Anstellung bei einer LTD bei Insolvenz / EV

Anstellung bei einer LTD bei Insolvenz / EV

Beitragvon Paul Schuldner am 17.03.2007, 11:22

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo, als neues Mitglied habe ich eine Frage, die in vielen anderen Foren nicht gestellt wurde bzw. nicht gefunden wurde.

Ich stehe kurz vor der Insolvenz - Anwalt ist bereits aktiv.

Die Idee: meine Frau gründet eine LTD und stellt mich dann ein. Mit Steuerkarte wg. der Krankenversicherung.

Ich werde meine Tätigkeiten als Berater wie bisher weiterführen aber die LTD stellt die Rechnungen.

Ist das ein zulässiger Weg, um während der Insolvenz-Wohlverhaltensphase weiter zu arbeiten?

Zusatzfrage: ist diese Ausgangsbasis auch machbar, wenn eine EV abgegeben werden soll / wurde?

Ich hoffe auf viele Antworten. Vielen Dank.
Paul Schuldner
 
Beiträge: 4
Registriert: 17.03.2007, 11:10

Beitragvon mgb-consulting am 21.03.2007, 16:25

Hallo ...

man wird die Ltd. unter die Lupe nehmen und zunächst einmal unterstellen, dass Sie eine Verschleierung betreiben.

Warum machen Sie sich nicht mit Erlaubnis des Insolvenzverwalters wieder selbständig?

Sie können alle betriebsrelevanten Kosten als Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehen und zum Schluss stehen Sie sich vermutlich günstiger als bei einer Ltd. Gründung.

Die Beträge, die Sie für die Verwaltung der Ltd. aufwenden müssen sind wahrscheinlich höher als die an den Insolvenzverwalter abzuführenden Beträge über der Pfändungsfreigrenze.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

  • Anzeige

Zurück zu SCHUFA, Schulden, Creditreform und Insolvenz

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast