Hallo zusammen!
Meine Frage, die mir Kopfzerbrechen bereitet:
Bekannterweise kann der Komplementär einer Kommanditgesellschaft auch eine juristische Person sein. Das bekannteste Beispiel ist hier ja die GmbH & Co.KG.
Ich frage mich nun, ob eine Konstellation möglich ist, in der ein eingetragener Verein die juristische Person einer KG darstellt.
Wenn es vertraglich so geregelt ist, dass 100% des Gewinns an die Kommanditisten ausgeschüttet wird, würde der e.V. den Bestimmungen keinen Gewinn zu ja problemlos nachkommen.
Der Verein könnte so die Möglichkeit mit mehr Kapital seine Ziele zu verfolgen und die Investoren hättte mehr von ihrer Investition als nurr eine Spendenbescheinigung!?
Kann mir hier jemand weitere Infos zu geben oder mich aufklären?
Beste Grüße
Chris