Hallo.
Für die Gründung eines Internetportals stelle ich mir folgende Frage: Ist es sinnvoll eine UG zu gründen, bevor ich anfange oder erst wenn ich nennenswerte Umsätze erziele? Aus Einfachheitsgründen der Buchführung und steuerrechtliche Fragen würde ich erstmal die Arbeit auf Gewerbeschein bevorzugen. Welche Nachteile ergeben sich dann später (Haftungsrisiko besteht zu dem Zeitpunkt ja nicht) bzw. wie kann ich die Website dann in die UG einbringen? Als einfache Sacheinlage (außerhalb des Stammkapitals)? Ich nehme an, hier wird eine Bewertung sehr schwer?
Wenn ich direkt eine UG gründe und dann z.B. die Programmierung in Auftrag gebe, wie kann ich das bilanzieren? Muss das Stammkapital in dem Fall von Beginn an so hoch sein, dass ich laufende Kosten decken kann oder kann ich auch mit 1€ gründen und dann Geld nachschießen für den laufenden Geschäftsbetrieb (Bezahlung von Rechnungen etc.).
Starte ich mit 1€ steht rechts in der Bilanz ja nur das 1€ EK und entsprechend links 1€ Bank/Kasse. In dieser Form wäre ich ja handlungsunfähig was die Bezahlung von Rechnungen angeht, oder?
Zweite Frage: Als einziger Gesellschafter und GF der UG, kann/muss ich da auf Besonderheiten achten? Als Träger des unternehmerischen Risikos bin ich ja selbstständig, zahle also auch keine SV-Abgaben, oder? Dafür muss ich mich zB privat krankenversichern. Kann ich diese Kosten irgendwie als Ausgaben der UG verbuchen?
(Wenn es ernst wird, werde ich ohnehin noch einen Steuerberater ins Boot holen, aber ich hoffe hier kann mir schon jmd. grob die Richtung zeigen.)
Danke.