Rechtsform für IT Fullservice

Rechtsform für IT Fullservice

Beitragvon quirulant am 06.07.2009, 11:33

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo, ich und mein Kollege sind beide noch Studenten mit festen Studentenjobs auf Freelancer Basis. Wir haben allerdings beide auch nen Kreis an Stammkunden, die wir schon seit geraumer Zeit immer nebenher abgefackelt haben.

An Serviceleistungen bieten wir die Standarts, die eben jeder anbietet, wenn er in der IT Fuß fassen möchte:
Design
Programmierung
Administration

Wir sehen uns nun zwei größeren Projekten entgegen, für die es nötig sein könnte ein paar weitere Studenten ins Haus zu holen und sind daher am Überlegen, ob wir jetzt nicht mal so langsam unsere eigene Firma Gründen (auch zwecks einheitlichen Auftretens).

Bisher gibt es weder eine eigene Website, noch visitenkarten, noch sonst irgendwelche Werbemittel, geschweige denn einen passenden Namen, mit dem man überhaupt werben könnte.

Was schlagt Ihr nun vor, welche Gesellschaftsform sich am ehesten anbietet? Normalerweise hätte ich die GbR gewählt. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, sind wir dort beide mit unserem Eigenkapital in der Haftung. Heißt, sollte einer Scheiß bauen, haftet der andere voll mit. Das ginge ja noch solange gut, solange wir die Konsequenzen auch nur für unser eigenes Handeln zu tragen haben. Sobald ich jetzt allerdings jemanden einstelle (ob als Freelancer oder mini-Job sei erstmal dahingestellt), hafte ich mit meinem (mikrigen) Vermögen wohlmöglich noch für die Fehler eines dritten.

Ich gehe nicht davon aus, dass überhaupt Regressansprüche uns gegenüber entstehen könnten, möchte aber trotzdem auf Nummer sicher gehen. Der Kostenfaktor und der Aufwand für zB. Buchhaltung spielen natürlich auch eine Rolle.
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Re: Rechtsform für IT Fullservice

Beitragvon C.Ahr am 06.07.2009, 12:32

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habt: Ihr macht zusammen bereits was?
Spontan würde ich sagen, ihr seid schon längst eine GbR. Dafür ist weder ein schriftlicher Vertrag noch eine gemeinsame Webseite o.ä. nötig. Lese doch mal die §§ 705 ff. BGB durch.

IT ist natürlich immer eine Sache mit Haftung, interessant könnte die UG sein, wobei es hier viele Befürworter aber auch viele Kritiker gibt. Die UG ist nur eine existenzgründerfreundliche Gründungsvariante der GmbH. D.h. man kann diese zwar mit wenig Kapital gründen, die Haftung bezieht sich aber auf die 25.000 € vereinfacht gesagt. Eine Gesellschaft Haftungsbeschränkung ist allerdings immer mit einem gewissen Aufwand verbunden.

Fraglich ist dann weiterhin, wie langfristig die "weiteren Studenten" dabei sein sollen.

Beste Grüße,
C.Ahr
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Re: Rechtsform für IT Fullservice

Beitragvon quirulant am 06.07.2009, 12:45

Hab jetzt mal versucht bischen zu recherchieren und bin dabei über zwei Aussagen bezüglich der Haftungsfrage (der eigentliche Grund für mich eine Gesellschaft zu gründen) gestolpert:

1. Vermögenshaftpflichtversicherung
2. Entsprechende AGBs / Verträge formulieren.

Vermögenshaftpflicht habe ich wie folgt verstanden:

Ich gründe mit meinem Kollegen eine GbR und wir schließen eine Vermögenshaftpflichtversicherung ab. Die erste Frage dazu wäre, ob jeder Gesellschafter eine Versicherung bräuchte, oder ob es auch eine für die GbR gibt? Durch diese Versicherung sollten angeblich auch Schäden, die durch mitarbeiter, die dem Unternehmen angehören versichert sein. Zählen dazu auch Freelancer, die ich für ein Projekt enagiere und die mir eine Rechnung schreiben? Die Standart Deckungssumme liegt wohl bei 250.000 Euro (so einen Schaden müssen wir ersteinmal verursachen). Hat jemand ungefähre angaben über die Kosten für eine solche Versicherung?

