S.Schneider hat geschrieben:Hallo Seb,
der Beginn Deines Gewerbes ist nicht entscheidend für das Geschäftsjahr.
Danke für die Antworten bisher.
Ich habe mich in meinen ersten beitrag etwas unglücklich ausgedrückt, sorry.
Wenn ich z.B. am 15.11.2011 eine Gesellschaft gründe und kein abweichendes Geschäftsjahr wähle dann endet dieses am 31.12.2011 - das ist mir soweit bewusst.
Mir ist auch bewusst das ich jetzt in diesem Fall bis zum 10.ten des Folgemonats für den Monat Novermber die Ust. VA abgeben muss, unter "normalen" Umständen - also kein Kleinunternehmer oder co.
Mein eigentliches Problem ist folgendes:
Ich gehe nun davon aus das mit der Beurkundung bein Notar mein Gründungsdatum ist und nicht das Datum der Handelsregister Anmeldung/Eintragung.
Weil, sobald der Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll beim Notar unterschrieben ist, entsteht automatisch die VOR Gesellschaft bzw. Vor-GmbH bei der man allerdings voll haftet aber das spielt keine Rolle erstmal.
So mein ertses Problem: Die Vor GmbH ist nun zum 15.11.2011 gegründet, das heißt für mich das ich ab diesem Zeitpunkt auch meine Gewinne / Umsätze in der nächsten USt. VA. angebe.
Sollte ja soweit richtig sein oder?
Mein zweites Problem: Wie ich weis, gebe ich ein eventuell abweichendes Geschäftsjahr erst beim Fragebogen von Finanzamt an und da ist mein Problem.
Gründungsdatum war 15.11.2011, kann ich jetzt sagen mein Geschäftsjahr beginnt am 01.12.2011 oder auch zum Beispiel am 03.12.2011 oder wie läuft das?
Oder ist es automatisch der 15.11.2011 ?
Muss das Datum der Anfang eines Monats sein?
Wenn ich jetzt sgae mein Geschäftsjahr beginnt am 01.12.2011 aber das Gründungsdatum war der 15.11.2011 was ist dann mit den 15 Tagen die dazwischen liegen?
Was ist mit Einnahmen oder Ausgaben die ich in diesen 15 Tagen hatte?
Ich hoffe ihr versteht mein Problem.