei ihm getilgt sind.
Wenn der Gläubiger dumm ist, dann schickt er Ihnen einen Gerichtsvollzieher und der kassiert alle zwei Wochen 50€ die nächsten Jahre lang, Sie entziehen sich öfters mal der Pfändung und es gibt ein Katz und Maus Spiel.
Sowas ist für einen Gläubiger aber pure Zeitverschendung und man ärgert sich als Gläubiger wie verrückt!
Wenn er clever ist, dann lässt er Sie kommen, indem er ein einziges Mal fruchtlos pfändet und danach einen Insolvenzantrag stellt. Dies ist einfach und absolut effizient, denn auf diese Weise kommt er am schnellsten zum Ziel und spart sich die frustrierenden Laufereien mit dem Gerichtsvollzieher.
Sie müssen mal sehen, wie schnell Sie dann auf einmal laufen werden, um nicht Alles zu verlieren... so bringt man Schuldner dazu zu spuren!
Es ist auch keinesfalls so, dass Sie der arme Kerl sind, dem der Gläubiger seine neue Existenz entzieht, denn seine Schulden vergisst man ja nicht. Sie haben gehofft, dass der Gläubiger die Sache vergessen hat und haben begonnen, mit vorenthaltenen Geld, dass eigentlich dem alten Gläubiger zusteht, zu arbeiten.
Der Gläubiger hat's gemerkt und nun möchte er sein Geld haben... ist auch irgendwie legitim, denn er hat irgendwann ja mal eine Leistung für dass erbracht, was er nun einfordert!
Natürlich haben Sie Rechte... Sie haben das Recht, auf den Titel des Gläubigers zu zahlen, alternativ haben Sie das Recht einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn Sie nach Verwertung Ihres Vermögens keine ausreichende Deckung zur Tilgung der alten Forderung aufbringen können.
Sie werden wohl mit dem Gläubiger in Verhandlung treten müssen, damit der nicht mit einer Pfändung an den Franchisegeber oder Ihre Hausbank herantritt.
MfG
MGB-Consulting