Mini Gmbh oder e.K?

Mini Gmbh oder e.K?

Beitragvon manullino am 09.09.2010, 23:47

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo zusammen,

in den naechsten 6 Monaten moechte ich mich in der IT-Branche selbstaendig machen. Nach einigen Gespraechen mit potenziellen Kunden rechne ich mit monatlichen Einnahmen von 5.500 Euro.

Nun bin ich auf der Suche nach einer sinnvollen Rechtsform. Ich habe mich ausgiebig mit der Mini GmbH beschaeftigt. Nun bin ich aber am ueberlegen, ob es steuerlich nicht sinnvoller waere mich lediglich als Kaufmann in Handelsregister eintragen zu lassen.

Da die GmbH eine juristische Person ist, muesste die GmbH mein Gehalt, Rentenversicherung und gesetzliche Krankenkasse uebernehmen. (wie bisher mein Arbeitgeber ja auch). Leider habe ich keine Quelle gefunden, wie als Einzelkaufmann mein Gehalt ausbezahlt und versteuert wird. (auch Krankenkasse und Rente).

Personengesellschaften also auch der Kaufmann, hat einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500. Bei der GmbH muesste der 1. Euro schon versteuert werden.

Dazu kommt dann noch die doppelte Buchfuehrung und die SOLL-Versteuerung.

Kennt ihr evtl. einen Kalkulator, der anhand der Einnahmen bzw. der persoenlichen Referenzen eine Rechtsform vorschlaegt?

Vielen Dank,
Manuel
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Re: Mini Gmbh oder e.K?

Beitragvon garbs am 10.09.2010, 09:05

manullino hat geschrieben:...Nun bin ich auf der Suche nach einer sinnvollen Rechtsform....Kennt ihr evtl. einen Kalkulator, der anhand der Einnahmen bzw. der persoenlichen Referenzen eine Rechtsform vorschlaegt?....


Eine sinnvolle oder sinnlose Rechtsform als solche gibt es nicht. :wink:

Bei der Wahl der Rechtsform können unterschiedliche Gesichtspunkte in der individuellen Situation des Gründers ausschlaggebend sein. Diese Anforderungen können sich auch im Laufe der Zeit verändern. Sprich: wenn du heute als Einzelfirma beginnst, kannst du in einem Jahr schon als e.K. firmieren oder zur GmbH wechseln. Oder zu einer anderen x-beliebigen Rechtsform deiner Wahl.

In der Regel wird bei der Wahl der Rechtsform nur auf die steuerliche Seite und auf die Haftungsfrage großer Wert gelegt. Das ist m.E. sehr kurzsichtig.

Ob es einen Kalkulator (wie von dir beschrieben) gibt weiß ich nicht, ich kenne keine Software die so etwas macht. Könntest du denn so was programmieren?
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Re: Mini Gmbh oder e.K?

Beitragvon P.Spielmann am 10.09.2010, 09:33

Auch als eingetragener Kaufmann muss man einen Jahresabschluss abgeben (Buchführungspflicht kraft Eintragung). Eine UG kann auch IST-Versteuerung beantragen.

Die Rechtsformwahl kann man nicht so einfach beantworten. Es gibt einfach zu viele Faktoren die da mitspielen. Eins vorweg: Als Gesellschafter-Geschäftsführer kann man sich von der Sozialversicherung befreien lassen. Der Arbeitslohn wird dann nur lohnversteuert.

Ein Einzelunternehmen (ohne Eintragung) ist zu Beginn natürlich bezüglich der laufenden Kosten am günstigsten. Evtl. macht es Sinn zunächst als Einzelunternehmen zu starten und nach der Anlaufphase über eine Eintragung oder eine UG nachzudenken.

Schöne Grüße
ps

edit: Bei einem Einzelunternehmen wird der Gewinn versteuert, unabhängig von den Entnahmen.
Bezüglich der KV besteht die Möglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Versicherung zu wählen.
PV richtet sich nach dem Risiko, die gesetzliche nach dem Einkommen. Rentenversicherungspflicht besteht idR nicht.
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Re: Mini Gmbh oder e.K?

