Firmenübergabe aus Altersgründen

Firmenübergabe aus Altersgründen

Beitragvon waldvogel am 10.05.2011, 11:08

Interaktive Vorlage - GbR Gesellschaftervertrag: Schritt für Schritt zu einem individuellen Gesellschaftsvertrag.

Hallo,

ich habe von meinem Vater unsern Familienbetrieb übernommen, den wir seit fast 20 Jahren zusammen als GbR geführt haben. Wir beschäftigen zur Zeit 1 Arbeitnehmenr ( max. 2 ) ,Der Umsatz der letzten Jahre lag bei ca. 250000 - 350000 €.
Da wir in der Baubranche tätig sind, rät mir unser Steuerberater zur Gründung einer GmbH bzw. GmbH & Co KG um die persönliche Haftung einzuschränken. Eine UG bzw. Ldt. ist mir gegenüber unseren Kunden zu unserös. Wir haben eine ganze Reihe von Firmen, für die wir schon seit einigen Jahren arbeiten.
Ich habe bei der Sache weniger Bedenken hinsichtlich der Kosten für eigentliche Gründung der neuen Firme.Das sind einmalige "bezahlbare" Kosten .
Mir sind hier die laufenden Aufwendungen für Buchführung sowie die Abgaben für Steuer, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft usw. wichtiger . Bei schwankenden Umsätzen im Baugewerbe kann das sicherlich jeder nachvollziehen.

Gibt es eine andere Möglichkeit die private Haftung einzuschränken ?

Danke für die Antworten !
waldvogel
 
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Re: Firmenübergabe aus Altersgründen

Beitragvon riese am 10.05.2011, 12:29

Hallo Waldvogel,

hier drängt sich die UG & Co KG ja schon nahezu auf.

Eine GbR ist bereits vorhanden. Die lässt sich durch eine Eintragung ins Handelsregister zur Personengesellschaft - hier die KG umwandeln. Die bisherigen Gesellschafter werden zu Kommanditisten. Da auch die KG auf Gesellschafterebene besteuert wird, ändert sich hier nichts.

Eine KG braucht neben den Kommanditisten auch noch einen Komplementär, den sog. Vollhafter. Als "Dummy" (so eine Art Verschlusstopfen) dient eine 08/15-UG, die als sog. "Verwaltungs-UG" mit Musterprotokoll gegründet wird. Der IHK-Beitrag für die UG wird i.d.R. auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt. Die Buchführung für die Komplementärgesellschaft ist nicht erwähnenswert. Nicht einmal 10 Belege sind im Jahr zu verbuchen, als Geschäftskonto kann ein Sparkonto dienen, weil der Geschäftsverkehr über Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen über die KG abgewickelt werden kann. Ein Extra-Buchhaltungsprogramm brauchst Du hierfür nicht, da Du für die KG eh eins brauchst und die Dinger mandantenfähig sind. Die 25%-ige Rücklagepflicht läuft hier auch praktisch ins Leere, weil die UG außer den Zinsen für das mickrige Stammkapital und einer geringen Haftungsvergütung keine eigenen Einkünfte hat. Es muss zwar eine Körperschaftssteuererklärung erstellt werden, aber die tatsächlich zu zahlende Körperschaftssteuer liegt zwischen 1 und 2 Euro und die Gewerbesteuer ist das Papier für den Bescheid nicht wert.

Und für eine spätere Abgabe des Betriebs aus Altersgründen ist anzumerken, dass hier bei Einzelbetrieben und GbR's eine Steuerfalle lauert (stille Reserven). Hier kann jeder Kommanditist problemlos aus der KG austreten und ein anderer für ihn eintreten. Die Gesellschafter der UG können auch relativ leicht wechseln. Der Betrieb bleibt, die Eigentümer wechseln...

Gruß
Rainer
riese
 
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