Publizitätspflicht bei eingetragenem Kaufmann?

Publizitätspflicht bei eingetragenem Kaufmann?

Beitragvon TopCo am 13.05.2011, 18:10

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo zusammen!

Insbesondere geschäftstüchtige Steuerberater gehen grundsätzlich von der Pflicht zur oppelten Buchführung bei Eintragung des e.K. in das HR aus. Weiterhin wird auf die Publizitätspflicht im eBundesanzeiger verwiesen, welche die Erstellung einer Bilanz erforderlich machen würde.

§ 241a sieht dagegen eine Befreiuung für die doppelte Buchführung von Kaufleuten mit Umsatz <500 TEUR und Jü <50 TEUR vor.

Hieraus ergeben sich die konkreten Fragen:

1. Gilt § 241a nicht für e.K. aufgrund der Eintragung ins HR oder will der gute Steuerberater tatsächlich nur ordentlich Gebühren abräumen?

2. Entfällt in der Folge von § 241a auch die Pubizitätspflicht im eBundesanzeiger?

Vielen Dank für alle Beiträge!!
TopCo
 
Beiträge: 10
Registriert: 17.04.2011, 09:24

Re: Publizitätspflicht bei eingetragenem Kaufmann?

Beitragvon mgb-consulting am 14.05.2011, 12:21

Hallo ...

zu 1:
Ich kenne nur Steuerberater, die mit Freuden zur EÜ-Rechnung wechseln!

zu 2:
Es gab noch nie eine Publizitätspflicht für eingetragene Kaufleute.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Publizitätspflicht bei eingetragenem Kaufmann?

Beitragvon TopCo am 17.05.2011, 08:28

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das deckt sich zwar wunderbar mit HGB und dem Publizitätsgesetz, haut mich dann aber doch um.

D.h. doppelte Buchführung samt Bilanz sind beim e.K. bis zu den jeweiligen Schwellenwerten nicht erforderlich? Ich habe mit mehreren Steuerberatern gesprochen, die mir genau das Gegenteil nahegelegt haben. Auch wurden bevorzugt GmbH oder noch besser GmbH & Co KG angepriesen, mit der Fussnote, dass sich die Gebühren jeweils nochmals erhöhen würden.

Zurück zur Ausgangsfrage: die Eintragung ins HR führt also beim e.K. nicht automatisch zu höheren Publizitäts- und Buchhaltungspflichten ggü. einem nicht ins HR eingetragenen Einzelunternehmens? In der Folge sollten also auch die Kosten für den Steuerberater vergleichbar sein?

Danke nochmal für ein abschliessendes Einfangen meiner Verwirrung!
TopCo
 
Beiträge: 10
Registriert: 17.04.2011, 09:24

Re: Publizitätspflicht bei eingetragenem Kaufmann?

Beitragvon mgb-consulting am 17.05.2011, 09:53

Hallo ...

nahelegen kann Ihnen ein Steuerberater Vieles, maßgeblich ist jedoch das Gesetz und dass, was Sie wünschen.

Es mag durchaus andere Gründe dafür geben, dass der StB eine Empfehlung zur doppelten Buchführung ausspricht, aber hierfür haben Sie bislang noch keinen Grund genannt.

MfG
MGB-Consulting
mgb-consulting
 

Re: Publizitätspflicht bei eingetragenem Kaufmann?

Beitragvon TopCo am 17.05.2011, 10:33

Dann vielen Dank für die Richtigstellung!!
TopCo
 
Beiträge: 10
Registriert: 17.04.2011, 09:24

  • Anzeige

Zurück zu Rechtsformen und Rechtsformwahl

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast