UG vor Geschäftsbeginn gründen?

UG vor Geschäftsbeginn gründen?

Beitragvon just_me am 11.08.2011, 15:39

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo.

Für die Gründung eines Internetportals stelle ich mir folgende Frage: Ist es sinnvoll eine UG zu gründen, bevor ich anfange oder erst wenn ich nennenswerte Umsätze erziele? Aus Einfachheitsgründen der Buchführung und steuerrechtliche Fragen würde ich erstmal die Arbeit auf Gewerbeschein bevorzugen. Welche Nachteile ergeben sich dann später (Haftungsrisiko besteht zu dem Zeitpunkt ja nicht) bzw. wie kann ich die Website dann in die UG einbringen? Als einfache Sacheinlage (außerhalb des Stammkapitals)? Ich nehme an, hier wird eine Bewertung sehr schwer?

Wenn ich direkt eine UG gründe und dann z.B. die Programmierung in Auftrag gebe, wie kann ich das bilanzieren? Muss das Stammkapital in dem Fall von Beginn an so hoch sein, dass ich laufende Kosten decken kann oder kann ich auch mit 1€ gründen und dann Geld nachschießen für den laufenden Geschäftsbetrieb (Bezahlung von Rechnungen etc.).
Starte ich mit 1€ steht rechts in der Bilanz ja nur das 1€ EK und entsprechend links 1€ Bank/Kasse. In dieser Form wäre ich ja handlungsunfähig was die Bezahlung von Rechnungen angeht, oder?

Zweite Frage: Als einziger Gesellschafter und GF der UG, kann/muss ich da auf Besonderheiten achten? Als Träger des unternehmerischen Risikos bin ich ja selbstständig, zahle also auch keine SV-Abgaben, oder? Dafür muss ich mich zB privat krankenversichern. Kann ich diese Kosten irgendwie als Ausgaben der UG verbuchen?

(Wenn es ernst wird, werde ich ohnehin noch einen Steuerberater ins Boot holen, aber ich hoffe hier kann mir schon jmd. grob die Richtung zeigen.)

Danke.
just_me
 
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Re: UG vor Geschäftsbeginn gründen?

Beitragvon riese am 12.08.2011, 09:51

just_me hat geschrieben:Aus Einfachheitsgründen der Buchführung und steuerrechtliche Fragen würde ich erstmal die Arbeit auf Gewerbeschein bevorzugen. Welche Nachteile ergeben sich dann später (Haftungsrisiko besteht zu dem Zeitpunkt ja nicht) bzw. wie kann ich die Website dann in die UG einbringen?


Das Problem ist, dass bei der UG Sacheinlagen verboten sind und die Einbringung eines vorhandenen Einzelbetriebes handelsrechtlich eine Sacheinlage darstellt. :cry:

just_me hat geschrieben:Wenn ich direkt eine UG gründe und dann z.B. die Programmierung in Auftrag gebe, wie kann ich das bilanzieren?


Wenn der Vertrag so ausgestaltet ist, dass der Programmierer auch im Fall eines Misserfolgs sein Honorar bekommen würde, wäre dieses Aufwand und das Interenetportal würde als selbstgeschaffen gelten (Aktivierungsverbot). Würde der Programmierer sein Geld nur im Erfolgsfall kriegen, würde ein Werkvertrag vorliegen und die Programmierkosten wären die AHK für das aktivierungsfähige Internetportal.

just_me hat geschrieben:Muss das Stammkapital in dem Fall von Beginn an so hoch sein, dass ich laufende Kosten decken kann oder kann ich auch mit 1€ gründen und dann Geld nachschießen für den laufenden Geschäftsbetrieb (Bezahlung von Rechnungen etc.).
Starte ich mit 1€ steht rechts in der Bilanz ja nur das 1€ EK und entsprechend links 1€ Bank/Kasse.
Es gibt die Möglichkeit, das Stammkapital von vornherein höher zu wählen und aufzusplitten in einen eingeforderten und einen nicht eingeforderten Teil. Dann kannst Du das benötigte Kapital auch bei Bedarf in die Firma pumpen. Nachteil: Gehst Du schon in Insolvenz, bevor das Stammkapital voll eingezahlt ist, schuldest Du dem Insolvenzverwalter sofort die noch ausstehende Summe (was wirtschaftlich einer persönlichen Haftung in diesem Umfang gleichkommt).

just_me hat geschrieben:Als Träger des unternehmerischen Risikos bin ich ja selbstständig, zahle also auch keine SV-Abgaben, oder? Dafür muss ich mich zB privat krankenversichern. Kann ich diese Kosten irgendwie als Ausgaben der UG verbuchen?



