Ltd. & Co. KG oder UG & Co. KG

Ltd. & Co. KG oder UG & Co. KG

Beitragvon alex81 am 13.01.2011, 16:02

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo,

ich bin gerade im Begriff mich selbstständig zu machen. Nun steht die Wahl der Rechtsform an. In Frage kommen für mich eine Ltd & Co. KG oder eine UG & Co. KG.
Mein Notar und Anwalt raten mir zur UG & Co. KG während ich zur Ltd & Co. KG tendiere. Wie seht ihr das?
Wirklich gravierende Unterschiede gibt es bei den beiden Formen ja nicht, aber ein Punkt der mir recht wichtig ist, ist die Aussendarstellung. Da sich mein Gewerbe nicht nur auf Deutschland bezieht finde ich eine international bekannte Rechtsform recht sinnvoll.

Ein nicht unerheblicher Punkt ist noch der, dass eine UG & Co. KG nach meinen Recherchen, im Moment noch, rechtlich auf recht wackeligen Beinen steht da sich einige Juristen nicht einig sind ob eine UG als Komplementär einer KG übehaupt zulässig ist. Eine Ltd. & Co. KG hingegen ist eine seit langem etablierte Rechtsform.

Vielen Dank im Voraus.

lg
alex81
 
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Re: Ltd. & Co. KG oder UG & Co. KG

Beitragvon garbs am 13.01.2011, 22:02

Für Inlandsgeschäfte die UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und für alle Auslandsgeschäfte eine reine Ltd., die nicht in DE gemeldet ist.

Besser gehts nicht. Die Ltd. & Co. KG ist eine Rechtsform, die im Ausland weder bekannt noch Vorteile vor einer UG....KG besitzt.

Also, ich würde meinem Anwalt und meinem Notar in diesem Punkt Glauben schenken. Und du?
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Re: Ltd. & Co. KG oder UG & Co. KG

Beitragvon alex81 am 13.01.2011, 22:59

Danke für deine Antwort.

Von der Ltd. als Komplementär wird mir primär aufgrund des Aufwands den sie erzeugt abgeraten. Bei deiner Varinate wäre dieser leider noch höher.

LG
alex81
 
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Re: Ltd. & Co. KG oder UG & Co. KG

Beitragvon riese am 14.01.2011, 09:59

rechtlich auf recht wackeligen Beinen steht da sich einige Juristen nicht einig sind ob eine UG als Komplementär einer KG übehaupt zulässig ist.


Da eine UG eine GmbH ist, ist das Standbein noch größer als bei der Ltd.
Grundsätzlich kann jede juristische Person Komplementär sein. Das ist unbestritten.

Gruß
Rainer
riese
 
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Ausland: Ltd. & Co. KG Deutschland: UG & Co. KG

Beitragvon mariamarry am 16.01.2011, 17:57

Hallo,

wenn man nur in 1-2 verschiedenen Ländern zu tun hat, kann man ja auch die Rechtsformen vor Ort mal ins Auge fassen.

Niederlassungsfreiheit der LtdCoKG oder UGalsoGmbHCoKG besteht innerhalb Europas, kann mir das jemand bestätigen ? :wink:
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Re: Ausland: Ltd. & Co. KG Deutschland: UG & Co. KG

Beitragvon celtus am 02.02.2011, 23:04

Dem Grunde nach besteht die Niederlassungsfreiheit. Es beduerfte zwar einigen Dokumentations und Uebersetzungsaufwand aber rein EU rechtlich waere es moeglich.
Machen Sie doch mal einen Versuch in Frankreich oder Italien :lol:

mariamarry hat geschrieben:Hallo,

wenn man nur in 1-2 verschiedenen Ländern zu tun hat, kann man ja auch die Rechtsformen vor Ort mal ins Auge fassen.

Niederlassungsfreiheit der LtdCoKG oder UGalsoGmbHCoKG besteht innerhalb Europas, kann mir das jemand bestätigen ? :wink:
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