Rechtsform-Ehepaar-Gastronomie

Rechtsform-Ehepaar-Gastronomie

Beitragvon kerstin.k am 30.12.2011, 14:39

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Welche Rechtsform wird für ein Ehepaar angelegt welches sich im gastronomischen Bereich selbständig machen möchte.

LG
Kerstin
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Re: Rechtsform-Ehepaar-Gastronomie

Beitragvon riese am 04.01.2012, 13:09

Hallo Kerstin,

hier ist die UG sehr gut. Ehepaare sollten sich nur überlegen, wer Gesellschafter und wer Geschäftsführer werden will - je nachdem, ob in der Sozialversicherung Pflichtversicherung gewünscht oder abgelehnt wird.

Einzelunternehmer, GbR und sonstige "Entnahmeberechtigte" müssen nämlich damit leben, dass ihnen das Finanzamt einen Eigenverbrauch in vierstelliger Höhe unterstellt. Gesellschaftern und Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft ist es hingegen gesetzlich untersagt, Waren aus dem Betriebsvermögen "mitgehen zu lassen" (Straftatbestand Untreue). Folglich kann das Finanzamt das auch nicht unterstellen. Man kann aber im GF-Vertrag ein "Deputat" vorgeben.

Die UG ist somit zum Königsweg für BMW-Betriebe (Bäcker, Metzger, Wirte) geworden, die es satt haben, sich vom Finanzamt als potentielle Steuerhinterzieher hinstellen lassen zu wollen.

Gruß
Rainer
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Re: Rechtsform-Ehepaar-Gastronomie

Beitragvon kerstin.k am 05.01.2012, 15:43

Hallo Rainer

Das hört sich alles ganz gut an,nur fehlen mir am Jahresende nicht 25%,welche ich vom meinem Gewinnüberschuss an die GmbH abtragen muss,bis ich 25000.-€ voll habe.
Habe ich dadurch dennoch Vorteile.?
Was geschieht später mal mit den 25000.-€,ist das meins ist das weg ?

Sorry bin noch Selbständig in Spanien,völlig easy.GmbH hier z.B. 3000-€

LG
Kerstin
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Re: Rechtsform-Ehepaar-Gastronomie

Beitragvon riese am 06.01.2012, 22:15

Hallo Kerstin,

kerstin.k hat geschrieben:Das hört sich alles ganz gut an,nur fehlen mir am Jahresende nicht 25%,welche ich vom meinem Gewinnüberschuss an die GmbH abtragen muss,bis ich 25000.-€ voll habe.


der Normalfall ist doch der, dass Du von dem GF-Gehalt lebst, das Du beziehst und nicht wie ein Einzelunternehmer vom Überschuss (Gewinn). Eine Gewinnausschüttung wäre schön dumm, weil das Geld zweimal besteuert würde - einmal auf Gesellschaftsebene mit der Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer und einmal auf Gesellschafterebene mit Einkommensteuer (Einkünfte aus Kapitalvermögen). Dein Ehrgeiz kann also nur darin liegen, das Gehalt möglichst hoch festzusetzen und als Betriebsausgabe zu verbuchen, so dass so gut wie nix mehr an Gewinn übrigbleibt. Gewinne einer Kapitalgesellschaft sollte man deshalb generell thesaurieren (100% und nicht 25). Etwas anderes wäre es bei einem Fremdgeschäftsführer; das ist ein Angestellter, der mit den Gesellschaftern nichts zu tun hat. Hier kriegt der GF das Gehalt und die Gesellschafter die Gewinnausschüttung.

Gruß
Rainer
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