Ja, aber in diesem Fall würde der "Arbeitgeberanteil" einen geldwerten Vorteil darstellen, der zu versteuern ist.

just_me hat geschrieben:Wenn es ernst wird, werde ich ohnehin noch einen Steuerberater ins Boot holen


Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmer, der nur steuerrechtlich buchführungspflichtig ist, ist eine Kapitalgesellschaft auch handelsrechtlich buchführungspflichtig, wodurch sich - außerhalb des Steuerrechts - weitere Pflichten ergeben, z.B. die Hochladung der Bilanz zum Bundesanzeiger, Aufsetzen "wasserdichter" Verträge. Hier empfiehlt sich neben der steuerrechtlichen Betreuung die von der IHK angebotene Unternehmensbetreuung.

Gruß
Rainer
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Re: UG vor Geschäftsbeginn gründen?

Beitragvon just_me am 12.08.2011, 20:20

Vielen Dank für die Antwort; d.h. sie sehen unterm Strich keine Möglichkeit einer Gründung bevor ich irgendetwas anderes mache?

Neben den Gründungskosten - mit welche laufenden Kosten muss ich etwa rechnen (bei wenigen Geschäftsvorfällen im ersten Jahr)?

Alternativ - und ich kann mir die Antwort schon fast denken - gibt es einen Weg um das Einlagenverbot? Könnte ich z.B. mit der UG die Website kaufen, die vorher offiziell lt. Impressum jmd. anderes als als Einzelunternehmer geführt hat? Oder kommen wir dann zur (verbotenen?) Selbstkontrahierung? Gibt es evtl. andere Möglichkeiten, die UG erst später (bei Erfolg des Portals) zu gründen? Was wäre wenn die Website nicht in das Vermögen der UG eingeht und diese später nur das Betreiben der Seite übernimmt, die Seite selbst aber im Eigentum von mir als Einzelunternehmer bleibt?
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Re: UG vor Geschäftsbeginn gründen?

Beitragvon riese am 16.08.2011, 15:53

just_me hat geschrieben:Neben den Gründungskosten - mit welche laufenden Kosten muss ich etwa rechnen (bei wenigen Geschäftsvorfällen im ersten Jahr)?



- IHK - Beitrag (150 €/Jahr, ab Gründung der Gesellschaft - unabhängig davon, ob diese Umsätze hat)
- Körperschaftssteuer (die ist 0, wenn die Gesellschaft Verluste macht, nicht negativ; kommt also Liebhaberei gleich)
- Gewerbesteuer (auch 0, da von KSt. abhängig)
- Grundgebühr für Geschäftskonto (muss bei Gründung eingerichtet werden wegen Einzahlung Stammkapital)
- Veröffentlichung nach dem EHUG

Wie Du siehst, kostet allein das Vorhandensein der Gesellschaft Geld. Dabei macht es einen Riesenunterschied, ob ein Jahreswechsel dazwischenkommt. Gründest Du im März die Firma und beginnst erst im Novenmber damit zu wirtschaften, beschränken die Kosten sich eigentlich auf die Kontoführungsgebühren. Gehst Du aber im November zum Notar und nimmst den Betrieb im Februar auf, zahlst Du einen Jahresbeitrag an die IHK aund eine Veröffentlichungsgebühr an den Bundesanzeiger und die Gründungskosten, die ja im alten Jahr anfielen, kannst Du nicht "absetzen". Schlechtes Geschäft. :(

Gruß
Rainer
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