Rechtsform für Partnerschaft mit flexibler Gewinnverteilung

Rechtsform für Partnerschaft mit flexibler Gewinnverteilung

Beitragvon Benj am 09.01.2011, 00:30

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo!

Ich bin jetzt das dritte Jahr selbständig freiberuflich tätig und kann davon mittlerweile relativ gut leben.

In Ergänzung zu meiner freiberuflichen Tätigkeit würde ich gerne mit einem Partner (derzeit nicht erwerbstätig) ein Gewerbe aufbauen.
Mein Partner kann Arbeitszeit und bestimmtes technisches Wissen einbringen, ich deutlich weniger Arbeitszeit, aber dafür Kontakte und fachspezifisches Wissen. Ziel ist der Aufbau eines Vertriebes für diverse Produkte inklusive Onlineshop. Etwas Geld ist da, dennoch müssen wir erst mal kleine Brötchen backen und uns langsam rantasten.

Nun bin ich am überlegen, welche Rechtsform die Unternehmung bekommen soll. Ideal wäre es, wenn die anfänglichen Ausgaben / Verluste ausschließlich oder überwiegend mir zugeordnet werden könnten, um sie gewinnmindern mit den Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit verrechnen zu können.

Wenn das Gewerbe dann Gewinne abwirft, sollten diese (zumindest anfangs) überwiegend meinem Partner zugeordnet werden können, da er anfangs eine deutlich geringere Steuerlast hat.
Welche Rechtsform würdet ihr in dieser Situation wählen?

Danke!
Ben.
Benj
 
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Registriert: 09.01.2011, 00:27

Re: Rechtsform für Partnerschaft mit flexibler Gewinnverteil

Beitragvon riese am 10.01.2011, 16:46

Hallo Ben,

am gescheitesten wäre die UG & Co KG, bei der Ihr beide Kommanditisten mit der gleichen Einlage seid. Leider ist es nicht möglich, eine UG mit 2 Geschäftsführern mit Musterprotokoll zu gründen, wohl aber darf eine KG mehrere Komplementäre haben. Also gründet jeder von Euch eine Ein-Mann-UG und macht die beiden UG's zu Komplementären und Euch zu Kommanditisten der KG.

Bei einer KG erfolgt die Besteuerung auf Gesellschafterebene, d.h. es wird eine "gesonderte und einheitliche Feststellung" beantragt. Die Satzung kann festlegen, dass jährlich erneut durch Beschluss über die Gewinnverteilung entschieden wird (das Finanzamt wird nur sauer, wenn Ihr beschließt, den gesamten Gewinn auf die Komplementärgesellschaften und 0% auf die Kommanditisten zu verteilen, weil das danach riecht, die Einkommensteuer zu umgehen und alles für 15% der Körperschaftssteuer zu unterwerfen).

Noch ein Trick: Wollt Ihr beide sozialversicherungspflichtig sein, bestellt die UG des einen jeweils den anderen zum Geschäftsführer, wollt Ihr SV-frei sein, bestellt Ihr Euch jeweils selbst zum GF Eurer eigenen UG.

Gruß
Rainer
riese
 
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