Re: Rechtsform-Ehepaar-Gastronomie
von riese am 04.01.2012, 13:09
Hallo Kerstin,
hier ist die UG sehr gut. Ehepaare sollten sich nur überlegen, wer Gesellschafter und wer Geschäftsführer werden will - je nachdem, ob in der Sozialversicherung Pflichtversicherung gewünscht oder abgelehnt wird.
Einzelunternehmer, GbR und sonstige "Entnahmeberechtigte" müssen nämlich damit leben, dass ihnen das Finanzamt einen Eigenverbrauch in vierstelliger Höhe unterstellt. Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft ist es hingegen gesetzlich untersagt, Waren aus dem Betriebsvermögen "mitgehen zu lassen" (Straftatbestand Untreue). Folglich kann das Finanzamt das auch nicht unterstellen. Man kann aber im GF-Vertrag ein "Deputat" vorgeben.
Die UG ist somit zum Königsweg für BMW-Betriebe (Bäcker, Metzger, Wirte) geworden, die es satt haben, sich vom Finanzamt als potentielle Steuerhinterzieher hinstellen lassen zu wollen.
Gruß
Rainer