UG Namensregelungen

UG Namensregelungen

Beitragvon si7ent am 19.11.2011, 15:19

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo zusammen,

in der Regel werden UGs wie folgt benannt.

- Firmenname Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
- bzw. Firmenname UG(haftungsbeschränkt)

wobei die Zusatz (haftungsbeschränkt) nach Erreichen des vollständigen Stammkapitals wegfallen würde.

Interesse wäre zu wissen, ob folgende Benennung ebenfalls zulässig wäre.

- Firmenname Unternehmergesellschaft für Servicedienstleistungen (haftungsbeschränkt)
- bzw. Firmenname UG für Servicedienstleistungen (haftungsbeschränkt)

Kann jemand hier eine verlässliche Aussage dazu treffen?

Viele Grüße
si7ent
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Re: UG Namensregelungen

Beitragvon TimonSchroeter am 19.11.2011, 17:25

Hallo si7ent,

si7ent hat geschrieben:wobei die Zusatz (haftungsbeschränkt) nach Erreichen des vollständigen Stammkapitals wegfallen würde.


Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Der Name muß zunächst bleiben wie er ist. Erst dann, wenn die UG in eine GmbH umgewandelt wird, darf (und muß) man den Namen ändern. Und dann fällt natürlich UG (haftungsbeschränkt) weg und es kommt der Ausdruck GmbH (ausgeschrieben oder abgekürzt) hinzu.

Deine eigentlich Frage finde ich auch sehr spannend. Wenn jemand ein aktuelles Urteil dazu weiß, würde mich das auch interessieren.

Freudige Grüße!

Timon
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Re: UG Namensregelungen

Beitragvon riese am 21.11.2011, 08:59

Hallo S7ent,

si7ent hat geschrieben:Interesse wäre zu wissen, ob folgende Benennung ebenfalls zulässig wäre.

- Firmenname Unternehmergesellschaft für Servicedienstleistungen (haftungsbeschränkt)
- bzw. Firmenname UG für Servicedienstleistungen (haftungsbeschränkt)



Voraussetzung wäre dass die Firma mit dem Namen Firmenname Unternehmergesellschaft für Servicedienstleistungen bzw. Firmenname UG für Servicedienstleistungen ins Handelsregister eingetragen würde. Dann wäre das "UG" oder "Unternehmergesellschaft" ja bereits Bestandteil des Namens. Natürlich darf das "(haftungsbeschränkt)" nicht weggelassen oder abgekürzt werden.

Nebenbei bemerkt: Fast jede Bank und auch die Deutsche Telekom AG kürzen es trotzdem zu "(HB)" oder "(h.b.)" ab, weil sie sonst nicht genügend Platz hätten. Kurioserweise trifft das Abkürzungsverbot nämlich nur die Betreiber der Gesellschaft selbst und nicht deren Geschäftspartner. :wink:

Gruß
Rainer
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