US Corporation, eine Alternative zur Limited oder GmbH?

Beitragvon US Corporation am 06.09.2007, 12:27

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo Traiding,

da stimme ich Ihnen voll und ganz zu.

Es sollte nicht zum "weglaufen von den Schulden" genutzt werden.
US Corporation
 
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Abgabe Annual Report 2008

Beitragvon WebPilot am 04.12.2007, 21:40

Hallo US Corporation,

wann und wie wird den der Annual Report abgegeben?
Muss ich diesen überhaupt abgeben, auch wenn ich nicht in den USA tätig bin?

Danke,
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UBR Report

Beitragvon US Corporation am 18.12.2007, 20:30

Hallo Web Pilot,

der UBR Report muss jedes Jahr abgegeben werden, auch wenn Ihre Firma nicht in den USA tätig ist.

Meisten läuft die Frist zur Abgabe des Reportes bis April des nächsten Jahres.

Falls Sie dabei Hilfe benötigen, senden Sie uns einfach eine E-Mail.
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Beitragvon WebPilot am 19.03.2008, 16:32

Hallo US Corporation,

ist das richtig, dass ich auch einen Annual Tax Return abgeben muss, wenn ich nicht in den USA tätig bin?

Wenn ja, bis wann muss dieser Return abgegeben werden und können Sie mir dabei behilflich sein?

Vielen Dank
WebPilot
 
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Beitragvon US Corporation am 21.03.2008, 14:08

Hallo Web Pilot,

ja, dass müssen Sie.

Die Fristen laufen in der Regel bis zum 15.03. jeden Jahres.

Sie können aber mit der Form 7004 den Abgabetermin des Tax Return um 6 Monate verlängern.
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Beitragvon WebPilot am 12.04.2008, 20:48

Danke US Corporation.

Für weiteres werde ich direkt mit Ihnen in Kontakt treten.

Ihre Ausführung zu der Rechtsform US Corporation auf Förderland.de und Ihrer Seite finde ich sehr toll.


Schön dass es Sie gibt.
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US Konto mit Trauhänder

Beitragvon WebPilot am 12.07.2008, 00:15

trading hat geschrieben:Hallo US Corporation,

danke für die Ausführungen bezüglich Treuhänder, genau darauf wollte ich hinaus. Mit dieser Einstellung heben Sie sich schon einmal von 98%
der Firmengründer ab (Motto: wir lösen alle Ihre Probleme für en Appel und en Ei). Es scheint also, daß bei Ihnen die Werbung in der Website, daß Sie nicht von der Stange, sondern kundenbezogen arbeiten, stimmt.

Mit der Weltsprache englisch stimme ich Ihnen auch zu.

Stimmen Sie mir zu, daß jeder selbst für seine Firma verantwortlich ist und eine Gründungsfirma wie Sie nur Hilfestellung leisten kann. Und daß
eine gute Beratung eben auch Geld kostet?

Stimmen Sie mir auch zu, daß bei einer Firmengründung nicht der
Hauptbewegungsgrund sein kann, vor den Gläubigern davonzulaufen,
sondern daß dies unweigerlich zu neuen Problemen führt?

Gruß

trading


Hallo in die Runde,

letzte Woche hat ein Bekannter von mir über einen Anwalt in New York eine Corporation gegründet.

Jetzt hat der Strohpräsident das Konto geplündert.

Was kann mein Bekannter unternehmen?
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US Konto mit Trauhänder

Beitragvon US Corporation am 13.07.2008, 21:23

Hallo Web Pilot,

das hört sich garnicht gut an.

Kontaktieren Sie am besten gleich die Bank und lassen Sie den Präsidenten als Bevollmächtigten vom Konto entfernen.

Ausserdem sollten Sie sofort den (Stroh)Präsidenten abberufen.

Wenden Sie sich ausserdem an Ihren Gründer und treten Sie diesem auf die Füsse, damit er sich ebenfalls bemüht, Ihr Geld zurückbekommen.