Nun zu den AGBs / Verträgen.
Ist es überhaupt möglich, Haftung in Verträgen und AGBs auszuschließen?
Dummes Beispiel, ich habe einen Servicevertrag mit einer großen Agentur über die Pflege eines Typo3 Auftritts (würde ich natürlich nicht machen, weil dieses System in meinen Augen zu Aufgeblasen und vom Konzept her mehr als nur veraltet ist). Da mir auf Grund von anderen Projekten mittlerweile die Zeit und auch die Muße fehlt, mich um die nervigen Typo3 Updates zu kümmern, beauftrage ich einen Mitarbeiter (Freelancer oder auf Minijob Basis) mit der Pflege. Dieser versichert mir, er hätte sich um alles gekümmert, es kommt aber doch eine Hacker durch, veröffentlicht einen denunzierenden Blogeintrag auf dem Internetauftritt und die Agentur macht einen erheblichen Imageschaden geltend, oder besser, die Agentur wird selbst Abgemahnt oder verklagt, weil auf Ihren Seiten jemand anderem ein Imageschaden zugefügt wurde oder wegen Falschaussage oder was auch immer. Diese Klage wird nun an mich weitergereicht, weil dieser Schaden nur auf Grund der schlechten Einhaltung des Servicevertrags entstanden ist. Lässt sich soetwas von vornherein in einem Vertrag oder einer AGB ausschließen, bzw. würde dafür eine Vermögenshaftpflichtversicherung eintreten?
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Re: Rechtsform für IT Fullservice

Beitragvon quirulant am 06.07.2009, 12:46

Hoppla, da hatte sich gerade mein zweiter Beitrag mit der ersten Antwort überschnitten.
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Re: Rechtsform für IT Fullservice

Beitragvon quirulant am 06.07.2009, 14:27

Und nochmal ich!

Auch wenn die letzten paar Fragen noch nicht beantwortet sind, habe ich nochmal ein paar weitere.
Angenommen, wir entscheiden uns für eine GbR und melden diese an (wenn man das überhaupt muss). So muss diese GbR ja nun auf den Namen Max Mustermann Peter Lustig GbR lauten, richtig?

Es hätte aber dennoch jeder Gesellschafter einen eignen Gewerbeschein und könnte weiterhin in eigenem Namen Rechnungen schreiben. Wie würde es überhaupt mit den Rechnungen aussehen, müssten diese sogar immer in eigenem Namen geschrieben werden, oder werden diese immer im Namen der GbR geschrieben und dann einfach 50/50 aufgeteilt (oder je nachdem, was man mündlich abgesprochen hat) oder schreibt dann der einzelne wieder eine Rechnung an die GbR?

Was ist mit den Phantasienamen?

Ich kann ja zB. Auch auf der Rechnung

"Die Flachpfeifen"
Max Mustermann Peter Lustig GbR
Musterstraße 123
12345 Musterstadt stehen haben.

Welche bzw wessen Steuernummer müsste rangezogen werden? Was ist vor allem, wenn einer der Gesellschafter noch in die Kleinunternehmer Regelung fällt und keine Mehrwertsteuer ausschreibt, der ander dieses aber bereits tut?

Darf ich (vorausgesetzt auf der Rechnung taucht immer obige Darstellung auf) auch nur mit dem Phantasienamen + angehängtem GbR werben? On Zeitungsanzeigen oder als Ansprache auf der eigenen Homepage zum Beispiel.

Die Flachpfeifen GbR besticht durch Ihren Charme und die kostengünstige Abwicklung von Ihren Aufträgen. Wenn die Abarbeitung auch manchmal ein wenig schleppend wirkt, so versuchen wir doch immer im Rahmen unserer Möglichkeiten unser Bestes zu geben. Vertrauen Sie sich uns an!

Ginge soetwas in ordnung?
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Re: Rechtsform für IT Fullservice

Beitragvon Jaquemot am 07.07.2009, 19:44

Zur Anmeldung: Ja man muss. Ist ja schließlich ein gewerblich tätiges Unternehmen.

