Wirtschaftsjahr / abweichendes Geschäftsjahr

Wirtschaftsjahr / abweichendes Geschäftsjahr

Beitragvon seb am 10.10.2011, 16:26

Nichtrückzahlbare Zuschüsse - Bis zu 30.000-40.000 Euro vom Staat für Gründer.

Hallo,

Ich habe eine Frage zum abweichenden Geschäftsjahr.

Habe mich dies bezüglich schon belesen und wollte nun nochmal abschließend fragen stellen.
Wenn ich jetzt z.B. Zum 15.11.2011 eine UG Grunde und das Geschäftsjahr an diesen Tag beginne lasse ist die Frage ob das überhaupt möglich ist oder beginnt das Geschäftsjahr dann erst im folgemonat, also zum 01.12.2011.

Die Frage interessiert mich bzgl. Der monatlichen USt. - VA.

Die nächste Frage wäre, ob mir durch die Änderungen irgendwelche Nachteile entstehen.

Ich wollte das ganze machen um an diesem Jahresende kosten für Jahresabschluss, Steuererklärungen und Co. Zu sparen.
Aber dazu gleich die nächste Frage, wie lang hab ich gesetzlich eigentlich dazu Zeit, also für Steuererklärung und Jahresabschluss.
Ich kenne einige Firmen die bis heute nicht einmal die Abschlüsse von 2009 veröffentlicht haben?!
seb
 
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Re: Wirtschaftsjahr / abweichendes Geschäftsjahr

Beitragvon mgb-consulting am 11.10.2011, 07:57

Hallo ...

was hat die Umsatzsteuervoranmeldung mit dem Wirtschaftjahr zu tun?

MfG
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Re: Wirtschaftsjahr / abweichendes Geschäftsjahr

Beitragvon S.Schneider am 11.10.2011, 09:25

Hallo Seb,

der Beginn Deines Gewerbes ist nicht entscheidend für das Geschäftsjahr.

Das erste Jahr ist dann halt kein volles Geschäftsjahr, wenn Du das Geschäftsjahr auf z.B. 01.01. - 31.12. des Jahres verlegst.

Dies ist dem Finanzamt jedoch anzuzeigen.

Die USt.-Voranmeldung wird, sofern Du keine Kleinunternehmerregelung gem. $ 19 UStG wählst, immer bis spätestens zum 10. des Folgemonats (beim Finanzamt eingehend) fällig.

Längerfristige Anmeldezeiträume sind bei Neugründungen nicht üblich, später aber möglich.

Welche Besteuerungsmöglichkeit Du wählst, bleibt Dir überlassen, sofern Du einen Umsatz von voraussichtlich 50.000,- Euro im laufenden Jahr nicht überschreiten wirst. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG darfst Du allerdings auch keine Steuer ausweisen oder Vorsteuer geltend machen.

Die Wahlmöglichkeit erhälst Du mit dem Erfassungsbogen vom Finanzamt.

Gruß, Stefan
S.Schneider
 
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Re: Wirtschaftsjahr / abweichendes Geschäftsjahr

Beitragvon seb am 11.10.2011, 21:32

S.Schneider hat geschrieben:Hallo Seb,

der Beginn Deines Gewerbes ist nicht entscheidend für das Geschäftsjahr.


Danke für die Antworten bisher.

Ich habe mich in meinen ersten beitrag etwas unglücklich ausgedrückt, sorry.

Wenn ich z.B. am 15.11.2011 eine Gesellschaft gründe und kein abweichendes Geschäftsjahr wähle dann endet dieses am 31.12.2011 - das ist mir soweit bewusst.
Mir ist auch bewusst das ich jetzt in diesem Fall bis zum 10.ten des Folgemonats für den Monat Novermber die Ust. VA abgeben muss, unter "normalen" Umständen - also kein Kleinunternehmer oder co.

Mein eigentliches Problem ist folgendes:

Ich gehe nun davon aus das mit der Beurkundung bein Notar mein Gründungsdatum ist und nicht das Datum der Handelsregister Anmeldung/Eintragung.
Weil, sobald der Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll beim Notar unterschrieben ist, entsteht automatisch die VOR Gesellschaft bzw. Vor-GmbH bei der man allerdings voll haftet aber das spielt keine Rolle erstmal.

So mein ertses Problem: Die Vor GmbH ist nun zum 15.11.2011 gegründet, das heißt für mich das ich ab diesem Zeitpunkt auch meine Gewinne / Umsätze in der nächsten USt. VA. angebe.
Sollte ja soweit richtig sein oder?

Mein zweites Problem: Wie ich weis, gebe ich ein eventuell abweichendes Geschäftsjahr erst beim Fragebogen von Finanzamt an und da ist mein Problem.
Gründungsdatum war 15.11.2011, kann ich jetzt sagen mein Geschäftsjahr beginnt am 01.12.2011 oder auch zum Beispiel am 03.12.2011 oder wie läuft das?
Oder ist es automatisch der 15.11.2011 ?
Muss das Datum der Anfang eines Monats sein?
Wenn ich jetzt sgae mein Geschäftsjahr beginnt am 01.12.2011 aber das Gründungsdatum war der 15.11.2011 was ist dann mit den 15 Tagen die dazwischen liegen?
Was ist mit Einnahmen oder Ausgaben die ich in diesen 15 Tagen hatte?