Beitragvon mgb-consulting am 10.09.2010, 12:24

Auch als eingetragener Kaufmann muss man einen Jahresabschluss abgeben (Buchführungspflicht kraft Eintragung).

Hallo ...

diese Aussage ist pauschal gesehen nicht mehr ganz richtig.

Mit Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes hat der Gesetzgeber mit den neu eingeführten §§ 241a und 242 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches viele Einzelkaufleute von der Buchführungspflicht befreit.

Unternehmen sind nicht mehr buchführungspflichtig, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 Euro Umsatzerlöse und 50.000 Euro Jahresüberschuss ausweisen.

Bei einer Neugründung sind Unternehmen dann nicht buchführungspflichtig, wenn die genannten Schwellenwerte zum ersten Abschlussstichtag nach der Gründung nicht überschritten werden.

Diese Unternehmen müssen daher weder eine Inventur durchführen noch einen Jahresabschluss erstellen.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Mini Gmbh oder e.K?

Beitragvon P.Spielmann am 10.09.2010, 12:41

achja, BilMoG ... danke für die Berichtigung

Schöne Grüße
ps
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Re: Mini Gmbh oder e.K?

Beitragvon manullino am 11.09.2010, 02:25

Vielen Dank fuer Eure Hilfe.

Eins vorweg: Als Gesellschafter-Geschäftsführer kann man sich von der Sozialversicherung befreien lassen. Der Arbeitslohn wird dann nur lohnversteuert.

Das finde ich sehr interessant und ist mir neu! Vielen Dank!


Unternehmen sind nicht mehr buchführungspflichtig, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 Euro Umsatzerlöse und 50.000 Euro Jahresüberschuss ausweisen.

Meinst Du damit die Doppeltebuchfuehrung?

Den groessten Vorteil des Einzelunternehmens (in meinem Fall) ist wohl die Gewerbesteuerbefreiung (bis zu einem Gewinn von 24.500 Euro), sowie das "umgehen" der Lohnsteuer. Koennte Ihr mir da zustimmen?

Eine Frage haette ich noch:
Welche laufenden Kosten wuerde denn zusaetzlich bei der GmbH auftreten?
IHK Betrag?

Danke,
Manullino
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Re: Mini Gmbh oder e.K?

Beitragvon mgb-consulting am 11.09.2010, 18:13

Hallo ...

was verstehen Sie unter "umgehen" der Lohnsteuer?

MfG
MGB-Consulting
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Re: Mini Gmbh oder e.K?

Beitragvon manullino am 11.09.2010, 19:23

Damit wollte ich sagen, dass bei einem Einzelunternehmen, kein monatliches Gehalt versteuert werden muss, sondern nur der verbliebene Gewinn am Ende des Jahres / (bzw. monatliche Vorauszahlungen).

Die GmbH wuerde mir ein monatliches Gehalt zahlen, dass dann versteuert werden muesste.
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Re: Mini Gmbh oder e.K?

Beitragvon riese am 14.09.2010, 13:58

P.Spielmann hat geschrieben:Ein Einzelunternehmen (ohne Eintragung) ist zu Beginn natürlich bezüglich der laufenden Kosten am günstigsten. Evtl. macht es Sinn zunächst als Einzelunternehmen zu starten und nach der Anlaufphase über eine Eintragung oder eine UG nachzudenken.


Da würde ich eher sagen, dass die spätere Umstellung Geld kostet.

Überhaupt nicht nachgedacht wurde aber über die UG & Co KG. Auch hier greift der Gewerbesteuerfreibetrag, wenn man die UG nicht am Kapital und am Gewinn der KG beteiligt. Die Einmann-UG kann man hier mit Musterprotokoll gründen und die Rücklagenbildung wird bei einem Gewinn von 0 zur Farce.

Hier verbindet man die Vorteile eines Einzelunternehmers mit denen einer UG. Die zusätzliche Buchführung für die UG beläuft sich auf max. 10 Belege im Jahr und die meisten Buchführungsprogramme sind eh mandantenfähig.

Extrakosten entstehen allerdings für die IHK-Beiträge der UG und das Hochladen des Jahresabschlusses nach dem EHUG.

Gruß
Rainer
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