Falls Sie juristische Hilfe in den USA oder Deutschland benötigen, so können Sie uns gerne kontaktieren.
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Vorsicht Betrug: Kapitalversprechen durch den Kauf einer US

Beitragvon US Corporation am 21.05.2009, 00:42

Vorsicht Betrug: Kapitalversprechen durch den Kauf einer US Corporation !!!

Wir warnen vor einer sehr alten Betrugsmasche. Es werden von diversen Personen und Firmen US Firmen als Vorratsgesellschaften verkauft um dem potentiellen Käufer eine Kapitalisierung in den USA in Aussicht zu stellen.

Mittlerweile haben uns einige dutzend geprellter Opfer kontaktiert und um Hilfe gebeten.

Sollten Sich auch Erfahrungen mit dieser Masche gemacht haben, so können Sie uns gerne kontaktieren.

Verstärkt wird dieses betrügerische Geschäft aus Spanien und teilweise aus den USA angeboten.
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Re:

Beitragvon celtus am 12.07.2010, 21:45

trading hat geschrieben:WebPilot,

wenn Sie in Deutschland tätig sind, funktioniert das überhaupt nicht, auch wenn Ihnen was anders erzählt wird. Wahrscheinlich wird Ihnen die Konstruktion Treuhänder empfohlen.

Was tun Sie, wenn das Finanzamt nachforscht, eine Gründungsfirma kann sich nicht auf die Verschwíegenheitspflicht berufen.

Gruß

trading

Spot on, Vor allem in den USA ist das Thema Discretion nicht existent, ist ja schliesslich nicht die Schweiz und die ist schon nicht mehr was sie mal war
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Re:

Beitragvon celtus am 12.09.2010, 17:11

WebPilot hat geschrieben:Trading,

weil ich keinen anderen als Gesellschafter in meiner Firma einsetzen möchte.

Deshalb möchte ich gerne eine anonyme Form wählen.


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US Corporation,

wie funktioniert das mit der Anonymität? Wie werden die Gesellschaftsanteile verteilt und wo wird das eingetragen?

Danke


webpilot,

anonymitaet im business im anglo-amerikanischen rechtsraum anzustreben ist seit 9/11 so ziemlich das unsinsinnigste vorhaben. Da Sie ein Non-Resident Investor oder auch alien sind, denn ich gehe davon aus, dass Sie weder US Staatsbuerger noch GreenCardholder sind, werden Sie zuallerst durch die NSA gescreent. IRS ist die naechste Institution. Wenn jemand hier in diesem Forum Osterfahrung prior 1990 hat, dann weiss er ja was ein Ueberwachungsstaat ist - nur muss man sich das in den Staaten hoch zehn vorstellen. Falls hier jemand galubt das Bureaucratie eine Deutsche Erfindung ist kann ich Euch nur sagen, in den Staaten ist sie definitive perfectioniert.
Nochmal zur Anonymitaet. Es gibt Konstrukte ueber Firmenverschachtelung und Foundations/Stiftungen die tatsaechlichen Eigner zu verbergen, aber dafuer muss ich den aufwand in den US nicht treiben. Wenn man also nicht vorhat auch operatives business in oversea zu betreiben kann ich jedem nur anraten die Finger von so einer Konstruktion zu lassen. In jedem Fall als BUsiness Startup
Desweiteren sollte darauf hingewiesen werden, dass es in den USA nur ANteile auf Namen und keine Inhaberanteile gibt ( bei INC, LLC etc) . Bearer certificates (Inhabercertificate)sind nur zulaessig fuer endorsed loans und asset backed securities .
Bei Beherrschung einer Amerikanischen Gesellschaft duer einen Gesellschafter besteht wie in den meisten Anglo-Amerikanischen Rechtsraeumen Pulikationspflicht ( Foot Note Disclosure in Annual Account).

US Corporator, do your home work and read the disclosure requirements issued at FASB and AICPA before spreading this nonsense on the poor German fellows here in this forum. Some lecture in the applicable articles of the federal companies act would also enhance your skill set and may raise your business chances. Nevermind the business idea, but I guess with your site your somewhat in gray waters within the German Jurisdiction and you better look out, the litigation sharks are out there and waiting for you already
celtus
 
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