Ich hoffe ihr versteht mein Problem.
seb
 
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Re: Wirtschaftsjahr / abweichendes Geschäftsjahr

Beitragvon riese am 12.10.2011, 08:15

Hallo Seb,

ein abweichendes Geschäftsjahr muss in der Satzung verankert sein und sachlich nachvollziehbare Gründe haben - etwa das Ende des Winters im Baugewerbe oder das Schuljahr bei einer Schülerhilfe. Die Verwendung eines Musterprotokolls lässt hierfür keinen Spielraum. Ein abweichendes Geschäftsjahr bringt nicht weniger, sondern mehr Arbeit, weil jedes Jahr die Umsatzsteuer herausgerechnet werden muss. Es ist auch von einem Rumpfjahr zu unterscheiden.

Jahressteuererklärungen sind bis 31.05. abzugeben und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger muss spätestens am 31.12. des Folgejahres erfolgt sein.

Der Jahresabschluss (Bilanz, GUV, Anhang) "sollte" am 31.03. stehen.

Eine Umsatzsteuervoranmeldung kannst Du erst abgeben, wenn Dir eine Steuernummer zugeteilt wurde. Ob die jährlich, vierteljährlich oder monatlich abzugeben ist, richtet sich danach, welche Einkünfte Du in dem Fragebogen erklärst.

Gruß
Rainer
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Re: Wirtschaftsjahr / abweichendes Geschäftsjahr

Beitragvon S.Schneider am 12.10.2011, 11:23

Sebastian,

wenn Du die Gesellschaft erst zum 15.11.2011 gründest (es sei denn mein Kalender spinnt und das Datum ist schon vorbei) :lol: dann reichst Du die erste USt / VSt - Anmeldung ganz normal im Dezember ein.

In der Vorgesellschaft kannst Du bereits Erträge oder Aufwendungen haben. Diese reichst Du mit Erteilung der Steuernummer einfach zeitnah nach.

Ich musste bei einer unserer Gesellschaften auch fast 3 Monate auf die Steuernummer warten und hätte sie wohl heute noch nicht, wenn ich nicht am Telefon intensiv nachgehakt hätte.

Geschäftsjahr ist dann das Kalenderjahr, also endet dieses Geschäftsjahr am 31.12., wobei ich dann parallel auf die Ausführungen von Rainer verweisen möchte.

Es passiert Dir also nix, wenn Du die Steuererklärung erst nach Erhalt der Steuernummer abgibst, auch wenn das im Extremfall für vielleicht 2-3 Monate machen mußt.

Belege, die mit der Gründung oder geschäftlichen Tätigkeiten zu tun haben, werden ab Gewerbeanmeldung oder notarieller Beurkundung gezählt (also ab Beantragung).

Ich würde das Geschäftsjahr auch nicht ändern. Geschäftsjahr = Kalenderjahr ist immer die optimale Lösung, wenn dem keine wichtigen Gründe entgegenstehen.

Gruß, Stefan
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Re: Wirtschaftsjahr / abweichendes Geschäftsjahr

Beitragvon riese am 13.10.2011, 07:48

Hallo Stefan,

S.Schneider hat geschrieben:wenn Du die Gesellschaft erst zum 15.11.2011 gründest (es sei denn mein Kalender spinnt und das Datum ist schon vorbei) dann reichst Du die erste USt / VSt - Anmeldung ganz normal im Dezember ein.

In der Vorgesellschaft kannst Du bereits Erträge oder Aufwendungen haben. Diese reichst Du mit Erteilung der Steuernummer einfach zeitnah nach.

Ich musste bei einer unserer Gesellschaften auch fast 3 Monate auf die Steuernummer warten und hätte sie wohl heute noch nicht, wenn ich nicht am Telefon intensiv nachgehakt hätte.



wie soll das funktionieren? Umsatzsteuervoranmeldungen kannst Du nur mit ELSTER übermitteln. Ohne die Steuernummer funktioniert das nicht. Du kannst also die erste Meldung erst abgeben, wenn Du eine Steuernummer zugeteilt bekommen hast.

Gruß
Rainer
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Re: Wirtschaftsjahr / abweichendes Geschäftsjahr

Beitragvon S.Schneider am 13.10.2011, 18:08

Hallo Rainer,

ich hab nichts anderes gesagt...

Steuernummer und dann notfalls rückwirkend einreichen, wenn denn zumindest Gewerbe angemeldet ist oder man beim Notar war.

Bis zur Erteilung der Steuernummer kann es manchmal dauern, allerdings verursacht das auch keine Veräumnisse, wenn man nach Erhalt zeitnah und rückwirkend einreicht. Meist bekommt man hierfür eine Frist gesetzt.

Das die Anmeldung über ELSTER läuft, weiß ich selber und sollte wohl auch klar sein.

Es ging ja u.a. auch darum, dass wir meines Erachtens nach den 13.10. haben und nicht den 15.11., die Gründung also erst noch bevorsteht.

Eine Gewerbeanmeldung ist allerdings auch schon vor dem notariellen Gründungstermin möglich und begründet somit auch eine entsprechende Steuernummer. Das ist die sog. Vorgründungsgesellschaft.

Alles in Allem haben wir wohl die selbe Meinung und nur ein wenig aneinander vorbei geredet. :wink:

Gruß, Stefan
S.Schneider
 
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