Zur Namensgebung: Ja richtig. Genau so wie der Vorschlag unten aussah.
Die Firma lautet Gesellschaftername + Gesellschaftername GbR. Die Gesellschaft agiert durch Willenserklärungen der Gesellschafter, unter dem o.g. Namen kann und muss sie klagen und verklagt werden. Ein "Phantasiename" wird oft zusätzlich geführt und wird bei der werblichen Nutzung meist geduldet (von den Juristen), sollte aber wegen Verwechlsungsgefahr etc. vorher gut geprüft sein und muss ggfls. zum Schutz als Wortmarke geschützt werden. Er hat außerdem rechtlich keinerlei Bedeutung.

Allerdings bekommt diese Personengesellschaft nach der Anmeldung eine eigene Steuernummer (wird auch umsatzsteuerlich bzgl. Kleinunternehmerin einzeln beurteilt ohne die weiteren wirtschaftlichen Aktivitäten der Gesellschafter), die Gewinne werden laut Gewinnverteilungsbeschluss der Gesellschafter verteilt und dort einkommensteuerlich als Einkünfte aus Gewerbebetrieb verwurstet.
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Re: Rechtsform für IT Fullservice

Beitragvon quirulant am 08.07.2009, 08:20

Heist also, will ich werben oder auch nur auf der eignen Homepage einen Text über uns selbst verfassen, so muss Dort explizit immer Max Mustermann Peter Lustig GbR stehen und ein "Die Flachpfeifen GbR" wäre schon höchst verboten.

Folgender Werbetext wäre also schon brisant und lässt auf Abmahnungen warten:
Die Flachpfeifen GbR besticht durch Ihren Charme und die kostengünstige Abwicklung von Ihren Aufträgen. Wenn die Abarbeitung auch manchmal ein wenig schleppend wirkt, so versuchen wir doch immer im Rahmen unserer Möglichkeiten unser Bestes zu geben. Vertrauen Sie sich uns an!

Dürfte ich denn, wenn ich im Impressum und auf Flyern immer die geneaue Bezeichnung + Anschrisft

flachpfeifen.de
Max Mustermann Peter Lustig GbR
Musterstraße 123
12345 Musterstadt

stehen habe ansonsten auf eine noch häufigere Nennung verzichten und mit dem Phantasienamen allein werben?

Kommen Sie zu flachpfeifen.de. Wir versprechen Ihnen nicht nur die Taube auf dem Dach, nein, wir drehen Ihrem Spatz auch noch den Hals um.

flachpfeifen.de, die machen das schon!
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Re: Rechtsform für IT Fullservice

Beitragvon Jaquemot am 11.07.2009, 12:51

Ein Blick in das Topic nebenan "Unternehmensbezeichnung vs. Webauftritt" wird zur Namensführung der GbR/Einzelunternehmer weitere nützliche Hinweise liefern können.
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Re: Rechtsform für IT Fullservice

Beitragvon bknecht am 13.07.2009, 18:23

Ich gründe mit meinem Kollegen eine GbR und wir schließen eine Vermögenshaftpflichtversicherung ab. Die erste Frage dazu wäre, ob jeder Gesellschafter eine Versicherung bräuchte, oder ob es auch eine für die GbR gibt?


Für Deine Tätigkeit würde eine IT-Haftpflicht in Frage kommen, da diese die Vermögenschadenhaftpflicht beinhaltet. Die GbR zu versichern, ist bei den meisten Gesellschaften kein Problem. Achte darauf, dass dabei auch freie Mitarbeiter und Subunternehmer mitversichert sind! Ich finde, dass die Deckungssumme für Vermögensschäden etwas niedrig mit 250k Euro angesetzt ist; ich selbst habe eine mit 500k, und das ist schon eher knapp bemessen. (Auf GULP gibt es ein Konzept für IT-Haftpflichtversicherungen, da fängt die Deckung für Startups bei 500k Euro an und geht bis 2,5 Mio. Euro) Hier eine ganz nützliche Checkliste was eine gut IT-Haftpflicht beinhalten sollte http://www.solcom.de/asp/archiv_detail.asp?id=69

Ist es überhaupt möglich, Haftung in Verträgen und AGBs auszuschließen?

