Kurzzeitiger Verkauf großer Mengen Ware

Kurzzeitiger Verkauf großer Mengen Ware

Beitragvon cgdevil am 29.12.2011, 20:09

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo ersteinmal.

Ich bin in die etwas verwzickte Lage geraten, dass ich verschiedene Sammlungen (Spielzeug, ÜEier, Briefmarken) geerbt habe. Es handelt sich wirklich um sehr viele Produkte aus den einzelnen Bereichen.

Mein Problem ist jetzt, den Kram loszuwerden. Ich hatte mir das ganz einfach vorgestellt z.B. Thema Ü-Eier, die komplette Sammlung zu nehmen und bei einem "Fachhändler" zu verkaufen... nun ich war bei mehreren und mir wurden zwischen 100 und 500 EUR für die komplette Sammlung geboten...
Dann habe ich einfach mal bei eBay ein paar Teile eingestellt und habe den Betrag schon mit einem winzig klitze kleinen Bruchteil der Sammlung erreicht.

Daher nun die Idee das alles bei eBay "nebenbei" zu verkaufen. Allerdings habe ich keine Lust jeden Monat 20 oder 30 Produkte zu verkaufen.... Dann bin ich in 50 Jahren noch nciht durch...

Wenn ich jetzt jeden Monate hunderte Produkte einstelle denke ich, dass sich da bald der eine oder andere melden wird....

Von daher suche ich jetzt nach einer Lösung für das "Dilemma"... ich will eigentlich keine Gewerbe anmelden und den ganzen Aufwand... ich will ja nicht handeln sondern nur das Verkaufen was ich habe und gut ist... allerdings in einem absehbaren Zeitraum...

Gibt es da irgendwas was mit helfen könnte bei dem Problem?

Vielen Dank schonmal, mit freundlichen Grüßen

cgdevil
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Re: Kurzzeitiger Verkauf großer Mengen Ware

Beitragvon Tindero am 30.12.2011, 07:28

Gruess Dich

verschiedene Gerichte sehen bereits ab einer Verkaufmenge von 30 Artikeln pro Monat eine Gewrblichkeit.
Andere wiederum setzen die Messlatte hoeher an.
Spielt aber auch keine Rolle bei den Mengen die Du anscheinend hast.

Also bleiben Dir, zumindest was gierbay angeht, nur 3 Moeglichkeiten

1. Gewerblich handeln
2. Bring den ganzen Ramsch zu einem gierbay Verkaufsagenten / agentur
3. Frag alle Deine Freunde, Bekannte, Verwandte und Nachbarn fuer Dich jeweils 10 stk. pro Monat ueber deren account zu verkaufen - wenn alles weg ist schmeisst Du ne Party und alle sind happy :)

Dann gibts noch die Moeglichkeit des Flohmarktes
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Re: Kurzzeitiger Verkauf großer Mengen Ware

Beitragvon cgdevil am 30.12.2011, 08:26

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Darübe rhabe ich auch schon nachgedacht, sämtliche Bekannten zu fragen aber das ist ja nicht ganz einfach dann mit Versand und Provisionen und das alles auseianderzuklabüstern... ich glaube da verliert man ziemlich schnell die Übersicht...

Kann ich denn ein Gewerbe anmelden und das sagen wir mal in einem jahr einfach wieder abmelden? Ich habe mal gehört man darf kein Gewerbe gründen mit dem Vorsatz dann alsbald wieder dichzumachen...?

mit fruenldichen Grüßen
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Re: Kurzzeitiger Verkauf großer Mengen Ware

Beitragvon mgb-consulting am 30.12.2011, 09:32

Hallo ...

Sie sind zwar durch Zufall an die Waren herangekommen, aber was Sie jetzt tun, ist Gewinn aus dem zufällig erlangten Warenbestand zu generieren.

Sie handeln planmäßig, dauerhaft und ganz klar mit Gewinnerzielungsabsicht, denn die Ware en bloc zum günstigen Preis abzusetzen ist ganz bewußt nicht Ihr Ziel.

Sie betreiben daher ein Gewerbe und ob dies nur zeitbefristet sein wird spielt keine Rolle, Sie handeln gewerblich.

MfG
MGB-Consulting
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Re: Kurzzeitiger Verkauf großer Mengen Ware

Beitragvon cgdevil am 30.12.2011, 16:18

mh ok danke...

was wäre denn für mich die "beste" Lösung?
Ich weiß ich habe mich damit noch nicht intensiv beschäftigt, was da alles mit zusammenhängt...

Vielleicht ein Kleinunternehmen? oder was gibt es noch für Möglichkeiten?

Wie gesagt ich will kein Firmenimperium aufbauen aber ich sitze hier zwischen soviele Teilen, dass mein Haus fast platzt ;-)

Meine Freundin macht die Buchführung und Abrechnung in der Firma von meinem Vater und da ich "nebenbei" Vermieter bin, habe ich auch einen Steuerberater.... vielleicht hilft mir das ja schon etwas weiter...

was meint ihr?
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Re: Kurzzeitiger Verkauf großer Mengen Ware

Beitragvon Tindero am 31.12.2011, 06:57

dazu faellt mir gerade noch was ein:

Handel liegt ja eigentlich nur vor wenn Waren mit der Absicht diese Gewinnbringend weiter zu veraeussern angeschafft werden......

Die Sammlungen wurden ja nicht mit dieser Absicht angeschafft...

hmmm.....

am besten tatsaechlich mal den Steuerberater fragen
Tindero
 
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