Re: Welche Rechtsform als Personalberater?
von mgb-consulting am 07.04.2011, 12:42
Hallo ...
wenn Sie als Personalberaterin Mandanten auf Bewerbungen vorbereiten, dann kann dies in weitestem Sinne als beratende Betriebswirtin eine freiberufliche Tätigkeit sein.
Wenn Sie Personal suchen und es gegen Honorar an Unternehmen vermitteln, dann ist dies eine gewerbliche Tätigkeit und bereits höchstrichterlich abgeurteilt, ich verweise hier auf das Urteil des BFH vom 19.9.2002 (IV R 70/00) BStBl. 2003 II S. 25.
Sie wären demnach entweder Freiberuflerin oder Gewerbetreibende, eine GbR käme nur dann in Frage, wenn Sie nicht alleine, sondern mit einem oder mehreren Mitgesellschaftern gründen würden.
MfG
MGB-Consulting