Existenzgründung nach bzw. bei lfd. Regel-Insolvenz

Existenzgründung nach bzw. bei lfd. Regel-Insolvenz

Beitragvon nordlicht am 25.03.2008, 15:00

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Ich habe, nachdem ich meine Betriebe aufgeben musste, am 09.07.06 (Eröffnungstermin: 13.07.06) Insolvenz angemeldet. Das Verfahren läuft noch. Um wieder auf die Füsse zu kommen, habe ich am 08.11.07 erneut ein Gewerbe angemeldet (Internet-Handel u. Büroservice, Untern.-Ber.).
Vorher hatte ich beim Insolvenzverwalter angefragt, und mir war gesagt worden, dass ich mir eine Steuernummer besorgen sollte, dann würde der Anwalt die Freigabe an das Finanzamt senden. Als nach einiger Zeit noch keine Post vom Finanzamt eintraf, fragte ich nach. Als nichts aufzufinden war, gab man mir den Eröffnungs-Fragebogen mit, den ich ausgefüllt wieder eingereicht habe, wobei man mir zusicherte dass ich innerhalb 7 Tagen die St.-Nr. per Post erhalten würde. Die Frist verstrich und nachdem ich noch etwas länger gewartet hatte, rief ich beim Finanzamt an. Nun wurde ich weiterverbunden und der Bearbeiter teilt mir mit, dass er zuerst die Freigabe haben wolle und dann die St.-Nr. erteilen würde. Dieses teilte ich dem zuständigen Mitarbeiter des Ins.-Verw. mit. Der meinte forsch, er würde sich darum kümmern. Im Januar habe ich dann wieder bei diesem Mitarbeiter angefragt. Es ist nun so, dass der Anwalt vertreten durch den Sachbearbeiter erst die St.-Nr. haben will, während das Finanzamt vertr. durch den dortigen Sachbearbeiter erst die Freigabe haben will. Nun wollte er nochmal wissen, was ich denn vorhätte, und versicherte nach meiner eindringlichen Bitte, sich gezielt darum zu kümmern und mich zu benachrichtigen. Darauf warte ich bis heute. Nun kann ich die ganze Zeit über nichts machen, sprich: meine Tätigkeit nicht aufnehmen. Möglicherweise verfügt jemand über Wissen was man in dieser Situation noch tun kann bzw. hat evtl. entspr. Ideen. :?: :idea:

(Zur Vorgeschichte der Insolvenz: An der Misere schuld ist ein Gastronomiebetrieb in einem Einkaufs- u. Freizeitcenter den ich mit einem Geschäftspartner im Rahmen einer GbR betrieben habe. Ich hatte noch weitere Betriebe angemeldet (Immobilien, Gastro-Großhandel und vorher sowie später noch kurz einen anderen Gastro.-Betrieb) Meine anderen Betrieb haben jedoch keine Schulden aufgeworfen, mussten allerdings seinerzeit im Jahre 2004 mit aufgegeben werden.- Neben einer Gastro-Krise am Anfang, kam vor allen Dingen ein Rechtsstreit mit der MEAG als Eigentümer des Centers, dann während dieser Rechtsstreit lief, noch eine einj. Bauphase im Center selbst, mit enormer Staub- und Lärmbelastung sowie Nottreppen ins III. Geschoss des Gebäudes wo sich die Freizeitebene befindet, ohne Schadenersatz oder Mietminderung und letztlich die Krise wegen des Euro´s und "last but least" die Tatsache dass unser Steuerberater mit eigenen Geschäften als Betrüger aufflog, wobei unsere gesamten Unterlagen wie die vieler anderer Mandanten verschwunden waren, was widerum zu neuer Nach-Buchhaltung eines anderen Steuerberaters führen musste und einer kräftigen Nachzahlung an das Finanzamt weil eben aufgrund der fehlenden Unterlagen Buchhaltungslücken in der Vergangenheit blieben. Der Rechtsstreit der sich darum drehte dass wir nachweislich eine Fläche zahlen sollten die fast 50 % größer war als die tatsächliche, sowie eine gegenüber den anderen Betrieben weit höhere Miete pro m² zahlen sollten. Wider Erwarten verloren wir, mit der Begründung dass wie ja einmal Miete gezahlt und damit Fläche und Bedingung anerkannt hätten. Als wir Berufung einlegen wollten, signalisierte man uns seitens des Centermanagements eine interne Lösung mit Vergleich anbieten zu wollen. Letztlich diente dieses nur dazu, die Berufungsfrist verstreichen zu lassen um uns dann fristlos zu kündigen. Am Rande noch zu erwähnen, das die gleiche Richterin nur auf der Meinung des Vertreters der gegnerischen Brauerei in einem weiteren Prozess entschied, dass das Inventar, welches wir aufgrund des Willens der Brauerei zurücklassen mussten, trotz eines eingeholten Wertgutachtens nicht auf die Restschuld der Brauerei anzurechnen sei. (Der Insolvenzverwalter hat die Mietforderung bzw. das Urteil aus dem verlorengegengen Prozess nicht anerkannt, auch das Inventar wurde nun, allerdings nur noch zum Zeitwert, angerechnet. Die Honorarforderung des uns vertretenden Anwaltes wurde nicht zugelassen. Trotzdem blieben genug Verbindlichkeiten.) Wir bzw. ich hatten keine Steuerschulden bei Abmeldung der Betriebe. Zudem hatten wir ja starke Verluste erlitten, so dass vielmehr ein Steuerguthaben vorlag. Jedoch konnten wir die Steuerunterlagen nicht schnell genug einreichen, weil der Steuerberater, der auch noch Forderungen geltend machte, uns unsere Unterlagen lange nicht herausgeben wollte, so dass das Finazamt irrwitzige Schätzungen machte, welche dann rechtskräftig wurden. Trotz Nachreichung der richtigen Unterlagen wurden diese nicht zurückgenommen. Dies die Kurzfassung der vorhergehenden Vergangenheit. :cry:
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Zuletzt geändert von nordlicht am 26.03.2008, 18:42, insgesamt 1-mal geändert.
nordlicht
 
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Beitragvon mgb-consulting am 25.03.2008, 15:11

Hallo ...

ich kenne es von anderen Mandanten nur so, dass sich der Insolvenzverwalter eine Bestätigung unterschreiben lässt, die ihn von allen Verpflichtungen aus sich neu ergebenden Verbindlichkeiten freistellt und dann kann es losgehen.

Mir ist bislang nicht bekannt, dass ein Insolvenzverwalter eine Erlaubnis erteilen muss, die dem FA vorzulegen ist.

MfG
MGB-Consulting
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