Shop beworben mit Google AdWords: Umsatzsteuer bei Nettorec

Shop beworben mit Google AdWords: Umsatzsteuer bei Nettorec

Beitragvon starting am 27.10.2011, 11:22

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

ich habe in einem Testlauf Google AdWords genutzt, um meinen Webshop zu bewerben. Dies war ganz erfolgreich. Nun habe ich eine Frage zur Rechnung: Hierbei handelt es sich um eine Nettorechnung die man von Google erhält. Wer ist nun dafür zuständig, die Umsatzsteuer zu entrichten?

Ich habe danach gegoogelt, aber bin mir noch nicht ganz sicher, ob ich dies richtig verstanden habe:

1) Ich muss die Umsatzsteuer der Google AdWords (Netto-)Rechnung entrichten
2) Da ich gewerblich tätig bin, kann ich mir UST als Vorsteuer wiederholen

Das würde damit bedeuten, dass es sich um ein Nullsummenspiel handelt, dass „lediglich“ für die Umsatzsteuererklärung von Bedeutung ist.

Ich hoffe hier ist jemand, der dass schon einmal durch hat und mir ein Feedback geben kann, ob der Ansatz korrekt ist.
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Re: Shop beworben mit Google AdWords: Umsatzsteuer bei Nett

Beitragvon MajstorWien am 29.10.2011, 09:54

Hallo starting, nachdem auf der Rechnung von Google Adwords keine ausgewiesene Umsatzsteuer steht, wird es sich um eine Kleinbetragsrechnung handeln. Wenn die Rechnung von Google Adwords aus Deutschland kommt. Der Steuersatz in % sollte trotzdem irgendwo stehen.

Sowohl Google Adwords als auch Du sind Umsatzsteuerpflichtig, sobald Ihr eine Rechnung an jemandem ausstellt.

AUSNAHMEN- Kleinstunternehmer stellen Rechnungen nur Netto aus, ohne Steuersatz und können somit auch keine Vorsteuer gegenüber der Umsatzsteuer geltend machen.

Wenn Du als Unternehmen eine Rechnung ausstellt, ist der Steuersatz in % der Ausgangsrechnung die Umsatzsteuer. Steuerschuld Betrag ans Finanzamt.

Wenn Du als Unternehmen eine Rechnung erhälst, die Du bezahlen musst, ist es eine Eingangsrechnung und der Steuersatz in % ist deine Vorsteuer. Eine Gutschrift gegenüber dem Finanzamt.

Für dich als Unternehmer gilt folgendes: Der Steuersatz in % ( vom Rechnungs-Endbetrag)von der erhaltenen Rechnung von Google Adwords ist deine Vorsteuer. Du hast somit eine Gutschrift gegenüber dem Finanzamt. Diese Gutschrift kannst Du dann von deiner Umsatzsteuer(ausgestellte Rechnungen) abziehen. Der Differenzbetrag , der dann überbleibt, ist deine Ust-Zahllast.

Umsatzsteuer
- Vorsteuer
___________
dieser Diferenzbetrag ist dann deine Umsatzsteuerzahlast, die Du ans Finanzamt abführen musst.

MfG MW
MajstorWien
 
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Re: Shop beworben mit Google AdWords: Umsatzsteuer bei Nett

Beitragvon Leopold33 am 14.02.2012, 23:22

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Google-Adwords Rechnungen ohne MwSt.-Ausweisung erstellt. Bist du dir sicher, dass da nicht irgendwo ein Hinweis steht?

Auch wenn es sich um ein Kleinstunternehmer handelt und dieser nicht Umsatzsteuerpflichtig ist, muss er hierauf hinweisen....
Leopold33
 
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