Anwalt verlangt Geld trotz Beratungsschein

Anwalt verlangt Geld trotz Beratungsschein

Beitragvon Siglinde Bach am 05.10.2011, 09:14

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

aus meiner selbständigen Tätigkeit habe ich recht hohe Schulden. Ich war damit bei einer Schuldnerberatung und mir wurde ein Rechtsanwalt vermittelt - der Bruder der Dame, die diese Schuldnerberatung beteibt. Mir wurde von ihr zugesichert, auch Hilfe bei der Antragstellung zu erhalten etc, ich müsse nur einen Beratungsschein abgeben, da ich alleinerziehende Mutter und Hartz IV-Empfängerin bin. Der Anwalt hat zunächst alle Schuldner angeschrieben und eine aussergerichtliche Einigung vorgeschlagen, mit der nicht alle Gläubiger einverstanden waren. Nun will der Anwalt Geld von mir: 297,50 Euro wenn er weiterhin für mich tätig sein und mir bei der Antragstellung vor Gericht behilflich sein soll. Zu einer Anderen Schuldnerberatung/Anwalt kann ich nicht mehr gehen, da ich keinen zweiten Beratungsschein bekomme, alleine kann ich den Antrag nicht ausfüllen, aber ich habe auch keine 300 Euro, um mir das leisten zu können.

Ist das korrekt von dem Anwalt, darf er wirklich mittendrin trotz Beratungsschein plötzlich Geld verlangen, obwohl mir etwas anderes vorher zugesagt wurde?

Vielen Dank im voraus für die Antworten
Siglinde Bach
 
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Re: Anwalt verlangt Geld trotz Beratungsschein

Beitragvon mgb-consulting am 05.10.2011, 10:04

Hallo ...

was haben Sie dem Anwalt denn unterschrieben?

MfG
MGB-Consulting
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Re: Anwalt verlangt Geld trotz Beratungsschein

Beitragvon Siglinde Bach am 05.10.2011, 12:35

Nur den Antrag auf Beratungshilfe
Siglinde Bach
 
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Re: Anwalt verlangt Geld trotz Beratungsschein

Beitragvon Siglinde Bach am 05.10.2011, 12:52

Und natürlich eine Vollmacht, dass er sich in meinem Auftrag um die Angelegentheit kümmert und die Gläubiger anschreiben darf.
Entschuldigung für den Doppelpost
Siglinde Bach
 
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Re: Anwalt verlangt Geld trotz Beratungsschein

Beitragvon mgb-consulting am 08.10.2011, 10:16

Hallo ...

ich habe die Vermutung, dass sich der Anwalt nicht mit Insolvenzverfahren auskennt!

Wenn Sie die Kosten des Verfahrens nicht aufbringen können, dann können Sie nach § 4a InsO eine Verfahrenskostenstundung beantragen, das Gericht ordnet Ihnen dann einen Rechtsanwalt bei, der Sie bei der Antragstellung begleitet.

Ich würde keinen Wert auf einen Anwalt legen, der Ihnen dies nicht von sich aus anbietet.

MfG
MGB-Consulting
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