Frage zu OnlineShop für ua Kleidung

Frage zu OnlineShop für ua Kleidung

Beitragvon Lennard am 31.01.2011, 09:55

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Guten Morgen,

noch eine Frage hätte ich an euch: unser Online Shop wird in Kürze online gehen und dazu hätte ich eine Frage, die ich bisher noch nicht klären konnte. Wir vertreiben neben Accessoires auch Kleidung, allerdings bieten wir hier wirklich nicht viel an (zumindest derzeit noch nicht - ist aber eigentlich schon geplant). Ich hatte mich bisher informiert und war eigentlich der Meinung, dass ich alles geregelt hatte - bis ich aber von einem Bekannten informiert worden bin, das ich gemäß Textilkennzeichnungsgesetz verpflichtet bin, bestimmte Kennzeichnungspflichten habe. In diesem Bericht http://www.anwaltskanzlei-online.de/2010/10/14/onlinehandel-vertrieb-von-textilien-und-textilkennzeichnungsgesetz-textilkg/ steht, das die Rohstoffangaben schon auf der Startseite stehen sollten. Ich habe bis jetzt gar keine Kennzeichnung vorgenommen und stelle mir die Umsetzung auch etwas schwierig vor.
Von der Münchner IHK wurde ein Merkblatt http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Anhaenge/Kennzeichnung-von-Textilien.pdfdazu erstellt und hier nach sind anscheindend grundsätzlich alle Waren auszuzeichnen, sofern sie aus einem bestimmten Anteil aus Textilen bestehen.

Der Online Shop ist jetzt nicht unsere Kernkompetenz, dennoch will ich natürlich auf der sicheren Seite sein - und würde gerne auf Bußgelder und Abmahnungen verzichten.
Bei Untersuchung anderer (kleinerer) Online Shops ist mir aber auch aufgefallen, das in der Praxis diese Vorschrift anscheindend nicht immer eingehalten wird. jetzt die Frage, laufe ich Gefahr mir irgendwie Ärger einzufangen, wenn ich darauf verzichte oder ist diese Vorschrift nicht zwingend umzusetzen?

Freue mich auf Rückmeldung
Lennard
 
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Re: Frage zu OnlineShop für ua Kleidung

Beitragvon Hamburger am 15.06.2011, 20:20

Ohne Ihre verlinkten Dokumente gelesen zu haben kann ich Ihnen als Kaufmann nur raten sich an die Empfehlungen und Hinweise der Handelskammer zu halten. Die Vorschriften bestehen ja nicht ohne Grund. Ein guter Anlaß sich näher damit zu beschäftigen. Fragen Sie vielleicht in der für Sie zuständigen IHK nach Seminaren zu diesen Themen.
Viel Erfolg!
Hamburger
 
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