ich habe seit bald einem Jahr eine UG (haftungsbeschränkt) und muss dementsprechend mir langsam Gedanken machen bezügl. Steuern, Bilanzen etc.
NATÜRLICH habe ich auch vor, zum Steuerberater zu gehen.
Aber dennoch wüsste ich erst einmal ganz gerne, was das Finanzamt am Ende des Geschäftsjahres von mir und was ich sonst noch so 'einreichen' oder 'veröffentlichen' muss?
1. Muss z.B. die gesamte Buchhaltung miteingereicht werden oder reicht das Ergebnis, also die Bilanz? Was ist mir der GuV?
2. Wie ist das mit der HGB-Bilanz und der steuerrechtlichen Bilanz? Und ist das Beauftragen einer steuerrechtlichen Bilanz beim Buchhalter/Steuerberater das Gleiche wie das "Ableitenlassen des steuerlichen Ergebnisses aus der HGB-Bilanz?" Oder kann das Finanzamt das auch selbst aus der HGB-Bilanz ableiten?
3. Muss ich irgendwas veröffentlichen?
4. Muss ich noch was einreichen außer Bilanz, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuererklärung?
Vielen Dank.