Die Haftung auszuschließen, ist ziemlich problematisch. Jedoch kann man bedingt einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbegrenzung für leicht fahrlässig verursachte Schäden in den Vertrag aufnehmen. Für grobe Fahrlässigkeit kann sich im Streitfall die Begrenzung oder der Ausschluss schnell als unwirksam erweisen. (In der IT-Haftpflicht ist übrigens die grobe Fahrlässigkeit mitversichert)

Was schlagt Ihr nun vor, welche Gesellschaftsform sich am ehesten anbietet? Normalerweise hätte ich die GbR gewählt. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, sind wir dort beide mit unserem Eigenkapital in der Haftung.

Du stehst für bestimmte Fälle auch als Geschäftsführer einer GmbH mit Deinem Privatvermögen ein. Daher würde ich die Wahl der Gesellschaftsform von anderen Kriterien abhängig machen. Eine Versicherung schützt dich und deine Mitarbeiter (frei oder angestellt) sowohl in der GbR als auch in der GmbH vor möglichen Ansprüchen.
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Re: Rechtsform für IT Fullservice

Beitragvon riese am 28.07.2009, 13:00

Hallo,

es gibt noch eine Variante. Du machst aus der schon bestehenden GbR eine UG & Co KG. Dazu kannst Du eine 08-15-UG mit einem Gründungsset gründen und hängst sie nur der Gesellschaft als weiteren Partner an. Die Aufnahme weiterer Partner, Verteilung des Gewinns etc. vollzieht sich dann nur in der KG und ist recht reibungslos.

Die UG ist nur ein Dummy und Du gibst nur formell dafür eine Körperschafts- und eine Gewerbesteuererklärung über 0,00 € ab. Wenn Du der UG einen Phantasienamen gibst, kannst Du diesen auch für die KG verwenden - was nicht möglich ist, wenn diese nur aus natürlichen Personen besteht.

Gruß
Rainer
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Re: Rechtsform für IT Fullservice

Beitragvon RalfT68 am 13.01.2011, 09:38

Hallo liebe Community,

bin durch Google auf eure Seite gekommen.
Ich muss für mich und meinen Partner (wird bilden eine GbR) eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen. Es war der Tipp eines Mannes bei einer Unternehmensgründer Workshops.
Jetzt habe ich natürlich die Qual der Wahl, vor allem was die Prämien anbelangt.
Kurz zur Vorstellung unseres Unternehmens:
Wir handeln nebenberuflich mit Hard- und Software und betreiben die Seite vielmehr als eine Art Herzblut-Projekt, als wirklich als eine Geldquelle. Von daher sollte die Versicherung auch nicht den Rahmen sprängen.
Fand im Ineternet ein paar Website zum Thema http://www.versicherung-portal-1.de/betriebliche-versicherungen/it-haftpflicht.php aber leider keine konkreten Aussagen, deswegen wollte ich mich nach eure Erfahrungen erkundigen.

Vielen Dank für eure Mühe schonmal im voraus.
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Re: Rechtsform für IT Fullservice

Beitragvon Jaquemot am 13.01.2011, 10:00

Hallo, zunächst mal gibt es in vielen deutschen Städten einen sogenannten "Fairsicherungsladen", die mit ihrem Verbund der Fairsicherungsläden den Anspruch haben, bedarfsgerechte und preisgünstige Versicherungen zu verkaufen. Die beraten tasächlich unabhängig und fair.

Interessant finde ich btw. den Focus, unter dem das steht. Da wird etwas nebenberuflich gemacht, was dennoch Risiken birgt, die nicht gerade unerheblich sind, weshalb eine Haftpflichtversicherung gerade notwendig ist. Und dann aber soll diese "den Rahmen nicht sprengen"? Ich rate da dringend, mal den Rahmen zu prüfen statt der Versicherung, denn die kalkuliert ein Risiko und macht dafür eine Prämie. Ihr aber als Unternehmer kalkuliert offenbar nicht das Risiko sondern wollt nur ein bissl nebenbei machen, ohne dass es was kostet und ohne dass man sich über den kalkulierten Aufschlag groß Gedanken machen muss. Das halte ich für falsch. Wenn die unternehmerische Aktivität Risiken birgt, dann muss sie auch so viel abwerfen, dass welche notwendige Versicherung auch immer davon bezahlt werden kann.
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